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FRüHERE MELDUNGEN

pte20030806018 in Business

Zuständigkeiten der Regulatoren ändern sich mit TKG 2003

RTR erhält Verordnungskompetenzen


Wien (pte018/06.08.2003/14:03)

Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), das in den nächsten Wochen in Kraft tritt, bringt eine Reihe von Änderungen für die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) http://www.rtr.at . "Zukünftiges Regulieren heißt höhere Flexibilität und bessere Treffsicherheit der Regulierungselemente", kommentiert Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR, heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz das neue Gesetz. Dabei erhalten die Betreiber ein höheres Maß an Selbstverantwortung.

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