ptp20250703039 in Leben

Hintergründe zu Baumarbeiten an geschützten Exemplaren

Baumschutzverordnung schützt Bäume, indem sie Eingriffe regelt und Grenzen setzt


Hamburg (ptp039/03.07.2025/17:40)

Als natürliche Klimaanlagen und Luftverbesserer sind Bäume weitaus mehr als ein schöner Anblick. Sie erfüllen zahlreiche Funktionen, die für ein funktionierendes Ökosystem in der Stadt unersetzlich sind. Dementsprechend ist ihr Schutz ein wichtiges Anliegen – sei es auf öffentlichen, gewerblichen oder auch privaten Grundstücken. Dazu gibt die Baumschutzverordnung von Hamburg klare Regeln vor, die bei der Baumpflege eingehalten werden müssen.

Viele Eigentümer wissen jedoch nicht genau, für welche Bäume die Regelungen gelten, welche Maßnahmen betroffen sind und welche Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt werden müssen. Zu diesen und weiteren Fragen berät das Team der Baumpflege Sausen seine Kunden bereits bei der Planung, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein.

Zweck, Schutzgegenstand und Verbote der Baumschutzverordnung

Die Hamburger Baumschutzverordnung schützt bestimmte Bäume als elementare Bestandteile des Stadtbildes. Ihr Ziel ist, langfristig vitale und verkehrssichere Baumbestände zu gewährleisten. Dadurch sollen die Entwicklung und Funktionsfähigkeit des örtlichen Ökosystems gefördert, Erholungsräume beibehalten, das Landschaftsbild belebt sowie Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Insofern spielt die Baumpflege eine wichtige Rolle, indem sie zu einer gesunden und verkehrssicheren Entwicklung der Gehölze beiträgt.

Die Verordnung gilt für Einzelbäume, Baumgruppen sowie mehrstämmige Gehölze. Dabei ist der Stammumfang entscheidend: Einzelbäume sind ab einem Stammumfang von 80 cm in 130 cm Messhöhe geschützt. Bei Baumgruppen und mehrstämmigen Bäumen muss ein Stamm einen Umfang von 50 cm erreichen. Ausgenommen sind Obstbäume, außer Walnussbäume und Esskastanien.

Geht es um die Verbote, besagt §4 der Baumschutzverordnung folgendes: "Es ist verboten, die geschützten Bäume oder Hecken oder Teile von ihnen zu beseitigen, insbesondere zu fällen, zu zerstören, abzuschneiden, zu beschädigen oder sonst in ihrem Aufwuchs, ihrem Weiterbestand oder ihrer Funktion zu beeinträchtigen."

Bevor man größere Baumarbeiten an geschützten Gehölzen durchführt, sollte man sich umfassend zu den Vorgaben informieren oder einen qualifizierten Betrieb beauftragen. Radikale Baumschnitte oder sogar Baumfällungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Beispielsweise, wenn ein Bauvorhaben geplant ist oder die Stand- und Bruchsicherheit nicht auf anderem Wege wiederhergestellt werden kann.

Ein ganzheitlicher Fachbetrieb für Baumpflege kann oftmals Lösungen ableiten, um potentiell bruchgefährdete Baumteile zu stabilisieren – etwa mit Kronensicherungen. Ist eine Entfernung unumgänglich, kann je nach Art und Umfang der Maßnahme eine Ersatzzahlung oder Ersatzpflanzung auferlegt werden, um den Verlust der Bäume auszugleichen.

Sicherheit bei allen Maßnahmen in der Baumpflege

Möchte man eine Ausnahmegenehmigung beantragen, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Der Antrag muss Informationen zum Standort, der Baumart, dem geplanten Zeitpunkt sowie Hintergründe zur Maßnahme enthalten. Die Alternative dazu ist, die Planung und Organisation einem Betrieb für Baumarbeiten zu überlassen. Im Hinblick auf die eigene Sicherheit ist es ohnehin ratsam, größere Maßnahmen in der Baumpflege durch qualifizierte Fachkräfte umsetzen zu lassen.

Nachdem der Baum vor Ort besichtigt und alle notwendigen Arbeiten erörtert wurden, werden diese im Einklang mit der Baumschutzverordnung von Hamburg vorbereitet. Sobald die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, setzen die SKT-zertifizierten Baumkletterer beim Zugang in die Krone auf die Seilklettertechnik. Diese ermöglicht ein standortunabhängiges und baumschonendes Vorgehen – sei es bei Schnittmaßnahmen oder der kontrollierten Baumfällung.

(Ende)
Aussender: Baumpflege Sausen
Ansprechpartner: Karl Sausen
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