pts20080603031 Medizin/Wellness, Technologie/Digitalisierung

Größere Rechtssicherheit soll Organspende weiter beflügeln

Im EM-Land Österreich wird jeder Gast ohne Widerspruchsregelung zum Organspender


Dresden (pts031/03.06.2008/13:30) Nach Angabe der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten allein in Deutschland ca. 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, davon über 8.000 auf eine Niere. Damit warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können.

Der Mangel an Spenderorganen nimmt weltweit zu. Daran ändert auch die erfreuliche Zunahme von Organspendern in Deutschland in den Jahren 2006/2007 wenig. Wartenzeiten von sechs und mehr Jahren sind keine Seltenheit. Viele Patienten, insbesondere mit Herz-, Leber- und Lungen-Leiden, versterben, weil kein Spenderorgan rechtzeitig zur Verfügung steht. Gründe für den weiter steigenden Spenderbedarf sind u.a. die Zunahme von Erkrankungen, die nur durch eine Transplantation therapiert werden können. Das hat seine Ursachen z.B. in der allgemein gestiegenen Lebenswartung aber auch darin, dass der technische Fortschritt derartige Therapien durch Transplantation überhaupt erst ermöglicht. Weitere Gründe für den großen Mangel an Spenderorganen sind auch im - überaus erfreulichen - Rückgang an tödlichen Verkehrsunfällen zu sehen (weitere Infos, auch zum Tag der Organspende am 7. Juni in Ulm: http://www.dso.de ).

Experten kritisieren allerdings, dass auch sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen, selbst innerhalb der EU, dazu beitragen, dass mögliche Spender verunsichert sind und deshalb ganz von einer Spendenbereitschaft abrücken.

Die Dresdner Stiftung VorsorgeDatenbank http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Missständen durch Informationen und durch zeitgemäße wie rechtlich verbindliche Maßnahmen zu begegnen, um durch größere Rechtssicherheit die Organspende in Deutschland weiter zu beflügeln, die u.a. durch praktizierte Widerspruchsregelungen wie im EM-Gastgeberland beeinträchtigt wird.

"Jeder hat das Recht auf ein Leben und Sterben in Würde. Der Staat kann und darf sich nicht in ein solch elementares Grundrecht einmischen. Deshalb: Nein zur Widerspruchsregelung. Ja zu einem Transplantationsgesetz, das jeden selbst entscheiden lässt, ob und was er spendet!" Das Zitat stammt von Dr. Wolfgang Wodarg, Mitglied des Bundestages. Er spielte damit auf die in vielen Ländern Europas praktizierte Widerspruchsregelung an. Diese besagt: Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe oder Gewebe zur Transplantation entnommen werden. Diese umstrittene Regelung gilt bis auf den heutigen Tag auch im EM-Gastgeberland Österreich.

Laut österreichischem Krankenanstaltengesetz (§ 62a KAKuG) ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wieder herzustellen. Wer das nicht will, also unfreiwillig zum Organspender werden, und das trifft auch für alle Nicht-Österreicher zu, die sich als Gast, Urlauber, Fußball-Fan in der Alpenrepublik aufhalten, der muss vor seinem Tode dieses klar in einer Widerspruchsregelung artikuliert haben. Diese Widerspruchsregelung kann im "Widerspruchsregister gegen Organspende" eingetragen werden, das vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) geführt wird. Zudem sollten Bürger, die mit einer Organspende nach ihrem Tode nicht einverstanden sind, immer ein Schriftstück bei sich führen (etwas bei den Ausweispapieren), aus dem ihre Ablehnung, ein Organ zu spenden, klar hervorgeht.

In Deutschland unterliegen die Themen "Organspende" und "Organtransplantation" klaren Regeln, die jegliche Form von Missbrauch ausschließen. Die Rechtssicherheit beruht auf dem Transplantationsgesetz (TPG), das 1997 in Kraft getreten ist. Damit ist eine Organentnahme in Deutschland ausschließlich von der Zustimmung des Organspenders abhängig, z.B. bei vorliegendem Organspendeausweis. Ausnahme: hat der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert, dürfen die Angehörigen in seinem Sinne für oder gegen eine Organspende entscheiden (erweiterte Zustimmungsregel).

Mit dieser klaren Regelung ist Deutschland jedoch eher die Ausnahme, denn in den meisten Ländern gelten unterschiedlichste Formen der Widerspruchsregelungen. Wer deshalb bei Auslandsaufenthalten sein in Deutschland garantiertes Recht auf Selbstbestimmung beim Thema Organentnahme nicht verwirken will, der kann dieses jetzt ohne größeren bürokratischen Aufwand und mit einmaligen Kosten von 48,-Eur inkl. MwSt. durchsetzen. Die Stiftung VorsorgeDatenbank sorgt - in Kooperation mit der Verfügungsdatenbank der DVZ Deutsche Verfügungszentrale AG http://www.dvzag.de - dafür, dass die jeweiligen Widerspruchserklärungen registriert werden und an die zuständigen Behörden/Institutionen in Ländern weitergeleitet werden, die eine Widerspruchsregelung oder eine im Ergebnis ähnliche "Informationsregelung" praktizieren.

Im Pauschalpreis von 48,-Eur sind folgende Leistungen enthalten:

1. die lebenslange Registrierung

2. die Weiterbearbeitung des Widerspruchs in der Stiftung VorsorgeDatenbank

3. die Ausstellung einer mehrsprachigen Notfallkarte, die man immer bei sich tragen sollte

4. die Weiterleitung der Widerspruchserklärung an die verantwortlichen Registrierungsstellen in den entsprechenden Ländern, sofern die Regelungen auch für bundesdeutsche Staatsangehörige gelten

5. in zeitlichen Abständen Informationen über evtl. Rechtsänderungen und weitere elektronische Entwicklungen.

"Mit dieser europaweiten Regelung", so Rechtsanwalt Ch. v. Mohl, Vorstandsmitglied der Stiftung VorsorgeDatenbank "schaffen wir die notwendige internationale Rechtssicherheit und unterstützen damit die Bereitschaft zur Organspende bei allen Personen, die diese auf Basis einer rechtlich für sie zuvor nicht akzeptablen Lösung abgelehnt haben und die eine Einmischung von staatlichen Stellen in ihr Recht auf Selbstbestimmung auch nach dem Todesfall, besonders beim Thema Organspende und Organentnahme, zu 100 Prozent ausschließen wollen." Das Formular zur Widerspruchserklärung, die Unterlagen zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sowie Infos zum Vorsorge-Info-Paket von DOCU KNOX sind als pdfs dieser Pressemitteilung beigefügt.

Die entsprechenden Formulare, Anträge und weitere Informationen gibt es auch auf http://www.dvzag.de oder bei der Stiftung VorsorgeDatenbank http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de . Kontaktdaten: Königstraße 5a, 01097 Dresden, Tel. 0351-8117432, Fax: 0351-8081820, E-Mail: info@stiftung-vorsorgedatenbank.de .

Bei der Stiftung VorsorgeDatenbank können zudem Bundesbürger auch alle weiteren relevanten immateriellen Vorsorgeregelungen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung u.v.m. rechtsverbindlich und ohne großen Aufwand und Kosten regeln und registrieren lassen. Tipp: die 30 wichtigsten Vorsorge-Formulare/Checklisten erhalten Kunden des neuen elektronischen, weltweit sicher zugänglichen Schließfachs DOCU KNOX http://www.docuknox.de automatisch in ihr persönliches Schließfach eingestellt. Die Formulare werden dabei immer auf dem neuesten rechtlichen Stand gehalten. Zudem kann jeder seine wichtigsten Dokumente in DOCU KNOX sichern lassen und diese bei Bedarf, auch während eines Auslandsaufenthalts, sicher per PIN-/TAN-Verfahren einsehen oder bestimmte Dokumente an Verwandte, Geschäftspartner, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Arzt verschicken.

Bei weiteren Rechtsfragen zu diesen und anderen Themen gibt es ab sofort die Deutsche Rechtsanwaltshotline http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de sowie das Rechts-Portal http://www.rechtsanwalt.com , das seit kurzem auch unter http://www.patientenverfuegung.rechtsanwalt.com einen Extra-Service zur Patientenverfügung anbietet.

Die Stiftung VorsorgeDatenbank (Dresden), die DOCU KNOX Betreiberfirmen Both & Müller GmbH (München) und NEWVICOM GmbH (Wiesbaden) sowie die ArenoNet GmbH (Betreiberfirma von rechtsanwalt.com und der Hotline) sind Partner der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft "Dokumentenservice und Rechtsberatung".

(V.i.S.d. § 55 RStV: RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz)

Pressekontakt: NEWVICOM GmbH, Rudolf-Vogt-Straße 1, 65187 Wiesbaden; Tel. 0611-26777-0, Fax: 0611-26777-16; E-Mail: info@newvicom.de .

(Ende)
Aussender: NEWVICOM GmbH
Ansprechpartner: Giesbert Karnebogen
Tel.: +49 (0) 611 - 26 777 0
E-Mail: g.karnebogen@newvicom.de
|