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pte20040713050 in Business

EuGH: Aussetzung der Defizitverfahren ist rechtswidrig

Klage der Kommission gegen den Rat wurde abgewiesen


Berlin (pte050/13.07.2004/17:55)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://curia.eu.int hat die Aussetzung der so genannten Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich für nicht rechtens erklärt. In einer Pressemitteilung begründete der EuGH die Entscheidung damit, dass sich der Rat nicht von den Vorschriften des Maastricht-Vertrages, die er sich selbst gesetzt hat, lösen dürfe. Gleichzeitig wies der EuGH die Klage der EU-Kommission gegen die Ratsentscheidung vom 27. November 2003 zurück. Damit gilt der Euro-Stabilitätspakt in alter Form, die Defizitsünder sind in Verzug. Deutschland muss nun mit Strafzahlungen in Milliardenhöhe rechnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung des EuGH. "Bundesfinanzminister Hans Eichel hat eine schallende Ohrfeige erteilt bekommen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz.

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