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pte20090717027 in Business

ISPA begrüßt VfGH-Entscheid zu User-Daten

"Dadurch erhöht sich auch die Rechtssicherheit für private Nutzer"


Wien (pte027/17.07.2009/15:45)

Der Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) http://www.ispa.at hat den am 15. Juli veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) http://www.vfgh.gv.at zum Problem der User-Daten-Speicherung und -Beauskunftung heute, Freitag, ausdrücklich begrüßt. " Mit der vorliegenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde nunmehr auch auf höchster Ebene geklärt, dass dynamische IP-Adressen, d.h. Internetadressen, die beim Eingehen einer Internetverbindung zugewiesen werden, Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind", stellt ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger fest. Im Wesentlichen bedeute dies, dass eine Auskunft über die betreffenden Nutzer von IP-Adressen nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgen darf, wenn keine konkrete Gefahrensituation vorliegt. "Dadurch erhöht sich auch die Rechtssicherheit für private Nutzer", betont Wildberger gegenüber pressetext.

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