pte20040122021 in Business
Deutsche Telekom darf nachträglich Entgelte erheben
Sofortige Gewährung des Netzzugangs eingefordert
Leipzig (pte021/22.01.2004/12:10)
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig http://www.bverwg.de hat der Klage der Deutschen Telekom AG http://www.telekom.de gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post http://www.regtp.de in einem Punkt Recht gegeben. Damit ist es dem Kommunikations-Konzern in Zukunft erlaubt, nach Ergehen der Entgeltgenehmigung für vereinbarte Leistungen, die er zuvor erbracht hat, das genehmigte Entgelt nachträglich zu verlangen.
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