pts20041219001 Politik/Recht

Gewerbeverein: Arger Stress auf der nach oben nicht offenen "Richter-Skala"!

Gefährdung durch die dichtere Frequentierung der Detektoren bereitet Sorge!


Wien (pts001/19.12.2004/23:07) Vor Tagen erzählte uns die Justizministerin, dass ihre Richter derzeit mit 120 Prozent Arbeitseinsatz fahren und dies für kürzere Zeiträume zumutbar sei. Nun wurde Aufklärung geschaffen, was die 100 Prozent auf der juristischen "Richter-Skala" bedeuten, entschlüsselte der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Ein wahres Schmankerl und extrem deutlich ist da wieder einmal die Lektüre des gerade erschienenen Wahrnehmungsberichts zur österreichischen Rechtspflege für das Jahr 2003/2004 des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die Salzburger Anwaltskammer etwa berichtet darin, dass sich in den letzten Jahren in diesem Bundesland die Verhandlungen von Dienstag bis Donnerstag häufen. Montag und Freitag wird kaum verhandelt. Offenbar ist Salzburg der richterliche Testmarkt, um herauszufinden, wo die Schmerzgrenze des Staatsbürgers bezüglich der Rechtspflege liegt.

War es ja schon bisher so, dass die Sicherheits-Detektoren der Gerichte tagsüber eine Ampelregelung brauchten, um später kommende Richter und früher nach Hause gehende vor Kollisionen zu bewahren, so könnte diese Verkehrsmassierung auf nur drei Arbeitstage zur Ursache von noch stärkeren physischen und psychischen Gefährdungen der Richterschaft werden.

Denn immerhin fordern die Richter ja stets mehr Personal und wenn dieses an nur drei Tagen Recht spricht, dann werden die Sicherheits-Nadelöhrstellen bei den Gerichtseingängen künftig noch heftiger frequentiert. In diesem Sinne kann man ja als wohlmeinender Staatsbürger froh sein, dass es unsere Richter auf so viele Streikstunden bringen, in denen natürlich die Detektorengefahr gemindert wird. Als glückliche Fügung erweisen sich auch die ellenlangen Gerichtsferien, die zwar die Richter dem gefährlichen Autobahnstau, nicht aber der viel gefährlicheren Detektorenkollision aussetzen.

Dabei muss man ja sagen, dass der Stress der Richter oft auch im Ausfertigen von Tagsatzungsverlegungen begründet ist. So wurde etwa die Tagsatzung einer Rechtssache, die der ÖGV als Kläger betreibt auf den 17.11. hin fest gesetzt. Kurz zuvor kam eine Mitteilung der Verlegung auf den 13.12.. Unter "Gründe der Verlegung" steht lapidar gar nichts. Nun wurde auch dieser Termin weiter vorgeschoben. Wir sind schon gespannt, ob es jetzt am 23.2. zur ersehnten Tagsatzung kommt. Immerhin gab die Richterin diesmal auch einen Grund der Verlegung dieses Events bekannt: Doppelausschreibung. Was sich wohl hinter diesem wohlgesetzten Wort verbirgt?

Übrigens ein Tipp an die Justizministerin. Vielleicht kann man die zwanzig Prozent richterlicher Überlastung an Montagen und Freitagen unterbringen!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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