pte20030312035 in Leben

Polizei darf Journalisten abhören

Deutsches Verfassungsgericht erlaubt Überwachung in bestimmten Fällen


Karlsruhe (pte035/12.03.2003/13:48) In Deutschland ist künftig die Überwachung von Journalisten erlaubt, wenn durch die Aktion der Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers festgestellt werden kann. Die Entscheidung, auf dessen Grundlage das Abhören von Telefongesprächen von Journalisten verfassungskonform möglich ist, wurde heute, Mittwoch, vom deutschen Verfassungsgericht http://www.bverfg.de veröffentlicht. Demnach sei der Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis erlaubt, wenn dadurch eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" aufgeklärt werden kann. Eine genaue Definition des Begriffs lieferte das Gericht jedoch nicht.

Das Verfassungsgericht fügte jedoch hinzu, dass ein konkreter Tatverdacht und eine "hinreichend gesicherte Tatsachenbasis" für die Annahme vorliegen müsse, dass der abgehörte Journalist mit dem gesuchten Straftäter über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht. Mit der Entscheidung lehnt das Gericht die Beschwerden mehrerer Journalisten ab, deren Telefone abgehört wurden.

In allen Fällen wurde von der Polizei vermutet, dass die unbescholtenen Journalisten mit gesuchten Verbrechern in Kontakt stehen. Im Fall von zwei Reportern der ZDF-Sendung "Frontal" wurde durch die Aktion der Kreditbetrüger Jürgen Schneider in den USA verhaftet. Schneider wurde wegen Kreditbetruges in Milliardenhöhe sowie anderer Wirtschaftsstraftaten gesucht. In einem anderen Fall gelang durch das Abhören einer Journalistin die Lokalisierung und Festnahme des RAF-Terroristen Hans-Joachim Klein, nach dem bereits seit Jahren erfolglos wegen dreifachen Mordes gesucht wurde. In den beiden genannten Fällen sei der Eingriff in die Pressefreiheit "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

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