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pte20031204005 in Business

Deutsche Telekom muss Ortsnetze für Mitbewerber öffnen

Revisionsklage vorm Bundesverwaltungsgericht abgelehnt


Leipzig (pte005/04.12.2003/09:54)

Die Deutsche Telekom AG http://www.telekom.de muss ihre Netze für den Wettbewerb öffnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de entschieden. Damit wurde die Revisionsklage der Telekom gegen ein Urteil der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet das Telekommunikations-Unternehmen mit diesem Urteil zur Überlassung von Leistungen an Wettbewerber, so genannte "Reseller".

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