pte20031023015 in Business
Mobilkoms müssen Kundendaten nicht speichern
Deutsches Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Regulierungsbehörde
Leipzig (pte015/23.10.2003/10:39)
Deutsche Mobilfunkprovider müssen die Daten ihrer Prepaid-Kunden weder erheben, noch sind sie dazu verpflichtet, diese zu speichern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de/ in einem aktuellen Urteil entschieden. Eine Pflicht, personenbezogene Daten zu speichern, stelle einen staatlichen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Kunden auf "informationelle Selbstbestimmung" dar, heißt es in dem Spruch der Leipziger Richter, die damit anderslautende Entscheidungen niederer Instanzen aufgehoben haben.
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