pts20001222033 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

Regulierungsfalle beim Fernsprechentgeltzuschussgesetz

Sozialtarif wurde nicht genehmigt


Wien (pts033/22.12.2000/14:37) Telekom Austria weist den vom Infrastrukturministerium mittels OTS Aussendung getätigten Vorwurf des Wortbruchs massiv zurück. Telekom Austria hat vereinbart, die Leistungen, die im Fernsprechentgeltzuschussgesetz definiert werden, weiter zu erbringen, wenn das für das Unternehmen wirtschaftlich möglich ist.

Konkret hat Telekom Austria einen Tarifantrag an die Regulierungsbehörde gestellt, der die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Grundgebührenbefreiung definiert. Der zu erbringenden Leistung im Ausmaß der Grundgebühr und einer Stunde kostenlos zu telefonieren stehen Kosten in der Höhe von 211.- Schilling gegenüber. Diese Kosten wurden von der TKC auch bestätigt. Die vom Ministerium angebotenen 190.- Schilling sind also nicht kostendeckend.

Telekom Austria hat einen Kompromissvorschlag in diesen Tarifantrag eingebracht. Kunden die auf Preselection und Call by Call verzichten, können auf Grund von Mehrumsatz die volle Leistung in Anspruch nehmen, die aus Grundgebühr und einer Stunde telefonieren besteht. Kunden, die sich für Preselection und Call by Call entscheiden und damit bei Telekom Austria keinen Mehrumsatz generieren, bekommen auch die Grundgebührenbefreiung, die unentgeltliche Telefonzeit muss jedoch auf die kostendeckenden 32 Minuten gekürzt werden. Ähnliche Regelungen gibt es in Deutschland, Großbritannien und Italien, wo von einer Preselection bei Sondertarifen insgesamt abgesehen wird.

Leider hat die Regulierungsbehörde diesem Tarifantrag nicht zugestimmt und gefährdet damit die Weiterführung eines wirtschaftlich tragbaren Modells der Grundgebührenbefreiung.

Der mediale Druck des Infrastrukturministeriums auf Telekom Austria löst dieses Problem auch nicht. Telekom Austria schlägt vor, dass, wie wiederholt gefordert, Regulierung im europäischen Gleichklang erfolgen sollte. Telekom Austria muss wie jedes andere europäische börsennotierte Telekom-Unternehmen auch bei Sozialtarifen kostendeckend kalkulieren.

Aus sozialer Verantwortung bietet Telekom Austria in den nächsten zwei Monaten als Übergangsregelung weiterhin die volle Leistung an, obwohl das Ministerium nur einen Zuschußbetrag von 190.- Schilling gewährleistet. Telekom Austria ist zuversichtlich, in diesen zwei Monaten eine zufriedenstellende Lösung verhandeln zu können.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Ing. Martin Bredl
Tel.: 059 059 1 11001
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