ptp20230615025 Bauen/Wohnen

Ein Sommer im Grünen: Über die Errichtung von Freisitzen


Foto Romolo Tavani – adobe.com
Foto Romolo Tavani – adobe.com

Berlin (ptp025/15.06.2023/12:08)

Betonierte Wege, stickige Luft, Verkehrslärm und mehr. Vor allem in Großstädten kann die Sommerhitze schnell zu Kopf steigen. Für viele Gartenbesitzer in Berlin liefert ihre eigene Ruheoase deshalb willkommene Abwechslung. Neben der aktiven Gartenpflege dient der Hausgarten vor allem der Entspannung. Damit das Grundstück noch einladender wird, lassen viele eine Terrasse oder einen Pavillon als Freisitz errichten. Hier stellt der Garten- und Landschaftsbau nicht nur handwerkliche, sondern auch rechtliche Anforderungen an die Eigentümer.

Grundflächenzahl als erster Richtungsweiser für die Baufläche

Terrassen und Pavillons bieten Schutz vor Wind und Wetter, spenden kühlenden Schatten und laden zum Verweilen ein. Nicht umsonst zählen sie zu den häufigsten Projekten, die im Gartenbau umgesetzt werden. Als bauliche Anlagen müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in die Planung einfließen.

Für den Garten- und Landschaftsbau spielt die Grundflächenzahl (GRZ) eine besondere Rolle als erster Richtungsweiser. Diese gibt im Bebauungsplan Auskunft darüber, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen. Bei einer GRZ von 0,4 dürfen maximal 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden – darunter fallen das Haus genauso wie bauliche Anlagen im Garten. Die vorgegebene GRZ unterscheidet sich je nach Grundstück und Standort.

Weitere gesetzliche Rahmenfaktoren bei der Planung

Auch die geplante Überdachung ist ein Faktor im Gartenbau. Sofern ihre Tiefe maximal drei Meter erreicht und ihre Fläche nicht größer als 30 Quadratmeter ist, bedarf es in Berlin keiner Baugenehmigung. Um Streitigkeiten mit Nachbarn vorzubeugen, sollte bei der Planung ein ausreichender Abstand zur Grundstücksgrenze berücksichtigt oder eine Einverständniserklärung eingeholt werden. Weiterhin sollte beachtet werden, dass versiegelte Flächen mit der Abgabe einer Niederschlagswassergebühr verknüpft sind, die sich nach der Größe der versiegelten Fläche richtet. Jedes Grundstück ist einzigartig. Dementsprechend ist es im Rahmen des Gartenbaus ratsam, sich im Voraus bei den zuständigen Behörden zu informieren. Beispielsweise kann das Vorhaben in einen denkmalgeschützten Bereich fallen, der zusätzliche Anforderungen stellt. Möchte man einen Baum fällen, um an der Stelle einen Pavillon zu errichten, kann unter Umständen die Baumschutzverordnung greifen.

Es wird deutlich, dass der Gartenbau eine Vielfalt an Gesetzen und Bestimmungen berühren kann, die sich von Fläche zu Fläche unterscheiden. Um sowohl rechtlich als auch handwerklich auf der sicheren Seite zu sein, kann ein erfahrener Fachbetrieb für den Garten- und Landschaftsbau mit Rat und Tat weiterhelfen.

Professionelle Unterstützung im Garten- und Landschaftsbau

Neben einer rechtssicheren Planung kommt es auf eine fundierte Umsetzung der Freisitze an. Fachbetriebe wie die A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH aus Berlin beachten daher räumliche und gestalterische Aspekte, um sie mit den persönlichen Wünschen der Kunden zu verknüpfen. Während Beratungsleistungen und das daraus resultierende Bebauungskonzept den Grundstein bilden, umfasst die Realisierung von Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau vielfältige Maßnahmen.

Zunächst muss die vorgesehene Fläche für die Terrasse oder den Pavillon abgesteckt und vorbereitet werden. Darunter fallen die Entfernung von Störfaktoren wie Wurzeln, die Begradigung und Verdichtung des Bodens sowie das Anlegen eines tragfähigen Untergrunds. Nach der Verlegung des ausgewählten Bodenmaterials wird die Oberkonstruktion mitsamt Überdachung errichtet.

Über die Freisitze hinaus eröffnet der Garten- und Landschaftsbau zahlreiche weitere Möglichkeiten, das Grundstück neu zu gestalten. So können im gleichen Zuge auch die Wege, die Einfahrt oder auch die Umzäunung neu angelegt werden, um eine einheitliche Optik zu gewährleisten.

(Ende)
Aussender: A-Z Garten- und Landschaftspflege GmbH
Ansprechpartner: Dirk Schmidt
Tel.: 030 96061125
E-Mail: kontakt@gartenservice-schmidt.de
Website: www.gartenservice-schmidt.de
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