pte20000216025 in Leben

Ö3 im Kampf gegen Partyseite oe3.com

Entscheidung im Rechtsstreit am 20. April


Wien (pte025/16.02.2000/12:10) Im Rechtsstreit zwischen ORF http://www.orf.at und Oliver Hadinger, dem Betreiber der ehemaligen Partyseite oe3.com , kündigt sich die nächste Runde an. Am 20. April findet vor dem Landesgericht Wr. Neustadt die Hauptverhandlung darüber statt, ob es Hadinger gestattet sein soll, den Namen Ö3 für seine Zwecke zu benutzen. Ö3 http://www.oe3.at hatte mittels einer einstweiligen Verfügung im Dezember 1998 erwirkt, dass die gleichnamige Partyseite im Internet geschlossen wird. Begründung: Hadinger habe durch die Nutzung des Namens "oe3" gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.

Aus Sicht des ORF hat Hadinger durch die Benutzung der Zahlen-Buchstaben-Kombination "oe3" versucht, den hohen Bekanntheitsgrad des Radiosenders zu nutzen, Internetsurfer in die Irre zu führen und auf seine eigene Website zu locken. Überdies sei "oe3" wettbewerbsrechtlich und markenrechtlich geschützt. Aus diesem Grund forderte der Sender Hadinger auf, die Website innerhalb einer Woche still zu legen. Hadinger wechselte daraufhin auf die URL http://www.oe4.com und hinterließ einen entsprechenden Hinweis auf der alten URL. Der ORF ging auch dagegen vor und klagte Hadinger auf Unterlassung. Der Streitwert beträgt 500.000 Schilling.

Hadinger bedauert im Gespräch mit pressetext.austria die momentane Situation, er werde jedoch solange nicht aufgeben, bis ein Kompromiss gefunden ist. "Ich sehe nicht ein, warum ich Strafe für eine legale Domain zahlen soll", so der Betreiber. Er habe sich für die URL oe3.com entschieden, um sich von anderen Partysites besser unterscheiden zu können. Nach dem Start der Site am 22.6.98 habe sich der ORF ein halbes Jahr lang nicht gemeldet, dann sei sie im Dezember 98 plötzlich zum Problem geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten monatlich 30.000 bis 40.000 User auf seine Page zugegriffen, seit dem erzwungenen Wechsel seien die Zugriffsraten doppelt so hoch.

Gegen die neue URL ist der ORF noch nicht vorgegangen, laut Hadinger droht Ö3 aber Partyveranstaltern, die bei beiden Unternehmen um Sponsoring ansuchen, die bereits erfolgte Zusage zu entziehen, sollte oe4.com das Event ebenfalls sponsern. Beim ORF gab man sich auf Anfrage zugeknöpft: "Über laufende Rechtsverfahren geben wir grundsätzlich keine Auskunft", so die Mitteilung der Pressestelle. In der Zwischenzeit haben Freunde des Beklagten eine T-Shirt-Aktion gestartet (siehe Bild), um gegen das aus ihrer Sicht unfaire Verhalten des ORF zu protestieren. (rk)

(Ende)
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