pts20031003017 in Leben

Gerichtliche Erfolge gegen Stromkeiler

Kelag erreicht einstweilige Verfügung gegen Stromkeiler


Klagenfurt (pts017/03.10.2003/12:05) Einen gerichtlichen Erfolg hat die Kelag gegen unseriöse Verkaufspraktiken von Stromkeilern erzielt.

Seit geraumer Zeit versuchen Mitarbeiter von Vertriebsfirmen in Kärnten, Kunden an der Haus- oder Wohnungstür zur Unterzeichnung eines Stromliefervertrages zu bewegen. Dabei wenden sie teilweise unseriöse Praktiken an und stellen teilweise falsche Behauptungen auf. So erklärten sie zum Beispiel, sie würden mit der Kelag zusammen arbeiten bzw. im Auftrag der Kelag kommen. Auch wurde unzutreffend behauptet, dass beim Kunden die Stromlieferung automatisch auf einen neuen Lieferanten umgestellt werde.

Die Kelag hat in der Öffentlichkeit mehrfach vor diesen Vorgangsweisen gewarnt und gleichzeitig dazu rechtliche Schritte gegen "Unsere Wasserkraft" und "Ranger Marketing" eingeleitet. Das Handelsgericht Wien gab der Beschwerde der Kelag statt und erließ gegen die beiden genannten Unternehmen eine einstweilige Verfügung. Ab sofort dürfen Mitarbeiter der genannten Unternehmen diese falschen Behauptungen nicht mehr aufstellen.

Die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien bestätigt die Auffassung der Kelag, dass auch im freien Markt bestimmte Spielregeln eingehalten werden müssen. Dabei geht es in erster Linie um die Interessen unserer Kunden, die im Vertrauen auf die Kelag handeln. Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden. Es ist sehr erfreulich, dass das Handelsgericht Wien den unseriösen Vorgangsweisen von Stromkeilern einen Riegel vorschiebt. Die einstweilige Verfügung ist ein wichtiger Schritt im Interesse des Konsumentenschutzes, betont die Kelag.

(Ende)
Aussender: KELAG
Ansprechpartner: Josef Stocker
Tel.: +43-463-5251285
E-Mail: Josef.stocker@kelag.at
|