pte20090704001 in Business
Hitzefrei: "Wer einfach geht, riskiert Abmahnung"
Arbeitgeber für zuträgliche Temperaturregulierung verantwortlich
Klief (pte001/04.07.2009/06:00)
Bei den aktuellen Temperaturen steigt für Angestellte die Herausforderung, am Arbeitsplatz auch weiterhin motiviert zu bleiben und Höchstleistungen zu vollbringen. Wer sich jedoch selbst Hitzefrei gibt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Nur weil viele Arbeitnehmer im Sommer in tropischer Hitze arbeiten müssen, dürfen sie nicht einfach ohne Absprache mit dem Vorgesetzen gehen. Wer dies tut, riskiert schnell eine Abmahnung", erläutert Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://www.rak-koeln.de , gegenüber pressetext. Der Jurist weist jedoch darauf hin, dass alle Arbeitnehmer das Recht haben, dass der Arbeitgeber für eine entsprechende Kühlung sorgt.
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