pts20260205013 in Business

Diagnosenkodierung ICD-10 ist zwar verschoben, aber nicht aufgehoben: Jetzt handeln statt im Sommer-Ansturm untergehen

Kutschera-Datentechnik: Pilotphase nutzen und SNOMED-Modul vor dem Pflichtstart implementieren


Graz (pts013/05.02.2026/09:15)

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat die verpflichtende ICD-10-Diagnosenkodierung nun doch vom 1. Jänner auf das dritte Quartal 2026 verschoben. Die DokuG-Novelle 2025 sieht jetzt einen sechsmonatigen Pilotbetrieb vor – eine Chance, die viele Ordinationen jetzt nutzen sollten, warnt Kutschera-Datentechnik: "Denn im Sommer in der Urlaubszeit wird die Zeit sicher eng werden, wenn alle gleichzeitig die Umstellung noch rasch hinkriegen wollen." www.kutschera.co.at

Verschoben heißt nicht aufgehoben – nur zeitlich verlagert

Ab Q3 2026 sind alle niedergelassenen Ärzte, Gruppenpraxen und Ambulatorien verpflichtet, codierte Diagnosen nach ICD-10 zu dokumentieren und an die Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Meldetermin ist der 30. November 2026. "Was nach Entspannung klingt, wird im Sommer zur Herausforderung", prognostiziert das Team von Kutschera-Datentechnik. "Wenn alle gleichzeitig umstellen wollen, entstehen Warteschlangen bei Implementierung, Schulung und Support."

Die Novelle ermöglicht bereits ab 1. Jänner 2026 eine freiwillige Meldung für die Pilotierungsphase. "Genau das ist die Chance", betont Kutschera-Datentechnik. "Wer jetzt implementiert, arbeitet routiniert und stressfrei, wenn im Sommer der große Ansturm beginnt."

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für SNOMED-Modul ist

Die Verschiebung hat technische und rechtliche Gründe – Fragen zur Umsetzung mussten geklärt werden, wie im Gesundheitsausschuss festgestellt wurde. Das bedeutet: Das System ist komplex, die Integration erfordert Begleitung. "Wer im Jänner oder Februar startet, hat unsere volle Aufmerksamkeit", erklärt Kutschera-Datentechnik. "Im Juli und August, wenn alle auf einmal kommen, sind Ressourcen begrenzt. Installationstermine, Fernwartung, persönliche Einweisungen – alles wird dann zur Engpassressource."

Österreich ist eines der letzten Länder, dass die einheitliche Diagnosenkodierung umsetzt, stellte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im Nationalrat fest. Die Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern soll erleichtert, die Behandlungssicherheit erhöht werden. Die Zuordnung von Diagnosen zu einheitlichen ICD-10-Codes wird zum Standard – freiwillig jetzt, verpflichtend ab Q3.

ganyMED SNOMED-Modul: Gewohntes bleibt, Pflicht wird automatisch erfüllt

Das ganyMED SNOMED-Modul integriert sich nahtlos in die bestehende Ordinationssoftware. Ärztinnen und Ärzte dokumentieren weiterhin wie gewohnt mit Freitextdiagnosen und ihre bereits etablierten Kürzel können mithilfe des Codierservice ganz einfach in der Software mit den passenden Codes dauerhaft verbunden werden. Basis ist das e-Health Codierservice des Gesundheitsministeriums, das SNOMED CT automatisch in ICD-10 übersetzt.

"Die Technik funktioniert", versichert Kutschera-Datentechnik. "Jetzt geht es darum, sie rechtzeitig zu implementieren und das Praxisteam damit vertraut zu machen. Wer die Pilotphase nutzt, ist im Herbst Routine-Anwender statt gestresster Umsteiger."

Ausnahmen und Klarstellungen

Die Novelle enthält wichtige Präzisierungen: Wahlärzte mit weniger als 300 verschiedenen Patienten pro Jahr sind von der Meldepflicht ausgenommen. Leistungserbringer müssen nur dann Daten übermitteln, wenn für sie gemäß Ärztegesetz eine Pflicht zur E-Card-Nutzung besteht. Für alle anderen gilt: Vorbereitung jetzt sichert entspannte Umstellung später.

Jetzt implementieren – im Sommer entspannt sein

Kutschera-Datentechnik empfiehlt seinen ganyMED-Kunden: "Nutzen Sie die gewonnenen Monate nicht zum Abwarten, sondern zur Vorbereitung. Das SNOMED-Modul ist verfügbar, die Implementierung via Fernwartung inklusive Einweisung erfolgt kurzfristig und ist einfach. Denn verschoben ist nicht aufgehoben. Im Q3 kommt 100 Prozent die Pflicht – wer dann erst anfängt, steht im Stau", warnt das Unternehmen.

Kontakt und Information:
Kutschera-Datentechnik GmbH
Tel.: 0316 33 90 33
E-Mail: office@kutschera.co.at
Web: www.kutschera.co.at & www.ganyMED.at

(Ende)
Aussender: Kutschera Datentechnik GmbH
Ansprechpartner: Erich Strausz
Tel.: +43 316 33 90 33
E-Mail: office@kutschera.co.at
Website: www.kutschera.co.at
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