pts20041111019 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

GBS contra VSG in Sachen GAV-Verhandlungen 2005

Unwillen zur Veränderung?


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Siebnen (pts019/11.11.2004/11:00) Am 31.12.2004 gehört der GAV zwischen dem Arbeitnehmerverband GBS (Grüne Berufe Schweiz) und dem Arbeitgeberverband VSG (Verband Schweizerischer Gärtnermeister), vom 01. Januar 2002 der Geschichte an. Er wurde seitens des GBS gekündigt um damit zu dokumentieren, dass die Arbeitnehmer einen neuen GAV wünschen, welcher umfassender und zeitgemässer sein sollte, als dies beim noch aktuellen Vertrag der Fall war.

Zusammen mit der Sektion Nordwestschweiz, welche sich mit den Arbeitgebern ihrer Region auf einen entsprechenden Vertrag einigen konnten, hat der Zentralvorstand des GBS, zusammen mit den Verantwortlichen der einzelnen Sektionen des GBS an der Gestaltung eines solchen Vertragwerkes gearbeitet und dieses dem ZV des VSG am 23. April dieses Jahres zu einer ersten Vernehmlassung zukommen lassen.

Mit dem Arbeitspapier mitgegeben wurden die Terminwünsche für das weitere Vorgehen, bzw. erste Vertragsverhandlungen, welche seitens des GBS auf Ende Juni 04 geplant waren. Eine Antwort vom ZV des VSG ist jedoch erst am 07. Juli 2004 beim GBS eingetroffen. Diesem Schreiben, in welchem in keiner Weise auf die Anliegen des GBS eingegangen wurde, war lediglich zu entnehmen, dass der ZV des VSG, sowie dessen Sektionspräsidenten nicht bereit seien, über etwas anderes als den alten GAV zu verhandeln.

Ebenfalls unterstellte der VSG den Verantwortlichen im GBS, dass, wir zitieren: "Der Vertrag auch für die Belegschaft lesbar bleiben müsse. In der vom GBS vorgeschlagenen Version müsse man bald einen Doktortitel haben, um die Formulierungen zu verstehen." Zitat Ende.

Dass es die Sektionen des GBS, mit ihren Mitgliedern waren, die schlussendlich dieses Vertragswerk zur Verhandlung freigegeben haben, bzw. es vorgängig Artikel für Artikel überarbeitet hatten, scheinen die Verantwortungsträger des VSG nicht glauben zu wollen. Hätte sich der VSG wirklich ernsthaft dem Studium des Vorschlages der Arbeitnehmer gewidmet, hätte anlässlich der vom GBS ursprünglich per Ende Juni vorgeschlagenen Arbeitssitzung über Formulierungen, die dem VSG unverständlich sind, diskutiert, bzw. über eine Umformulierung verhandelt werden können.

Als der GBS im Jahr 2002 im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Anpassungen des Lohnregulativs für das Jahr 2003 seitens des VSG Vertragsbruch vermutete und eine Stellungnahme zur Auslegung von Artikel 14 GAV verlangte, liess sich der VSG für seine Antwort solange Zeit, dass für das Jahr 2003 schlussendlich keine GAV-Verhandlungen mehr statt fanden. Der VSG hatte entschieden und die Mitglieder des GBS hatten zur Kenntnis zu nehmen. Ein Gesamtarbeitsvertrag stellt nach der Auffassung und dem Rechtsverständnis der Mitglieder des GBS ein Vertragswerk zwischen zwei grundsätzlich gleichgestellten Partnern dar.

Anlässlich seiner Grussnote an der Delegiertenversammlung des GBS im Frühjahr 2004 erklärte der Präsident des VSG, dass die Mitglieder des GBS und diejenigen des VSG zusammen im selben Boot sässen und grundsätzlich dieselben Ziele verfolgen würden. Allem Anschein nach war aber die Meinung die, dass die Arbeitnehmer brav zu rudern hätten und der Zielort durch die Arbeitgeber bestimmt wird. Es hätte für den VSG mit Sicherheit Wege dafür gegeben, unsere Anliegen als Vertragspartners ernst zu nehmen und die persönlichen Ziele dennoch erreichen zu können.

Mit dem Entscheid, entweder über ihren Vertragsvorschlag zu verhandeln, oder in einen vertragslosen Zustand zu treten haben die Mitglieder des GBS doch mindestens dokumentiert, dass sie nicht gewillt sind, einfach blind weiter zu rudern und sich die berufliche Zukunft diktieren zu lassen. Sie unterstellen sich damit wieder dem OR, dessen Bestimmungen nicht wesentlich schlechter sind, als diejenigen des alten GAV.

Zudem wissen die Mitglieder des GBS auch, dass Mitarbeiter, die noch unter dem alten GAV eingestellt wurden, nach Aufkündigung des GAV nicht schlechter gestellt werden dürfen, als sie es unter den Bestimmungen des alten GAV gewesen sind. (Besitzstandwahrung) Die Verantwortungsträger des GBS, zusammen mit ihren Mitgliedern, bedauern den Unwillen des VSG zur Veränderung sehr.

PS
Den Vertragsvorschlag des GBS können Sie unter http://www.gbs-gruene-berufe.ch einsehen.

Weitere Auskünfte: Sekretariat GBS, Willi Knöpfel, Tel. 055 460 29 9 0

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (CH)
Ansprechpartner: Willi Knöpfel
Tel.: +41-(0)55 460 29 9 0
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