pts20201009011 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Einsturzgefahr: Evakuierung wegen durchhängendem Fußboden - wer haftet nach B1300?

Immobilieneigentümer und Hausverwalter werden immer öfter mit Haftungsklagen konfrontiert


Wien (pts011/09.10.2020/08:45) Wer ein Gebäude besitzt, passt gut auf sein Eigentum auf. So würde man glauben, aber die Einsatzprotokolle von Feuerwehr und Baupolizei zeigen ein anderes Bild. "Wir haben nur bemerkt, wie sich der Boden bewegt und nachgibt. Im Keller haben wir dann einen kompletten Eisenträger und Teile des Plafonds am Boden liegen sehen", so die Zeugenaussage eines Mieters vor Gericht, nachdem die Feuerwehr das Gebäude gesichert und die Behörde ein Betretungs- und Benützungsverbot ausgesprochen hatte. Der Hausbesitzer muss nun vor Gericht Rede und Antwort stehen und ihm droht eine empfindliche Strafe.

"Genau das soll mit einer ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsbegehung für Wohn- oder Bürogebäude eigentlich vermeiden werden. Aber leider sind viele Hausherrn eher schlampig bei der Umsetzung ihrer Verkehrssicherungspflichten und der Bauwerkehaftung gemäß Paragraph 1319 ABGB. Dabei gibt es doch unsere zertifizierten Experten, die eine detaillierte, lückenlose und rechtlich relevante Sicherheitsbegehung ganz einfach und günstig übernehmen", so ISHAP-Geschäftsführer Bmstr. Ing. Thomas Korol, der mit seinem Team die B-1300-Begehung durchführt. https://www.gebäudedokumentation.at

Liegenschaftseigentümer und Hausverwalter haben für Sicherheit im Gebäude zu sorgen

Der Gesetzgeber will, dass für die Nutzer keine Gefahr von Büro- oder Wohnhausanlagen ausgeht. Bmstr. Ing. Thomas Korol: "Das sollte eigentlich auch im Sinne des Gebäudebesitzers sein, vor allem da es bei Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten und Bauwerkehaftung gemäß Paragraph 1319 ABGB im Extremfall sogar zu strafrechtlichen Folgen für Hausverwalter und Immobilieninhaber kommen kann, wenn Anlagen und Gebäudeteile nicht ordnungsgemäß und regelmäßig gewartet wurden. Durch die Nutzung unserer digitale ISHAP-Befund-App werden mögliche Haftungen vermeiden."

Mehr Rechtssicherheit bei Unfällen für Immobilienbesitzer und Hausverwalter

Durch individuell auf das Gebäude abgestimmte digitale Checklisten und digitale Prüfprotokolle mit verortetem Fotobeweis, bieten die Befunde der ISHAP-Experten eine perfekte Absicherung vor Klagen von Mietern im Schadensfall. Nach jeder Begehung wird das digitale Prüfprotokoll zu 100 Prozent sicher gespeichert und an Behörden und den Auftraggeber weitergeleitet.

Infos über die ISHAP-Befund-App full/Pro oder die Kosten für eine Begehung durch zertifizierte Experten von ISHAP für eine ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsprüfungen direkt bei ISHAP: https://www.gebäudedokumentation.at

(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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