pts20050602021 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Berufskrankheiten-Fälle überprüft


Wiesbaden (pts021/02.06.2005/11:20) Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) hat insgesamt 111 Berufskrankheiten-Fälle aus den Jahren 1997 bis 2004 überprüft. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen der Verdacht auf die Berufskrankheit "Polyneuropathie und Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische" (BK 1317) angezeigt wurde. Nach der Überprüfung wird in fünf Fällen erneut ermittelt, um unter Umständen eine neue Entscheidung zu treffen.

Die BK 1317 wurde 1997 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Das Merkblatt zu dieser Berufskrankheit, das für die Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaften maßgeblich ist, wurde von der Bundesregierung 2005 neu herausgegeben und in einem wichtigen Punkt revidiert: Nach der Neufassung des Merkblatts spricht ein unverändertes Fortbestehen oder eine Verschlechterung der Symptome nach Unterlassung der gefährdeten Tätigkeit nicht mehr gegen die Annahme einer Berufskrankheit. Deshalb überprüfen alle Berufsgenossenschaften die abgelehnten Fälle neu.

"Bei unserer Überprüfung stellte sich heraus, dass in vielen Fällen die Änderung des Merkblattes keine Auswirkung hat, weil zum Beispiel der Betroffene zwar an einer Polyneuropathie erkrankt ist, aber nicht unter Lösemitteleinwirkung gearbeitet hat." erklärt Philipp Meyer, Leiter der Abteilung Berufskrankheiten der BG Druck und Papierverarbeitung.

"Hier zahlt sich auch die Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft aus", betont Michael Boettcher, Hauptgeschäftsführer der BG Druck und Papierverarbeitung. "Durch unsere Initiative zur Verminderung der Lösemittelemissionen, die wir 1995 gestartet haben", so Boettcher, "wurde der Verbrauch leicht flüchtiger Lösemittel deutlich reduziert. Dadurch konnte die Entstehung vieler Berufskrankheiten verhindert werden."

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