Neue Lohnabrechnung - leicht gemacht
Die Lohnbuchhaltung von europa3000 - einfache Handhabung und SUVA-zertifiziert
Niedergösgen (pts023/09.02.2006/15:00) Über drei Jahre lang haben sich Politiker, Verbände und Arbeitgeberorganisationen nun um die Definitionen eines neuen Lohnausweises gestritten, nun sind die Vorgaben mehr oder weniger entschieden. Zwar soll die Wegleitung nochmals überarbeitet werden, allerdings werden keine grossen Änderungen mehr erwartet.
So gelangt der Neue Lohnausweis (NLA) nun auf freiwilliger Basis in diesem Jahr zur Anwendung, ab nächstem Jahr ist die Verwendung dann obligatorisch. Noch ist ein Seilziehen darum im Gange, ob die zwingende Verwendung des neuen Formulars nicht nochmals hinausgeschoben wird.
Unabhängig vom Ausgang dieser Diskussionen ist die europa3000-Lohnbuchhaltung auf den aktuellsten Stand gebracht worden unter besonderer Berücksichtigung der einfachen Handhabung des ganzen Lohnmoduls. Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, die die Lohnabrechnungen bisher 'von Hand' gemacht haben, werden sich aufgrund der komplexeren Vorschriften überlegen, die Lohnbuchhaltung zukünftig auch computergestützt abzuwickeln, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
Worum geht es?
War es im alten Lohnausweis vorgesehen, den Bruttolohn in einem Feld zu deklarieren, so ist im NLA die Aufgliederung der Lohnbestandteile und Gehaltsnebenleistungen (Wegvergütungen, Weiterbildungskosten, etc.) in mehrere Felder Vorschrift. So kommt der Zuordnung der Lohnarten zu den entsprechenden Ziffern des Neuen Lohnausweises eine zentrale Bedeutung zu.
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen soll transparent gemacht werden, indem diese Gehaltsnebenleistung mit einem Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs pro Monat (mindestens aber CHF 150) festgelegt wird.
Pauschale und effektive Spesen müssen im neuen NLA unterschieden werden, dabei muss insbesondere bei den effektiven Spesen die Einhaltung neuer Vorschriften beachtet werden. Geldwerte Leistungen, die der Arbeitnehmer direkt vom Arbeitgeber erhält, müssen auf dem NLA lückenlos aufgeführt werden. Für Weiterbildungskosten, die vom Arbeitgeber direkt an die Schule bezahlt werden, gilt ein Freibetrag von CHF 12'000 pro Mitarbeiter und Jahr.
Daneben verlangen die Steuerbehörden eine ganze Reihe von zusätzlichen Bemerkungen auf oder mit dem Neuen Lohnausweis. So muss bspw. für alle Mitarbeiter, die kein ganzes Arbeitspensum aufweisen, eine entsprechende Bemerkung, z.B. "Beschäftigungsgrad 60%" ausgedruckt werden.
europa3000 Lohnbuchhaltung - für eine einfache Handhabung des NLA
Die europa3000 AG hat eine über zwanzigjährige Erfahrung mit Lohnprogrammen und hat diese Erkenntnisse in die Überarbeitung der beliebten europa3000-Lohnbuchhaltung einfliessen lassen. In der Schweiz setzen mehrere tausend Unternehmen die europa3000-Lohnbuchhaltung ein, monatlich werden weit über 50'000 Abrechnungen mit diesem SUVA-zertifizierten Programm generiert.
Das Einrichten und Arbeiten mit der Software ist dabei denkbar einfach:
1. Installieren des Programms. Die wichtigen Stammdaten sind bereits vordefiniert.
2. Mitarbeiterdaten erfassen und Lohndetails festlegen. Der Anwender kann aus über 90 Lohn- und Abzugsarten einfach auswählen. Natürlich ist der Anwender frei, bestehende Einträge zu ändern oder neue hinzuzufügen.
3. Monatliche Lohnabrechnungen auslösen.
4. Am Jahresende den neuen (oder wahlweise noch den alten) Lohnausweis drucken.
Die europa3000 AG betreibt eine sehr moderate Lizenzpolitik für den KMU, eine komplette Lohnbuchhaltung für bis zu zehn aktive Mitarbeiter kostet bspw. weniger als achthundert Franken.
Neben den SUVA-zertifizierten Anforderungen verfügt die europa3000-Lohnbuchhaltung über eine Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten, hier eine kleine Auswahl:
* Neuer und alter Lohnausweis nach Wahl, inkl. Formulardruck
* Vorerfassung von terminierten Abrechnungslohnarten
* Schnittstelle zu Zeiterfassungs-Systemen
* Höchst-/Mindestlohnberechnungsarten für Abzugsarten möglich
* Nachtragszahlungen (nach Austritt oder ins Vorjahr) mit Berücksichtigung in allen relevanten Auswertungen
* Online-Übermittlung von Lohnzahlungen an yellownet von PostFinance
* Abteilungsstrukturen und Kostensplittung pro Lohnart oder Mitarbeiter
* Wahlweise Brutto- oder Nettolohnverbuchung
* Wählbare Buchungprotokolle
* Archivierung im PDF-Format
* Quellensteuertarife für alle Kantone
Weitere Informationen finden Sie im Web unter: www.europa3000.ch/lohn
(Ende)Aussender: | europa3000 AG |
Ansprechpartner: | Tobias Stucki |
Tel.: | 062 858 62 62 |
E-Mail: | t.stucki@europa3000.ch |