pte20090717027 in Business
ISPA begrüßt VfGH-Entscheid zu User-Daten
"Dadurch erhöht sich auch die Rechtssicherheit für private Nutzer"
Wien (pte027/17.07.2009/15:45)
Der Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) http://www.ispa.at hat den am 15. Juli veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) http://www.vfgh.gv.at zum Problem der User-Daten-Speicherung und -Beauskunftung heute, Freitag, ausdrücklich begrüßt. " Mit der vorliegenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde nunmehr auch auf höchster Ebene geklärt, dass dynamische IP-Adressen, d.h. Internetadressen, die beim Eingehen einer Internetverbindung zugewiesen werden, Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind", stellt ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger fest. Im Wesentlichen bedeute dies, dass eine Auskunft über die betreffenden Nutzer von IP-Adressen nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgen darf, wenn keine konkrete Gefahrensituation vorliegt. "Dadurch erhöht sich auch die Rechtssicherheit für private Nutzer", betont Wildberger gegenüber pressetext.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich ein.
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
