Aktuelle Zuschuss- und Erstattungsverfahren von Krankenversicherungen
Neuer Patientenratgeber zu Implantaten erklärt grundsätzliche Aspekte
Berlin (pts026/30.03.2005/11:54) Ein neuer Patientenratgeber bringt Licht in das für viele undurchsichtige Geflecht von Angeboten, Möglichkeiten und Grenzen bei der Bezuschussung von Zahnersatz, auch von implantatgetragenen Lösungen. Die seit Jahresbeginn 2005 geltenden neuen Festzuschüsse der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finden sich ebenso in der Übersichtsbroschüre wie Hinweise auf aktuelle Richtlinien von Beihilfestellen, aber auch klare Worte zu dem immer restriktiver werdenden Erstattungsverhalten Privater Krankenversicherungen. Das ist besonders für solche Menschen wichtig, die mit dem Gedanken spielen, sich mit einer privaten Zusatzversicherung später einmal Implantate leisten zu können.
Mit dem neuen Patientenratgeber "Implantate: Welche Zuschüsse stehen mir zu?" macht der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa BDIZ EDI (Bonn) transparent, welche Möglichkeiten die verschiedenen Versicherungswege bieten und mit welchen Beschränkungen man rechnen muss. Dr. Helmut B. Engels, Präsident des Bundesverbandes der Implantologen. "Ehe falsche Erwartungen aufkommen: Wir nennen in unserem Ratgeber bewusst keine Schätzpreise für eine implantologische Versorgung, weil jede Behandlung individuell verläuft und deutliche Preisspannen eher die Regel sind: Der Behandlungsaufwand rund um das Implantat und die Qualität der neuen Zähne können erheblich differieren. Für viele unserer Patienten sind aber nicht die Behandlungskosten frustrierend, sondern dass sie letztlich von ihrer Krankenversicherung weniger erstattet bekommen als erwartet, auch Beträge, die ihnen sogar zustehen." Ein wesentlicher Aspekt des neuen Patientenratgebers ist daher die Erklärung von Zusammenhängen: In welchem Vertragsverhältnis stehen Zahnarzt und Patient, in welchem der Patient und seine Krankenversicherung? Nachvollziehbar wird dabei, warum eine Private Krankenversicherung als reines Wirtschaftsunternehmen kein Interesse daran hat, für ein Mitglied möglichst viel Geld auszugeben: Für die Versicherung ist ein Implantat quasi ein "Versicherungsschaden" . PKV-Unternehmen können daher auch nicht neutrale Interessenvertreter des Patienten sein. "Vielfach ist es ja so", erklärt Fachanwalt Dr. Thomas Ratajczak, " dass im Zuge der Ablehnung von Behandlungspositionen bei den Patienten der Eindruck erweckt wird, hier habe der Zahnarzt widerrechtlich gehandelt - in der Regel denken Patienten ja, wenn etwas nicht erstattet wird ist es auch nicht erlaubt. Dass beides prinzipiell nichts miteinander zu tun hat, ist eine der wichtigsten Botschaften des neuen Ratgebers."
Implantatgetragener Zahnersatz spielt eine immer größere Rolle in der zahnärztlichen Versorgung und entwickelt sich daher zu einem Problem für kostenerstattende Stellen. Dr. Engels: "Wir haben diesen Ratgeber für Patienten entwickelt, weil es absehbar ist, dass PKV-Unternehmen, aber auch Beihilfestellen die berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder nicht mehr konfliktlos bewältigen können, bereits jetzt laufen viele entsprechende Verfahren. Wir setzen uns aus dem gleichen Grund schon lange vehement dafür ein, dass Implantate nicht in das Leistungsangebot der gesetzlichen Kassen aufgenommen werden - die Kostenlawine wäre hier noch weniger zu bewältigen. Patienten brauchen aber Transparenz und Planungssicherheit - nur wer das System versteht und seine Rechte kennt, kann seine eigenen Möglichkeiten einschätzen und bewusst entscheiden, was er will und was nicht. Transparenz fördert die gegenseitige Fairness im Gesundheitswesen und verbessert das Verhältnis von Zahnarzt und Patient. Unser neuer Ratgeber ist ein Baustein dafür."
Ein kostenloses Exemplar des neuen Ratgebers "Implantate: Welche Zuschüsse stehen mir zu?" kann schriftlich bei Einsendung eines mit 95 Cent frankierten und rückadressierten DIN-Lang-Umschlages bestellt werden bei der Geschäftsstelle: BDIZ EDI, Am Kurpark 5, 53177 Bonn
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