pta20190522025
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Karwendelbahn AG: Karwendelbahn AG erteilt dem stellvertretenden Bürgermeister von Mittenwald, Herrn Gerhard Schöner, Hausverbot

Heidenheim an der Brenz (pta025/22.05.2019/16:19 UTC+2) Am Dienstag, den 07.05.2019 erfolgte eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft München bei der Karwendelbahn AG.

Der Tatvorwurf lautet: "Untreue zum Nachteil der Karwendelbahn AG"

Die Karwendelbahn AG hat sich in den vergangenen zwei Wochen intensiv mit dem Vorwurf der Untreue zum Nachteil der Karwendelbahn AG auseinandergesetzt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt und gab es in der Vergangenheit keine Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn, die der Anzeigenerstatter Schöner den Verantwortlichen der Karwendelbahn laut Durchsuchungsbeschluss vorwirft.

Die Staatsanwaltschaft München ist offensichtlich auf die Strafanzeige und die dortigen falschen Vorwürfe von Herrn Schöner hereingefallen und hat Ermittlungen eingeleitet und eine Hausdurchsuchung veranlasst.

Da Herr Gerhard Schöner mit seinen Verleumdungen die Karwendelbahn AG schwer schädigt, hat die Karwendelbahn ein Hausverbot gegen Herr Schöner ausgesprochen.

Die Karwendelbahn AG hat Strafanzeige gegen Herrn Schöner wegen Verleumdung, übler Nachrede und allen sonstigen in Betracht kommenden Straftatbeständen erstattet und ausdrücklich Strafantrag gegen Herrn Gerhard Schöner gestellt.

Das Hausverbot gilt so lange, bis Herr Gerhard Schöner sich öffentlich bei der Karwendelbahn AG und den entsprechenden Personen, die er mit seiner Strafanzeige öffentlich verleumdet hat, entschuldigt und diese vorsätzlich falschen Verleumdungen und Anschuldigungen zurücknimmt.

Wolfgang Wilhelm Reich zum Hausverbot für Herrn Gerhard Schöner:

"Dass ein Vorstand einem Aufsichtsratsmitglied ein Haus- und Betretungsverbot ausspricht, ist wohl ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland und zeigt einmal mehr, wie unverschämt die Lügen und Verleumdungen des Herrn Gerhard Schöner sind, dass es Untreuehandlungen zum Nachteil der Karwendelbahn AG gegeben hat.

Ich freue mich persönlich darüber, dass der Vorstand konsequent handelt, dieser hat hierbei meine volle Unterstützung.

Herr Schöner, treten Sie als Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG zurück, bevor das Gericht Sie herauswirft."

Der Aufsichtsrat wird aufgrund der falschen Verleumdungen des Herrn Schöner weitere Abberufungsanträge gegen Herrn Schöner als Aufsichtsratsmitglied beim Amtsgericht München stellen.

Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang natürlich auch nochmals an den offenen Brief, den Herr Schöner den Gemeinderäten in Mittenwald untergeschoben hat, wobei zwei Gemeinderatsmitglieder den "Braten gerochen haben" und sich an den Verleumdungen von Herrn Schöner nicht beteiligt haben.

Die Karwendelbahn AG wird Herrn Schöner aufgrund der nun entstandenen und noch entstehenden Schäden dieser Rufmordkampagne persönlich in Anspruch nehmen und zu gegebener Zeit eine Schadenersatzklage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Gericht einreichen.

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Deutschland
Ansprechpartner: Karwendelbahn AG
Tel.: +49 8823 937676-0
E-Mail: service@karwendelbahn.de
Website: www.karwendelbahn.de
ISIN(s): DE0008257601 (Aktie)
Börse(n): -
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