pts20081031030 Unternehmen/Wirtschaft, Bildung/Karriere

Zeitarbeiter sind Festangestellten gleichgestellt

Neu für die EU - Standard in Österreich


Wien (pts030/31.10.2008/15:03) Viele Medien berichten derzeit über einen aktuellen Beschluss des Europaparlaments. Nach jahrelangem Ringen mit dem EU-Ministerrat wurde durchgesetzt, dass die acht Millionen Leiharbeiter in der Europäischen Union vom ersten Tag ihrer Beschäftigung an dieselben Rechte wie die Stammbelegschaft des Unternehmens genießen sollen. Die neue Regelung soll ab 2012 gelten.

Was EU-weit als großer Fortschritt gilt, ist für die über 70.000 österreichischen Zeitarbeiter längst Gang und Gäbe. Mit dem seit 2002 geltenden Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser (KV AKÜ) sind hierzulande gleicher Lohn, gleicher Sozialschutz und gleicher Zugang zu beruflicher Weiterbildung seit Jahren selbstverständlich. Die Zeitarbeiter befinden sich in einem Dreiecksverhältnis zwischen Beschäftiger und Überlasser, der Dienstvertrag mit dem Überlasser unterscheidet sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht nicht von jedem anderen Dienstverhältnis in Österreich.

Zeitarbeiter erhalten in Österreich denselben Lohn wie Stammmitarbeiter (auf Grund des KV AKÜ in manchen Fällen sogar mehr als Stammmitarbeiter!), sind arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich völlig gleichgestellt und erhalten über das im KV geregelte Bildungsbeitragskonto Zugang zu Weiterbildung. Horrorgeschichten über die Ungleichbehandlung können daher in anderen EU Ländern durchaus zutreffen, nicht aber für Österreich.

In Österreich leistet die Branche einen wesentlichen Beitrag zur Standortsicherung und zur Integration von Langzeitarbeitslosen, MigrantInnen, Wiedereinsteigerinnen und älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.

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