pts20121213008 Medizin/Wellness, Technologie/Digitalisierung

Mobile Healthcare - das neue ELGA Gesetz und E-Health-Anwendungen

Networking-Plattform zu E-Health und Krankenhausinformationssystemen am 28.11.


Wien (pts008/13.12.2012/09:00) Unter der fachkundig bewährten Moderation von Frau Dipl.-Ing. Herlinde Toth (Wiener Krankenastaltenverbund) war wohl einer der Höhepunkte, der von CON.ECT Eventmanagement am Mittwoch, dem 28.11.2012 im Wiener Krankenanstaltenverbund initiierten - halbjährlich stattfindenden - neutralen Networking-Plattform zum Thema "E-Health", das am 13.11.2012 vom Nationalrat beschlossene ELGA-Gesetz, das am 29.11.2012 den Bundesrat passierte. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der ELGA GmbH, dem Wiener Krankenanstaltenverbund, der Medizinischen Universität Wien und der ZTG - Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmH statt. Details zu vergangenen sowie zukünftigen E-Health Veranstaltungen können Sie unter http://www.conect.at nachlesen.

"Das neue ELGA-Gesetz und zukünftige Entwicklungen"

Unter dem Motto "ELGA informiert, erinnert und schützt" - "Das neue ELGA-Gesetz und zukünftige Entwicklungen" hob die Geschäftsführerin der ELGA GmbH, Frau Dr. Susanne Herbek, in ihrer Keynote die Bedeutung dieses Gesetzes für das österreichische Gesundheitswesen hervor. Sie wies insbesondere im Zusammenhang mit der Opt-Out-Regelung darauf hin, dass durch entsprechende breit angelegte Informationen bereits vor der "Inbetriebnahme" von ELGA die Möglichkeit bestehen werde, aus ELGA auszusteigen. Bis zum 31. 12. 2013 werde hierfür ein Bürgerportal sowie entsprechenden Ombudsstellen bzw. Widerspruchstellen so eingerichtet, dass deren Nutzung ab 31.12.2013 möglich sein werde.

Mit den aus dem E-Government her bereits bekannten und bewährten Authentifizierungs- und Identifikationsprozessen (z. B. e-card, Bürgerkarte, Aufnahme in KH-IT) wird der sichere Zugang des Bürgers/der Bürgerin auf seine/ihre Gesundheitsdaten gewährleistet.

Informationspflichten seien insbesondere durch das BMG (lfd. Entwicklungstand von ELGA), die Sozialversicherung, alle beteiligten ELGA Gesundheitsdienstanbieter (GDA) und die ELGA GmbH in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfüllen.

ELGA-GDA sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen; gesetzlich ausgenommen sind Ärzte mit behördlichen Aufgaben, Betriebsärzte/Arbeitsmediziner, Ärzte von Versicherungen. Ein stringentes Rollenkonzept schützt vor unberechtigtem Zugriff auf Gesundheitsdaten.

Frau Dr. Herbek betonte in ihrem Referat insbesondere die Rechte für BürgerInnen / Patient- Innen, die das Recht auf "Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten" und das Recht auf die Aufnahme von Verweisen auf ELGA-Gesundheitsdaten und ELGA-Medikationsdaten durch ELGA- GDA zu verlangen, aber auch dieser Erfassung zu widersprechen, umfassen. Auch für jene BürgerInnen/Patientinnen, die keinen Internetzugang besitzen, wurde Vorsorge getroffen. Die Wahrnehmung der eigenen (persönlichen) Teilnehmerrechte ist ab dem 14. Lebensjahr vorgesehen (mündige Minderjährige); vorher gelten die Vertretungsrechte. Die Zeitschiene, hinsichtlich der Verpflichtung zur (lokalen) Speicherung der ELGA-Gesundheitsdaten und der Verfügbarmachung für von den BürgerInnen/Patientinnen ermächtigte ELGA-GDA, ergibt folgendes Bild:

Ab 31.12.2013 ELGA-Bürger-Portal, Ombudsstelle, Widerspruchsstelle
Ab 31.12.2014 E-Medikation, E-Befund
1.1.2015
* Fondsfinanzierte Krankenanstalten
* Krankenanstalten der AUVA
* Pflegeeinrichtungen
1.7.2016
* Apotheken
* Freiberuflich tätige Ärzte und Gruppenpraxen
* Selbständige Ambulatorien
Ab 31. 12. 2016 Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, medizinische Register
1.1.2017
* PRIKRAF-Krankenanstalten
1.1.2022
* Zahnmedizin (niedergelassene Ärzte, Gruppenpraxen und Ambulatorien)

Für alle GDA gilt der Grundsatz "nach Maßgabe technischer Möglichkeiten" und die Verordnungsermächtigung des BM für Gesundheit, einen späteren Zeitpunkt für die Einbeziehung zu bestimmen. Frau Dr. Herbek schloss ihr Referat mit einem Zitat von John Naisbitt: "Im Zeitalter des Computers haben wir es mit der Überwindung geistiger Entfernungen zu tun, statt wie im Zeitalter der Industrieproduktion physikalischer Entfernungen mit Hilfe des Automobils."

Dipl.-Ing. Christian Suelmann (ZTG - Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen, Deutschland) berichtete in seinem Vortrag zum Stand der Elektronischen Gesundheitsakte in Deutschland und meinte einleitend, dass man voller Bewunderung auf die Entwicklungen in Österreich blicke.

Mobile Healthcare

Ing. Christian Weber, MBA (Agfa HealthCare) stellte dann gemeinsam mit Matthias Meunier (xonion GmbH) die mobile Edition der ORBIS Patientenakte (ORBIS ME!) an praxisbezogenen Beispielen vor. Mit der digitalen Patientenkarte haben Anwender die Möglichkeit, ihr Krankenhausinformationssystem in die Hand zu nehmen. Ärzte und Pflegepersonal haben jederzeit Zugriff auf alle medizinisch relevanten Dokumente, Vital- und Laborwerte, codierte Diagnosen und Bilder. Die Pflege erfasst den Pflegestatus direkt digital am Patientenbett- für alle verfügbar. Durch die Anbindung an ORBIS sind alle Informationen sowohl am mobilen Endgerät als auch am stationären Arbeitsplatz stets so synchronisiert, dass das Produkt nahtlos in die krankenhausweite Informationslogistik integrierbar sei.

E-Medikation

Univ.-Prof. DI DDr. Wolfgang Dorda (MedUni Wien) präsentierte nach einer kurzen Pause dann die wissenschaftliche Evaluierung des Pilotprojekts E-Medikation. Es handelt sich um eine Evaluierung des Pilotprojekts E-Medikation und nicht um eine des Gesamtprojekts "ELGA" (Elektronische Gesundheitsakte). Die Evaluierung wurde als unabhängige wissenschaftliche Evaluierung mit offenem Ergebnisausgang durchgeführt.

Evaluierungsfragen:
1. Was sind die Auswirkungen des Pilotprojekts E-Medikation und wurden die formulierten Projektziele erreicht?
2. Was sind Stärken und Schwächen des Pilotprojekts E-Medikation? Welche Empfehlungen können für einen österreichweiten Roll-out gegeben werden?

Elektronische Dokumente als Voraussetzung für EDS & mobile Healthcare

Mag. Dr. Stefan Sabutsch (ELGA GmbH) hielt einen Vortrag zu "Elektronische Dokumente als Voraussetzung für Electronic Decision Support & mobile Healthcare" mit dem Fokus auf Semantische Interoperabilität und das Patient Summary in ELGA.

In seinem Referat "Role Model Berliner Mauer" stellte Herr DI Manfred Moormann, MBA (A1 Telekom Austria AG) die These auf, dass zwischen intramuralem und extramuralen Bereich keine Grenzziehung erfolgen dürfe.

Herr Dr. Christian Husek (Initiative Elga) fordert: "Vernunft hineinbringen" in zukünftige E-Health-Projekte: Transparenz, Information, Kommunikation, Wertschätzung, Partnerschaft und nicht zuletzt Aufwandsvergütung seien gefragt.

Auch im nächsten Jahr laden wir Sie herzlichst zu Informunities zum Thema "E-Health - mobile healthcare" ein. Informationen zu dieser und anderen Veranstaltungen finden sie unter: http://www.conect.at

(Ende)
Aussender: CON.ECT Event Management GmbH
Ansprechpartner: Mag. Bettina Hainschink
Tel.: +43/1/522 36 36-0
E-Mail: office@conect.at
Website: www.conect.at
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