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pte20040614004 in Business

Dosenpfand: Aus für Insellösungen

Landgericht Duisburg erklärt gängige Praxis für illegal


Duisburg (pte004/14.06.2004/08:41)

Das Landgericht Duisburg http://www.lg-duisburg.nrw.de (Aktenzeichen 21 O 126/03) hat die Praxis der Insellösungen beim Dosenpfand für illegal erklärt. Wenn eine Supermarktkette Einweggetränke verkauft, deren Verpackung sich nach Art, Form und Größe deutlich von allen anderen Verpackungen der Konkurrenz unterscheidet (Beispiel: achteckige Flaschen), muss sie nur die eigenen Verpackungen zurücknehmen. Tatsächlich haben aber die großen Supermarktketten bei ihren Insellösungen auf minimale Unterscheide der Form wie Einstanzungen oder Rillen gesetzt, die für den Verbraucher nicht unterscheidbar sind. Nach dem neuen Urteil sind solche minimalen Formunterschiede ebenso wenig ausreichend wie Farbunterscheide oder Aufdrucke.

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