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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Karwendelbahn AG: Registergericht trägt Kapitalerhöhung der Karwendelbahn AG ein

Mittenwald (pta036/28.03.2019/17:40 UTC+1) Das Registergericht München hat die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen.

Damit stehen die Gelder aus der Kapitalerhöhung der Karwendelbahn AG zur freien Verfügung.

Die Kapitalerhöhung hatte ein Volumen von 958.100,00 Eur. Es konnten insgesamt 18.425 Aktien á 52,00 Eur je Aktie gezeichnet werden. Externe Investoren haben 8.226 Aktien á 52,00 Eur, somit insgesamt 427.752,00 Eur zugeteilt bekommen. Die Zeichnungswünsche von externen Investoren betrugen insgesamt 18.030 Stückaktien, somit insgesamt 937.560,00 Eur.

Diese Zeichnungswünsche zeigen einmal mehr, dass Investoren sich von der Verleumdungskampagne des Bürgermeisters Hornsteiner nicht beeinflussen lassen und die Karwendelbahn AG als hervorragende Anlagemöglichkeit sehen.

Nunmehr kann die Gesellschaft ein neues Tragseil erwerben und dieses im November 2019 neu auflegen lassen, so die aktuelle Planung der Gesellschaft.

Das alte Tragseil, das bereits 51 Jahre alt ist, ist nach wie vor betriebssicher, jedoch haben die Ingenieure zum Austausch des Tragseils geraten.

Aus diesem Grund hat die Hauptversammlung am 04.10.2018, gegen die Stimmen des Markts Mittenwald, also vor allem mit den Stimmen der Konsortium AG am 04.10.2018 eine Kapitalerhöhung beschlossen.

Gegen diesen Beschluss reichte der Markt Mittenwald einmal mehr Anfechtungsklage beim Landgericht München ein.

Die Klage wird den Markt Mittenwald, obwohl die Kapitalerhöhung bereits eingetragen ist, wiederum wahrscheinlich mehr als 100.000,00 Eur kosten, bis ein abschließendes Urteil, welches dann wiederrum keinerlei Auswirkungen für die Zukunft haben wird, ergangen ist.

Um die Kapitalerhöhung durchführen zu können, hat die Karwendelbahn AG aufgrund der Anfechtungsklage einen Freigabeantrag nach § 246 a AktG beim Oberlandesgericht München gestellt.

Die Karwendelbahn AG hat dieses Verfahren einmal mehr gewonnen, womit der Weg für die Durchführung der Kapitalerhöhung frei war.

Jedoch hat sich der Markt Mittenwald damit nicht abgefunden und versuchte trotzdem mit einem juristischen Trick, einer Gehörsrüge nach § 321 a ZPO, die Eintragung der Kapitalerhöhung zu verhindern.

Das Registergericht verweigerte zunächst die Eintragung der Kapitalerhöhung mit der Begründung, dass noch eine Gehörsrüge bei Gericht anhängig sei.

Da die Kapitalerhöhung bis zum 31.03.2019 im Handelsregister eingetragen sein musste, da anderenfalls der Kapitalerhöhungsbeschluss unwirksam geworden wäre und die Gelder aus der Kapitalerhöhung hätten zurückgezahlt werden müssen, hat die Karwendelbahn AG alles versucht, um die Stolpersteine, die der Markt Mittenwald der Karwendelbahn AG in den Weg gelegt hat, wegzuräumen.

Mit großem personellem Einsatz von vielen Arbeitsstunden wurden dem Registergericht ausführliche Schriftsätze übersandt, die die Rechtsansicht der Karwendelbahn AG belegten, dass die Kapitalerhöhung der Karwendelbahn AG im Handelsregister eingetragen werden muss.

Trotzdem weigerte sich das Registergericht zunächst, die Kapitalerhöhung einzutragen. Da die Gesellschaft die Blockadehaltung des Registergerichts nicht hinnehmen wollte, wurde der Markt Mittenwald aufgefordert, die Gehörsrüge zurückzunehmen, um den Weg für die Eintragung der Kapitalerhöhung freizumachen. Der Markt Mittenwald hingegen versuchte alles, um die Eintragung der Kapitalerhöhung zu verhindern.

Der Landrat Anton Speer schaltete sich daraufhin ein und brachte seine große Besorgnis um den Fortbestand der Karwendelbahn AG zum Ausdruck und bot zwischenzeitlich zwei Gesprächstermine an.

Von Seiten der Karwendelbahn AG wurde der Ministerpräsident Dr. Markus Söder, sowie der Justizminister Georg Eisenreich in die Angelegenheit eingeschaltet, sowie das OLG München, bei dem die Gehörsrüge lag, auf den Umstand hingewiesen, dass die Kapitalerhöhung bis zum 31.03.2019 im Handelsregister eingetragen sein muss, da anderenfalls die Gelder aus der Kapitalerhöhung zurückgezahlt werden müssten und kein neues Tragseil bestellt werden kann.

Schlussendlich entschied das OLG München über die Gehörsrüge, schmetterte die Gehörsrüge des Markts Mittenwald ab und die Karwendelbahn gewann auch dieses Verfahren.

Durch den Einsatz von weiteren Bürgern von Mittenwald, die uns bei der Durchführung der Kapitalerhöhung sehr behilflich waren, konnte schlussendlich erreicht werden, dass die Kapitalerhöhung gegen alle Blockademaßnahmen und allerlei juristischer Tricks des Markts Mittenwald im Handelsregister eingetragen werden konnte.

Ganz besonders möchten wir uns bei denjenigen Mittenwaldern bedanken, die uns bei der Durchführung der Kapitalerhöhung mit Tipps und Tricks und Unterstützung zur Seite gestanden haben und der Eintragung der Kapitalerhöhung zum Erfolg verholfen haben.

Namen können wir leider nicht nennen, da diese Personen sonst entsprechende Repressalien vom Bürgermeister Hornsteiner zu befürchten hätten.

Trotzdem ein herzliches vergelt's Gott!

Der Bürgermeister von Mittenwald hat die Durchführung der Kapitalerhöhung mit allen juristischen Tricks bekämpft, hat wahrscheinlich bisher mehr als 100.000,00 Eur an Steuergeld investiert, nur um zu verhindern, dass die Karwendelbahn das dringend benötigte Kapital erhält, um ein neues Tragseil anzuschaffen.

Dieser Bürgermeister ist eine Zumutung für den Tourismusort Mittenwald und sollte dringend zurücktreten.

Wie der Gemeinderat noch hinter der Vernichtungskampagne des Bürgermeisters Hornsteiner mit der Verhinderung der Kapitalerhöhung stehen kann, weitere Gelder für die Anfechtungsklage, die Gehörsrüge und die Verteidigung gegen den Antrag nach § 246 a AktG bereitstellen kann, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Ob der Bürgermeister die Gemeinderäte überhaupt über seinen Verhinderungskurs zur Durchführung der Kapitalerhöhung informiert hat, ist nicht bekannt.

Der Gemeinderat sollte klar Farbe bekennen, ob er von dieser Verhinderungsaktion gar nichts wusste, oder den Bürgermeister bei dieser Verhinderungsaktion der Eintragung der Kapitalerhöhung sogar unterstützte.

Jedenfalls haben wir von vielen Mittenwaldern massive Unterstützung erhalten, die das Verhalten des Bürgermeisters Hornsteiner in dieser Situation überhaupt nicht mehr nachvollziehen konnten.

Der Bürgermeister Hornsteiner jedenfalls will nach wie vor erreichen, dass die Bahn still steht.

Wir bedanken uns daher bei allen, die uns in dieser schwierigen Situation unterstützt haben, die gegen den Bürgermeister Hornsteiner aufgestanden sind, obwohl sie mit Repressalien rechnen mussten.

Weiterer Dank gilt dem Landrat Anton Speer, der sich massive Sorgen um die Karwendelbahn AG macht, sowie dem Justizminister Eisenreich und unserem Ministerpräsidenten Dr. Söder.

Alle zusammen haben wir es erreicht, die Karwendelbahn AG ein Stück zukunftsfähiger zu machen.

Die Strategie des Bürgermeisters Hornsteiner, die Karwendelbahn AG zum stehen zu bringen, ist zumindest vorläufig gescheitert.

Der Bürgermeister Hornsteiner hat eine krachende Niederlage einstecken müssen, hat Steuergeld der Bürger von Mittenwald, die in großer Zahl vom Tourismus leben, massiv verschwendet und selbst CSU-Mitglieder haben sich von ihm abgewandt.

Schizophren wird die Handlungsweise des Bürgermeisters Hornsteiner erst noch dadurch, dass der Markt Mittenwald 85.072,00 Eur in die Kapitalerhöhung investiert hat, aber nur einen Teil seiner gesamten möglichen Bezugsrechte ausgeübt hat.

Zuerst bekämpft der Bürgermeister Hornsteiner die Kapitalerhöhung der Karwendelbahn AG, vergeudet mit den Rechtsanwälten, die sich tagtäglich aufgrund der horrenden Rechnungsstellung ins Fäustchen lachen, wahrscheinlich mehr als 100.000,00 Eur, um dann 85.072,00 Eur in die Kapitalerhöhung zu investieren.

Seit Jahren versucht der Bürgermeister Hornsteiner in der Öffentlichkeit breit zu treten, dass von Seiten der Konsortium AG versucht wird, die Karwendelbahn still zu legen. Im Fall der Kapitalerhöhung zeigt sich nun aber mehr als deutlich, wer ganz offensichtlich versucht die Karwendelbahn zum Stillstand zu bewegen.

Jahrelang wurde mitgeteilt, dass von Seiten der Marktgemeinde keine Gelder in die Karwendelbahn investiert werden, sofern keine Zahlen seitens der Karwendelbahn AG offen gelegt werden. Man muss sich jetzt einmal vorstellen, dass die Karwendelbahn zeitnah ein neues Tragseil benötigen wird. Zur Finanzierung des Tragseils wurde die nun eingetragene Kapitalerhöhung beschlossen.

Die Kapitalerhöhung wäre auch ohne die Zeichnung von Aktien durch den Markt Mittenwald vollständig gezeichnet worden. Die Marktgemeinde hätte folglich keine müde Mark in das neue Tragseil investieren müssen und trotzdem wird mit allen Mitteln versucht, dass die Kapitalerhöhung nicht eingetragen wird.

Ganz offensichtlich versucht die Marktgemeinde die Karwendelbahn AG mit allen Mitteln zu blockieren und ihr das Leben schwer zu machen. Warum sonst sollte die Marktgemeinde die Eintragung der Kapitalerhöhung verhindern wollen?

Wenn die Marktgemeinde am Fortbestand wirklich Interesse hätte, aber kein Geld investieren möchte, dann möge sie das so handhaben, aber warum andere Aktionäre bzw. zukünftige Aktionäre kein Geld investieren sollen dürfen, erschließt sich nun wirklich nicht. Es sollte wohl verhindert werden, dass das Geld für ein neues Tragseil bereitgestellt werden kann und somit die Bahn zum Stillstand gebracht werden.

Viele, denen dieses Vorgehen des Bürgermeisters Hornsteiner erzählt wurde, haben diesen als Spinner oder Psychopathen bezeichnet. Können Sie als Bürger von Mittenwald oder Aktionär der Karwendelbahn AG ein solches Verhalten des Bürgermeisters Hornsteiner nachvollziehen?

Ein Aktionär hat es treffend zum Ausdruck gebracht:

"Wir können alle froh sein, dass dieser Irre bei der Karwendelbahn AG nichts zu sagen hat, es reicht schon, wenn er Mittenwald zugrunde richtet."

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim
Deutschland
Ansprechpartner: Karwendelbahn AG
Tel.: 07321 2748836
E-Mail: service@karwendelbahn.de
Website: www.karwendelbahn.de
ISIN(s): DE0008257601 (Aktie)
Börse(n): -
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