pts20080909017 Technologie/Digitalisierung, Forschung/Entwicklung

Online-Beweissicherung und digitale Spurensuche

IT-Ziviltechniker: "Amtliche" Beweissicherung im Rechtsstreit oder vor Gericht


Wien (pts017/09.09.2008/10:40) Das Internet bietet jedem, der damit umzugehen versteht, eine Plattform auch für illegale Aktivitäten. Urheberrechtsverletzung, Verbreitung von Falschaussagen oder Verbreitung von Unternehmensinternas durch ehemalige frustrierte Mitarbeiter sind nur einige Gefahren die Unternehmen drohen. Die Wirtschaftskriminalität im Web nimmt jedenfalls deutlich zu und die Beweissicherung gestaltet sich für die betroffenen Unternehmen äußerst schwierig. Einen Ausweg bietet das österreichischen Ziviltechnikergesetz. Der staatlich befugte IT-Ziviltechniker sichert auf Wunsch amtlich Beweise im Web und errichtet darüber nach dem Ziviltechnikergesetz §4 (3) eine öffentliche Zeugnisurkunde mit erhöhter Beweiskraft im Rechtsstreit und vor Gericht.

IT-Ziviltechniker führen die Beweissicherung online mittels Protokollierung der Hinweise und der Sachverhalte oder digitaler Spurensuche durch, sie erstellen Screen-Shots und Fotos oder führen technische Analysen online oder Vorort durch. Während Saboteure sich meist sicher fühlen, weil sie sich in der Anonymität glauben, kann der Spezialist oft auch noch Wochen nach dem Vorfall die entsprechenden digitalen Spuren sichern und sogar die Identität des Saboteurs feststellen. Die so gesammelten Informationen werden dann in einem technischen Befund zusammengefasst, beurkundet und anschließend dem Auftraggeber im Falle des Rechtsstreits oder als Präventivmaßnahme zur Verfügung gestellt.

ZT Dr. Wolfgang Prentner, staatlich befugter IT-Architekt dazu: "Die Beweissicherung durch ZT Prentner IT íst eine wichtige Tatsachenerhebung und liefert dem Auftraggeber die amtliche Beweiskraft im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht aber auch außergerichtlich. Wir verfolgen dabei die digitale Spuren anhand unseres Know-hows mittels speziellen Werkzeugen weltweit, um die dahinter stehenden Systeme und Personen zu identifizieren." "Die fachliche Kompetenz und die technischen Analysen haben uns beeindruckt", so ein renommierter österreichischer Kunde der nicht genannt werden will.

Ziviltechnikergesetz
Das Ziviltechnikergesetz §4(3) besagt: Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gemäß § 292 der Zivilprozeßordnung, RGBl. Nr. 113/1895, in der jeweils geltenden Fassung. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten öffentlichen Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.

ZT Prentner IT GmbH
Ziviltechnikergesellschaft für
Informations- und Kommunikationstechnologie,
staatlich befugt und beeidet

ZT DI Dr. Wolfgang Prentner
Tel. +43 1 532 46 86-0
Mail: office@zt-prentner-it.at
Web: http://www.zt-prentner-it.at

(Ende)
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