pte20030724029 in Business
Fremdenverkehrsabgaben für Telefonzellen
Deutsche Telekom wird zur Kasse gebeten
Koblenz (pte029/24.07.2003/16:05)
In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz http://cms.justiz.rlp.de/ ist die Deutsche Telekom zu Fremdenverkehrsabgaben für ihre Telefonzellen und -dienste für die Stadt Linz verurteilt worden. Die Telekom betreibe in der am Rhein liegenden Stadt Linz eine Vermittlungsstelle, Telefonzellen und Telefonleitungen, für die sie Tourismusabgaben zahlen müsse, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einer Pressemitteilung mit. Schon im ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Koblenz zugunsten der Stadt Linz entschieden. In der Berufung verurteilte das Oberverwaltungsgericht die Deutsche Telekom nun zu einer Nachzahlung der Tourismusabgaben für die Jahre 1996 bis 1999 von 1.750 Euro.
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