ptp20251230006 in Leben

Neue Regeln für Elektro-Scooter in der Schweiz im neuen Jahr?

Was müssen Sie im Jahr 2026 dringend wissen mit ihrem E Scooter?


Neues Jahr - neue Regeln? (Bild: Ki-Illustration für Go-Wheels)
Neues Jahr - neue Regeln? (Bild: Ki-Illustration für Go-Wheels)

Bern (ptp006/30.12.2025/08:00)

Viele nennen alles "E-Scooter" – aber rechtlich macht die Schweiz Unterschiede. Damit du mit deinem Elektro-Scooter oder Elektro-Roller 2026 stressfrei unterwegs bist, findest du hier die wichtigsten Punkte – kurz, verständlich und praxisnah.

1. Gibt es 2026 wirklich "neue Regeln" für E-Scooter?

Für 1. Januar 2026 sind auf Bundesebene vor allem Änderungen rund um Zulassung/Technik bei neuen Fahrzeugen kommuniziert (z. B. zusätzliche Sicherheits- und Assistenzsysteme bei neuen Fahrzeugen) – nicht spezifisch als neue Fahrregeln nur für Elektro Scooter.

Heisst in der Praxis: Für die meisten Privatpersonen bleiben die Grundregeln fürs Fahren gleich – relevant ist vor allem, dass die seit 1. Juli 2025 harmonisierten Vorgaben für Fahrzeuge des Langsamverkehrs weiterhin gelten.

2. Elektro-Scooter vs. Elektro-Roller: Was ist was?

Damit du weisst, welche Regeln dich betreffen:

  • E-Scooter (stehend, wie Trottinett): reine Motor-Höchstgeschwindigkeit typischerweise bis 20 km/h.
  • Elektro-Cruiser (mit Sitz): reine Motor-Höchstgeschwindigkeit typischerweise bis 25 km/h.

3. Wer darf fahren? (Alter & Ausweis)

Für viele Modelle gilt (vereinfacht):

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • 14–16 Jahre: nur mit Führerausweis Kat. M (Mofa-Ausweis)
  • ab 16: in der Regel kein Ausweis nötig (bei passenden, zugelassenen Kategorien)

4. Wo darfst du fahren?

Wenn dein E-Scooter oder E-Roller in der Schweiz zugelassen ist, gilt grundsätzlich: wie beim Velo.

  • Nutze Velowege und Velostreifen.
  • Trottoir ist grundsätzlich tabu – ausser dort, wo es auch für Velos erlaubt ist (Signalisation beachten).

5. Das wichtigste "Neujahrs-Thema": Ist dein Elektro-Scooter überhaupt zugelassen?

Das wird oft unterschätzt: Nicht jedes Modell (vor allem sehr schnelle oder stark motorisierte Elektro-Roller) erfüllt die Schweizer Vorgaben – und darf dann nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden.

Go-Wheels-Tipp: Vor dem Kauf (oder vor dem ersten Ride) immer klären: "Für den Verkehr zugelassen – ja/nein?" Die BFU empfiehlt, das im Fachhandel abzuklären. Go-Wheels hat dazu den spezifischen Bereich «Modelle mit Strassenzulassung» für dich bereit.

6. Helm, Licht, Mitfahren: die Praxisregeln, die du wirklich brauchst

  • Helm: nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen (für Elektro-Scooter und Elektro-Roller).
  • Licht auch am Tag: vorne weiss, hinten rot – und nicht blinkend.
  • Personenzahl: Beim E Scooter (stehend) gilt: nur 1 Person.

7. Mini-Checkliste 2026 von Go Wheels

Bevor du losfährst, prüf kurz:

  1. Typ: Stehender Elektro Scooter oder Elektro-Roller (E-Roller)?
  2. Geschwindigkeit: passt sie zur Kategorie (20 vs. 25 km/h)?
  3. Alter/Ausweis: bist du 14 bis 16, hast du Kat. M?
  4. Fahrfläche: Veloweg/Strasse statt Trottoir.
  5. Licht & Sicherheit: Licht (auch tagsüber), Helm empfohlen.

(Ende)
Aussender: Go-Wheels
Ansprechpartner: Go-Wheels
E-Mail: info@go-wheels.ch
Website: www.go-wheels.ch
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