pts20131218021 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Was steht im Koalitionsvertrag zum Thema Verbraucher und Banken?

Handschrifterkennung beim Verbraucherschutz


© VRD - Fotolia.com
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Trier (pts021/18.12.2013/17:30) Dieser Frage ist Bankenvergleich.de jetzt nachgegangen. Schon im Wahlkampf stellte sich die Frage, was die Parteien in Bezug auf den Verbraucherschutz und zur Praxis der Banken in Deutschland zu sagen haben. Fundstellen in den Parteiprogrammen gab es reichlich. In Bezug auf die Banken waren das vor allem die zum Teil überhöhten Zinsen für Disspositionskredite in Verbindung mit dem Girokonto, die hohen Gebühren für Bargeldabhebungen bei fremden Banken und die Tatsache, dass Bürger zum Teil keine Chance haben ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, wenn die finanziellen Verhältnisse schlecht sind. An anderer Stelle wurden diese Konten mit hohen Kontoführungsgebühren angeboten. Der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ist für die Betroffenen nach wie vor ein großer Nachteil, denn Gehalt, Miete und andere Transaktionen werden von den Partnern vorausgesetzt. Die Beispiele im Bezug auf das deutsche Bankwesen stehen an dieser Stelle exemplarisch für die Haltung der Parteien zum Verbraucherschutz allgemein.

Gegensätzliche Positionen der Parteien zum Verbraucherschutz

Betrachtet man die Positionen der Parteien, zeigt sich, dass sich hier zwei Lager gegenüberstehen, die völlig unterschiedlicher Auffassung darüber sind, wie der Schutz der Verbraucher voranzubringen ist. Die eine Seite ist weitgehend gegen eine Intervention durch den Staat und setzt auf den mündigen Bürger, der selbst entscheiden und handeln kann. Dazu braucht er Informationen und Wissen. Die Aufgabe des Staates an dieser Stelle ist, die zu unterstützen, die schon jetzt solche Informationen verbreiten und nur im schlimmsten Fall soll der Staat tätig werden. Im Wahlkampf wurde diese Haltung vor allem von der CDU, der CSU und der FDP vertreten.

Auf der Gegenseite wird der Staat als Verantwortlicher gesehen. Das Machtgefälle zwischen Verbrauchern und der Wirtschaft kann nur durch nach staatlicher Regulierung im Gleichgewicht gehalten werden. Immer wenn die Interessen der Verbraucher gefährdet sind, muss der Staat tätig werden. In den Wahlprogrammen forderten die SPD daher die Deckelung der Zinsen beim Dispositionskredit und eine Begrenzung der Automatengebühren. Die Grünen hatten im Wahlprogramm eine Deckelung der Dispozinsen vorgesehen und auch die Linke hatte beim Dispositionskredit konkrete Regelungen zur Kontrolle der Banken im Sinn.

Im Koalitionsvertrag ist kein Kompromiss verhandelt worden - die Vorschläge der SPD sind vom Tisch!

Im Koalitionsvertrag hat es in Bezug auf die Wahlkampfaussagen der SPD keinen Kompromiss gegeben. Die Große Koalition setzt auf den mündigen Bürger und der Vertrag folgt dem Wortlaut des Wahlprogramms der CDU. Da die SPD im Wahlkampf für die Praxis der Banken so deutliche Worte fand, verwundert es, dass die Vorstellungen der SPD im Koalitionsvertrag nicht einmal im Ansatz zu finden sind. Muss der "Abzocke" der Banken jetzt kein Ende mehr gesetzt werden?

Im Ergebnis hält der Vertrag fest, dass Banken dazu verpflichtet werden sollen, ihren Kunden einen Warnhinweis zu geben, wenn sie den Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Automatengebühren werden nicht thematisiert und in Bezug auf das "Konto für Jedermann" soll die Initiative auf der europäischen Ebene unterstützt werden. Die Verbraucherpolitik der Großen Koalition soll Transparenz, Vergleichbarkeit herstellen und das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern stärken.

Auf der Internetseite der SPD hat Partei in Bezug auf den Koalitionsvertrag Beispiele aufgelistet, wo der Vertrag die Handschrift der SPD trägt. In Bezug auf den Verbraucherschutz ist von einer Beteiligung der Partei nichts zu merken.

Auf, auf, mündiger Bürger!

Banken haben nicht erst seit der Finanzkrise ein Imageproblem. Das im Wahlkampf gepoltert wird ist auch nichts Neues und deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass das Thema Banken und Verbraucher im Wahlkamp seinen Platz hatte. Jetzt, da es keine Deckelung der Zinsen geben wird und auch andere Bereiche nicht reguliert werden, bleibt die Frage, ob der Verbraucher in Bezug auf die deutsche Bankenlandschaft die Hilfe des Staates braucht. Im Bereich der Girokonten und der Dispositionskredite hat der Verbraucher eine beachtliche Anzahl von Anbietern, unter denen er wählen kann. Viele Banken bieten ein kostenloses Girokonto und auch die Suche nach einem günstigen Dispositionskredit ist kein Zauberwerk. Der Anbieterwechsel ist einfach. Beim Umzug und der Umstellung des Kontos hilft der neue Anbieter. Im Vergleich mit einem Ratenkredit sind die Zinsen der Dispositionskredite auch bei einem fairen Anbieter immer noch hoch. Da lohnt sich eine Umschuldung mit einem Ratenkredit auf jeden Fall. Bei den Ratenkrediten bieten immer mehr Banken die Möglichkeit kostenloser Sonderzahlungen, die es dem Kunden ermöglichen schneller Schulden abzubauen. Das sind keine Einzelfälle, sondern die Vergleichsrechner der Portale weisen zahlreiche Anbieter mit sehr fairen Konditionen aus. In diesem Bereich ist der Bürger nicht auf den Staat angewiesen!

Der Artikel auf Bankenvergleich.de:
http://www.bankenvergleich.de/steht-im-koalitionsvertrag-zum-thema-banken/

(Ende)
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