Psychiatrie in Österreich: Geschichte mahnt zu konsequentem Schutz der Menschenrechte
Bürgerkommission fordert konkrete gesetzliche Reformen
Wien (pts013/18.08.2026/10:10)
Von Verwahrung und NS-Medizinverbrechen bis zur Psychiatriereform: CCHR Austria fordert weitere gesetzliche Schritte für Selbstbestimmung, Transparenz und eine menschenwürdige Betreuung. Mehr als 240 Jahre Psychiatriegeschichte in Österreich erzählen von medizinischem Wandel und verbesserten Versorgungsangeboten, zugleich aber auch von Ausgrenzung, Zwang und schwersten Menschenrechtsverletzungen. Für die Bürgerkommission für Menschenrechte (CCHR Austria) ist diese Geschichte Verpflichtung, bestehende Schutzmechanismen weiterzuentwickeln. Ziel müsse eine Umgebung sein, in der Menschen in psychischen Ausnahmesituationen oder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen Hilfe erfahren, ohne dass ihre Würde, Selbstbestimmung und grundlegenden Rechte aus dem Blick geraten.
Mit der Eröffnung des Wiener Narrenturms im Jahr 1784 begann ein bedeutendes Kapitel der institutionalisierten Psychiatrie in Österreich. Die Einrichtung gehörte zu den frühesten speziell für psychisch erkrankte Menschen errichteten Anstalten Europas. Was damals teilweise als Fortschritt gegenüber früheren Formen der Versorgung verstanden wurde, bedeutete zugleich für viele Betroffene gesellschaftliche Absonderung und ein Leben innerhalb geschlossener Institutionen.
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert entstanden zunehmend große psychiatrische Einrichtungen. Zu den bedeutendsten gehörte die 1907 eröffnete niederösterreichische Landes-Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" in Wien, die sich zu einem der größten psychiatrischen Krankenhauskomplexe Europas entwickelte.
Das dunkelste Kapitel österreichischer Psychiatriegeschichte
Während des Nationalsozialismus wurde aus medizinischer Fürsorge in zahlreichen Einrichtungen ein Instrument systematischer Entrechtung und Vernichtung.
Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen wurden als angeblich "lebensunwert" stigmatisiert. Ärzte und andere Angehörige des Gesundheitswesens wirkten an Selektion, Zwangsmaßnahmen und Tötungen mit.
Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes dokumentiert die nationalsozialistische "Euthanasie" als organisierten Massenmord an Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Auch der Wiener Psychiatriekomplex "Am Steinhof" wurde zum Schauplatz schwerster Medizinverbrechen. Dort befand sich unter anderem die Kinderfachabteilung "Am Spiegelgrund"; zudem kam es zu Todesfällen infolge systematischer Unterversorgung und Hunger.
Diese Erfahrungen zeigen in drastischer Weise, welche Folgen es haben kann, wenn medizinische Autorität nicht durch wirksame Grund- und Menschenrechte begrenzt wird.
Vom Anstaltsmodell zur Psychiatriereform
Ab den 1970er-Jahren setzte in Österreich schrittweise eine grundlegende Psychiatriereform ein. Große, abgeschlossene Institutionen sollten zunehmend durch regionale psychiatrische Abteilungen, ambulante Versorgung und gemeindenahe Angebote ergänzt oder ersetzt werden. Ein weiterer wichtiger rechtlicher Schritt war das Unterbringungsgesetz (UbG) von 1990. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen Menschen gegen oder ohne ihren Willen in psychiatrischen Abteilungen angehalten und in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden können. Das geltende Gesetz sieht dafür konkrete Voraussetzungen und gerichtliche Kontrollmechanismen vor.
Auch heute bleibt der Umgang mit Freiheitsbeschränkungen eine menschenrechtlich besonders sensible Frage. Dass dieser Bereich weiterhin laufender Kontrolle bedarf, zeigt unter anderem die präventive Menschenrechtsarbeit der Volksanwaltschaft.
CCHR: Patientenrechte müssen Ausgangspunkt jeder Reform sein
Die erste "Citizens Commission on Human Rights" - CCHR (Bürgerkommission für Menschenrechte) wurde 1969 in Los Angeles von Dr. Thomas Szasz (emeritierter Professor für Psychiatrie) und einem Geistlichen der Scientology-Kirche, Kenneth I. Whitman, gegründet. Die Arbeit von CCHR basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der "Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verabschiedet am 4. November 1950 in Rom von den Außenministern der europäischen Mitgliedsstaaten), sowie auf der "Menschenrechtserklärung für geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der "International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde. Die Bürgerkommission setzt sich für die Menschenrechte in der Psychiatrie ein.
In Österreich ist die Bürgerkommission für Menschenrechte – CCHR Austria als unabhängiger Verein etabliert. Nach eigenen Angaben versteht sie ihre Aufgabe als Menschenrechts-Watchdog im Bereich der Psychiatrie und setzt sich insbesondere für umfassende Aufklärung, informierte Zustimmung, Wahlmöglichkeiten und den Schutz vor missbräuchlichen psychiatrischen Maßnahmen ein.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Grundsatz, der auch in anderen Bereichen der Medizin selbstverständlich sein sollte: Eine betroffene Person soll nachvollziehen können, welche Behandlung vorgeschlagen wird, welche Risiken und Nebenwirkungen bestehen, welche Alternativen verfügbar sind und welche Rechte sie hat.
CCHR bezeichnet dies als "full informed consent" – umfassende informierte Zustimmung. In ihrer Menschenrechtserklärung fordert die Organisation unter anderem vollständige Information über dokumentierte Risiken einer Behandlung, Informationen über verfügbare Alternativen, das Recht auf eine zweite medizinische Meinung sowie weitreichende Möglichkeiten, Behandlungen abzulehnen.
Bürgerkommission fordert konkrete gesetzliche Reformen
Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen und heutiger Beschwerden aus dem psychiatrischen Bereich sieht CCHR Austria weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf.
Bei der im August 2026 in Wien im Palais Palffy veranstalteten Ausstellung "Psychiatrie – Tod statt Hilfe" wurden unter anderem folgende legistische Forderungen öffentlich formuliert:
- Präzisere und restriktivere Voraussetzungen für Erwachsenenvertretungen, damit Eingriffe in die persönliche Selbstbestimmung auf tatsächlich notwendige Fälle beschränkt werden.
- Objektivierte Überprüfungsmöglichkeiten und ein erweiterter Rechtsschutz für Betroffene und Angehörige.
- Umfassendere gesetzliche Regelungen bei der Verschreibung von Psychopharmaka sowie verstärkte Kontrollmechanismen.
- Ein ausnahmsloses Verbot der Elektrokrampftherapie (EKT) als psychiatrische Behandlungsmethode.
Diese Forderungen wurden im Rahmen der Ausstellung durch den Rechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Adrian Eugen Hollaender vorgetragen und von der Bürgerkommission für Menschenrechte (CCHR Austria) öffentlich kommuniziert.
Psychopharmaka: Aufklärung und Kontrolle verbessern
Einen weiteren Schwerpunkt sieht CCHR Austria bei der Verschreibung psychiatrischer Medikamente.
Im August 2026 forderte die Organisation eine umfassendere Aufklärung von Patienten über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka sowie eine systematischere Datenerfassung bei schweren Gewalt- und Aggressionsfällen. Amerikanische Studien belegen, dass ca. 80% der amerikanischen School-shooter auf Psychopharmaka sind.
Daher ist es wichtig, auch in Österreich Gewaltverbrechen im Zusammenhang mit Psychopharmaka zu hinterfragen und zu untersuchen.
Aus Sicht von CCHR sollte eine Reform deshalb vor allem Transparenz schaffen: Patienten und gegebenenfalls ihre Angehörigen müssten vor einer Behandlung verständlich über bekannte Risiken, mögliche Wechselwirkungen, Absetzprobleme und vorhandene Alternativen informiert werden.
Eine solche Aufklärung sollte dokumentiert und überprüfbar sein.
Hilfe statt Verwahrung
CCHR Austria betont, dass Kritik an psychiatrischen Zwangsmaßnahmen nicht bedeuten dürfe, Menschen in schweren Krisen allein zu lassen.
Im Gegenteil: Eine menschenrechtlich ausgerichtete Versorgung müsse mehr Hilfe und nicht weniger Hilfe anbieten.
Dazu gehören aus Sicht der Organisation insbesondere ausreichende Möglichkeiten zur gründlichen körperlich-medizinischen Abklärung, freiwillige Beratungsangebote, psychosoziale Unterstützung, geeignete Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, Unterstützung für Familien und Angehörige sowie leicht zugängliche unabhängige Beschwerde- und Rechtsberatungsstellen.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen benötigten nicht primär Kontrolle, sondern eine Umgebung, die Sicherheit, Respekt und individuelle Unterstützung miteinander verbindet.
Für die Bürgerkommission ergibt sich daraus eine zentrale Lehre: Menschenrechte dürfen niemals davon abhängig gemacht werden, ob ein Mensch eine psychiatrische Diagnose erhalten hat oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet.
Das Ziel weiterer Reformen müsse deshalb eine Versorgung sein, die tatsächliche Hilfe ermöglicht und gleichzeitig größtmögliche Selbstbestimmung gewährleistet.
Unabhängige Kontrolle, transparente Verfahren, umfassende Aufklärung und ein wirksamer Rechtsschutz seien dabei keine Hindernisse für gute medizinische Betreuung – sondern deren notwendige Voraussetzung.
Denn eine moderne Gesellschaft muss sich auch daran messen lassen, wie sie mit Menschen umgeht, die in einem besonders verletzlichen Moment ihres Lebens Hilfe benötigen.
Quellen:
1. Naturhistorisches Museum Wien – Geschichte des Narrenturms.
2. Stadt Wien, Wien Geschichte Wiki – Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof".
3. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) – Medizin und Biopolitik im Nationalsozialismus; NS-"Euthanasie" und "Am Spiegelgrund".
4. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Unterbringungsgesetz, BGBl. Nr. 155/1990 in geltender Fassung.
5. CCHR International – "What is CCHR?"; Zielsetzung, Entstehung und informierte Zustimmung.
6. CCHR International – "Mental Health Declaration of Human Rights".
7. CCHR International – "Model Legislation Against Coercive Psychiatric Practices".
8. APA-OTS, 13. August 2026 – "Feierliche Eröffnung der Ausstellung Psychiatrie – Tod statt Hilfe im Palais Palffy in Wien"; legistische Forderungen.
9. pressetext, 13. August 2026 – "Gewaltkriminalität auf 25-Jahres-Hoch: CCHR Austria fordert stärkere Kontrolle bei Psychopharmaka".
Für mehr Fragen:
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