pts20040915054 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Warum tragen die Unternehmer soziale Fürsorgeverantwortung?

Logische Fragen zur Sozialversicherung werden in Österreich nie gestellt!


Wien (pts054/15.09.2004/20:41) Wenn man bedenkt, dass die sozialen Sicherheitssysteme Österreichs überwiegend von Unternehmern finanziert werden, darf doch die kritische Anmerkung erlaubt sein: "Unternehmen mögen Arbeit schaffen, während die Beschäftigten die soziale Sicherung und das Gesundheitssystem selbst finanzieren" - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Schon des öfteren wurde darauf hingewiesen, dass viele Pflichtsozialversicherungen in diesem Land gänzlich oder überwiegend, der Rest zur Hälfte von Arbeitgebern alimentiert werden. Geregelt wird dies alles von der Politik und dann gibt es noch so genannte "Selbstverwaltungskörper" - die einzelnen Sozialversicherungsträger -, die von den politischen Parteien und ihren Vorfeldorganisationen personell beschickt werden.

Sozial abgesichert wird mit diesem Geld - somit unter massiver Beteiligung der Wirtschaft - der Mitarbeiter. Unternehmer müssen in die öffentlichen Sozialversicherungen für sich selbst noch einmal fest einzahlen. Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Unfall sind für sie allenfalls privat versicherbar. Die Sozialhilfe bleibt nach dem Jobverlust eines Unternehmers zumeist das "soziale Netz".

Im Zuge der Hartz IV-Diskussion in Deutschland ist nun erstmals ein Nachdenken zur Finanzierung der Sozialsysteme durch Unternehmer aufgetaucht: Nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) sollten sich die Firmen in Deutschland aus der Mitfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung verabschieden. "Die primäre Verantwortung der Unternehmen liegt nun einmal nicht in der Sozialfürsorge", fügt man hinzu. In diesem Zusammenhang muss erinnert werden, dass ja Unternehmer in den Betrieben auch generelle fürsorgliche Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern wahrnehmen.

Grundsätzlich muss es erlaubt sein, Bismarck'sche Prinzipien der Fürsorge eineinhalb Jahrhunderte danach zu hinterfragen. Wenn damals als Untergebene Bezeichnete fast hundert Prozent ihrer wachen Zeit im Unternehmen verbrachten, dann sind es nun bei Mitarbeitern je nach Berechnung um die zehn Prozent. Da wird es doch ein Überdenken geben dürfen. Insbesondere, wenn in einer globalisierten Welt viele andere Staaten - auch innerhalb der EU - andere Finanzierungsformen ihrer gesetzlichen Sozialversicherungen gefunden haben!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01/587 36 3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
|