pte19980202007 in Business
Online-Zahnarzt gewinnt Rechtsstreit gegen Ärztekammer
Internet-Auftritt erlaubt - Werbung für Artikel und Preisangaben verboten
Trier (pte) (pte007/02.02.1998/09:22)
Der als "Internet-Zahnarzt" bekannt gewordene Dentist Dr. Michael Vorbeck aus Trier hat sich im Rechtsstreit gegen die Landeszahnärztekammer durchgesetzt. Im Hauptverfahren hat das Landgericht Trier die Klage der Ärztekammer auf Verbot seines Internet-Auftrittes abgewiesen. http://www.vorbeck.de/forum/aktuell.htm Die Ärztekammer hatte diesen Internet-Auftritt als Werbung und damit als Verstoß gegen das Standesrecht interpretiert. Das Landgericht Trier sieht dies allerdings anders. Demnach ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Zahnarzt im Internet eine Homepage unterhält.
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