pta20180426031
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Karwendelbahn AG: Pressemitteilung

Mittenwald (pta031/26.04.2018/15:40 UTC+2) Am 29.03.2018 fand in München die Hauptversammlung der Karwendelbahn AG statt.

Einziger Tagesordnungspunkt war die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

In der vorletzten Hauptversammlung am 29.07.2016 wurde das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Erhard Reich, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, für einen Zeitraum von fünf Jahren und die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Wilhelm Reich, Steuerfachangestellter, Dipl. Betriebswirt (FH) und Gerhard Proksch Rechtsanwalt, für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 30.06.2018 zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt.

Auf der Hauptversammlung am 29.03.2018 wurden die drei oben genannten Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern ab dem 01.07.2018 für eine weitere fünfjährige Amtszeit zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt.

An der Hauptversammlung der Karwendelbahn AG nahmen lediglich zwei "fremde Aktionäre" teil. Einer davon verließ die Hauptversammlung nach ca. zwei Stunden.

Ab diesem Zeitpunkt nahmen an der Hauptversammlung der Karwendelbahn AG lediglich der stellvertretende Bürgermeister Schöner, der Bürgermeister Hornsteiner, der Kämmerer Stieglmeier und die zwei Anwälte des Markt Mittenwalds, sowie zwei ehemalige Arbeitnehmer und die Anfechtungskläger teil.

Weitere Aktionäre, die mit dem Markt Mittenwald zusammenarbeiten und deren Ziel es ist, die Karwendelbahn zu schädigen, ist die Berufsklägerin Steeg sowie der unserer Meinung nach weitere Anfechtungskläger Traut.

Früher nahmen regelmäßig über 100 Aktionäre teil, aber wer geht zu einer Hauptversammlung, bei der lediglich von dem Markt Mittenwald Anfechtungsgründe für eine spätere Anfechtungsklage provoziert werden sollen und fast 10 Stunden dauert.

Dass die Gemeinderatsmitglieder dieses rechtsmissbräuchliche Verhalten des Bürgermeisters Hornsteiner decken ist nur noch als erbärmlich zu bezeichnen.

Die Konsortium AG hatte mit ihren Aktien eine eindeutige und breite Hauptversammlungsmehrheit.

Der Markt Mittenwald ließ sich in der Hauptversammlung wiederum von den zwei Anwälten Herrn König und Herrn Dr. Suchomel von der Dornbach GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

Die Hauptversammlung begann um 10:00 Uhr und endete um kurz vor 21:00 Uhr.

Nachdem Herr König im weiteren Verlauf der Hauptversammlung gegen 16:00 mit einer Verleumdungskampagne begann, die zukünftig sicherlich noch strafrechtliche Relevanz für den Bürgermeister Hornsteiner haben wird, hat der Rechtsanwalt Dr. Suchomel die Hauptversammlung verlassen.

Wir gehen davon aus, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Suchomel seine Finger in diese Verleumdungskampagne nicht bringen will, die offensichtlich Herr Hornsteiner mit Herrn Dr. König abgesprochen hat.

Hierzu werden wir im Laufe der Pressemitteilung noch ausführlich eingehen.

Den Markt Mittenwald kosten allein die zwei Anwälte für den Besuch der Hauptversammlung mehr als 5.400,00 Eur

Die Anwälte des Markt Mittenwalds waren gegen 09:30 Uhr am Versammlungsort in München anzutreffen, Herr Dr. Suchomel ging, wie bereits erwähnt, gegen 16:00 Uhr. Herr Kai König verließ die Hauptversammlung gegen 21:00 Uhr.

Herr Dr. Suchomel war somit ca. 6,5 Stunden, Herr König ca. 11,5 Stunden auf der Hauptversammlung vertreten.

Bei einem angenommenen Stundensatz von ca. 300,00 Eur netto hat die Hauptversammlung den Markt Mittenwald somit 18 Stunden * 300,00 Eur = 5.400,00 Eur plus Mehrwertsteuer gekostet.

In der Hauptversammlung hat der Anwalt des Markt Mittenwalds einen Fragenkatalog mit 44 Fragen plus 42 Unterfragen, somit mit 86 Fragen gestellt und überreicht.

Diese insgesamt 86 Fragen gab der Vertreter des Markt Mittenwalds, Herr Kai König, vor Ende der Hauptversammlung als unbeantwortet zu Protokoll, obwohl die Verwaltung diese Fragen stundenlang beantwortete. Offensichtlich ist eine weitere Anfechtungsklage vom Markt Mittenwald gegen die Aufsichtsratswahlen geplant, die den Markt Mittenwald dann wieder mindestens 50.000,00 Eur kosten wird.

Inklusive Vorbereitung für die Hauptversammlung gehen wir aktuell davon aus, dass der Besuch der Hauptversammlung den Markt Mittenwald einmal mehr mindestens 10.000,00 Eur gekostet hat, sodass die aktuellen Ausgaben des Markts Mittenwald sich auf mindestens 430.000,00 Eur belaufen, die der Bürgermeister in die Rechtsstreitigkeiten der Karwendelbahn AG gesteckt hat.

Unserer Meinung nach ist der Straftatbestand der Untreue durch den Bürgermeister Hornsteiner und seinen Stellvertreter Schöner erfüllt.

Wie viel Steuergeld möchte der Bürgermeister Hornsteiner noch mit Klagen gegen die Karwendelbahn AG verschwenden?

In der Bürgerversammlung am 14.03.2018 hat Herr Bürgermeister Hornsteiner zugegeben, dass er bisher 422.000,00 Eur für Anwälte ausgegeben hat.

In der Bürgerversammlung hat der Bürgermeister sich dermaßen verklausuliert ausgedrückt, dass davon auszugehen ist, dass dies nicht die Gesamtsumme ist, die der Markt Mittenwald bisher ausgegeben hat.

Der Bürgermeister hat in der Bürgerversammlung mitgeteilt, dass diese Summe lediglich für zehn Verfahren, die der Markt Mittenwald führt und für vier Verfahren, die gegen den Markt Mittenwald geführt werden, ausgegeben hat.

Wir gehen aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters davon aus, dass die ausgegebenen Kosten weitaus höher sind, als die angegebenen 422.000,00 Eur für Rechtsanwälte.

Wie viel Euro wurden vom Bürgermeister Hornsteiner für Verfahren ausgegeben, die bereits beendet sind? Wie viel Euro wurden für Gerichts- und Verfahrenskosten ausgegeben?

Die Bürger von Mittenwald haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie verschwenderisch der Bürgermeister Hornsteiner mit dem Geld der Steuerzahler von Mittenwald umgeht und wie viel Steuergeld insgesamt bisher für die Gerichtsverfahren, für abgeschlossene und noch anhängige Verfahren ausgegeben wurde und natürlich wie viel für alle Beratungsleistungen.

Wahrscheinlich sollen die Bürger von Mittenwald einmal mehr durch die Aussage des Bürgermeisters für dumm verkauft werden.

Die Bürger von Mittenwald erwarten Transparenz. Wir fordern daher vom Bürgermeister Hornsteiner, dass die Einzelpositionen mitgeteilt werden, oder hat der Bürgermeister etwa etwas zu vertuschen?

In diesem Zusammenhang stellen sich auch Fragen an die Gemeinderatsmitglieder.

Wie viel Steuergeld haben die Gemeinderäte dem Bürgermeister für seinen Feldzug gegen die Karwendelbahn bereitgestellt?

Wie viel Geld wird zukünftig der Gemeinderat dem Bürgermeister Hornsteiner für seinen Feldzug noch bereitstellen, bzw. wie viel Geld fordert der Bürgermeister Hornsteiner von seinem Gemeinderat für seinen Feldzug gegen die Karwendelbahn AG?

Wenn der Gemeinderat nicht eingreift, wird der streitsüchtige Bürgermeister Hornsteiner auf seinem Egotrip in den nächsten zwölf Monaten weitere 500.000,00 Eur für Rechtsstreitigkeiten ausgeben.

Wann ist Schluss?

Bei 750.000,00 Eur?

Bei 1.000.000,00 Eur?

Oder bei 1.500.000,00 Eur?

Sollten die Bürger Mittenwalds ebenfalls wie wir davon ausgehen, dass der Straftatbestand der Untreue des Bürgermeisters Hornsteiner durch seine Steuerverschwendung erfüllt ist, dann erstatten Sie Strafanzeige, die auch anonym gestellt werden kann an folgende Adresse:

Staatsanwaltschaft München
Linprunstraße 25
80335 München

Abberufung Schöner als Aufsichtsratsmitglied wird vor dem OLG München verhandelt

Am 27.03.2018 fand in München am Oberlandesgericht die erste Verhandlung über die Abberufung von Herrn Gerhard Schöner als Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG statt.

In dieser Verhandlung tätigte der Vorsitzende des Oberlandesgerichts an Herrn Bürgermeister Hornsteiner gewandt folgende Aussage:

"Was haben Sie denn bisher erreicht", auf den Einwurf, dass der Bürgermeister bereits 422.000 Eur für Rechtsanwälte ausgegeben hat?"

Weiter führte der Vorsitzende Richter gegenüber Herrn Hornsteiner aus:

"Irgendwann steht die Bahn, wenn es weiterhin diese Streitigkeiten gibt."

Der Vorsitzende Richter hat mit seinen zwei Aussagen, "was hat der Bürgermeister bisher mit seinen Klagen gegen die Karwendelbahn erreicht" und "wenn der Bürgermeister weiterhin Klagen führt, steht irgendwann die Karwendelbahn", vollkommen recht.

Was hat der Bürgermeister Hornsteiner bisher mit seinen Klagen gegen die Karwendelbahn AG erreicht? Was rechtfertigt die Verschwendung von 422.000,00 Eur an Steuergeld?

Dies wollen wir in ein paar Beispielen kurz erläutern.

Der Bürgermeister lässt nichts unversucht, um Unruhe an der Karwendelbahn zu stiften.

1.
Aus diesem Grund wurde im vergangenen Jahr von Herrn Schöner als Aufsichtsratsmitglied versucht, Herrn Sellmaier als Arbeitnehmervertreter bei der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsräten durchzusetzen.

Dieses Verfahren hat den Markt Mittenwald nach unserer Kalkulation ca. 15.000,00 Eur bis 20.000,00 Eurgekostet.

Das Registergericht München hat Herrn Sellmaier als Aufsichtsratsmitglied, der zum damaligen Zeitpunkt bereits gekündigt war, abgelehnt.

Außer Kosten hat dieses Verfahren dem Markt Mittenwald gar nichts gebracht.

2.
Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss 2016.

In der Hauptversammlung vom 29.07.2016 wurden drei Aufsichtsratsmitglieder zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt.

Diese Anfechtungsklage hat unserer Einschätzung nach den Markt Mittenwald zwischen 50.000,00 Eur und 100.000,00 Eur gekostet.

Erreicht werden sollte, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für nichtig erklärt wird.

Da die Aufsichtsratsmitglieder mehrheitlich nur für die Wahlperiode bis zum 30.06.2018 gewählt werden konnten, wurde vor wenigen Tagen auf der Hauptversammlung für die neue Wahlperiode ab dem 01.07.2018 drei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt.

Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Angelegenheit wird nicht vor Juli 2018, wahrscheinlich sogar erst in 2019 von uns erwartet.

Ob der Markt Mittenwald bezüglich seiner Klage auf Nichtigkeit von den drei Aufsichtsratsmitgliedern Recht erhalten wird oder nicht, ist im Grunde genommen vollkommen egal, da vor wenigen Tagen auf der Hauptversammlung am 29.03.2018 neue Aufsichtsratsmitglieder für die Wahlperiode 2018-2023 gewählt wurden.

Der Markt Mittenwald kann mit dieser Klage, die unserer Meinung nach 50.000,00 Eur bis 100.000,00 Eur gekostet hat, gar nichts mehr erreichen, da zwischenzeitlich drei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt wurden.

Auch hier wurde das Geld vom Markt Mittenwald zum Fenster rausgeschmissen bzw. ein neues Auto den Anwälten des Markt Mittenwalds finanziert.

Es könnten eine Vielzahl von weiteren Klagen und Verfahren aufgeführt werden, die der Markt Mittenwald gegen die Karwendelbahn AG geführt hat, teilweise hat der Markt Mittenwald sogar vor Gericht Recht bekommen, Auswirkungen auf die Karwendelbahn hat dies allerdings trotzdem nicht.

Daher ist die Aussage des Richters am OLG München "Herr Bürgermeister Hornsteiner, was haben Sie mit den Klagen bisher erreicht", vollkommen richtig.

Markt Mittenwald mischt sich in internen Angelegenheiten der Karwendelbahn AG ein

Nachdem der stellvertretende Bürgermeister Schöner sich weigert an Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen und somit der Aufsichtsrat ohne die Teilnahme von Herrn Schöner keine Beschlüsse fassen kann, hat der Vorstand der Karwendelbahn AG im Frühjahr 2018 beim Registergericht in München einen Antrag gestellt, zwei Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Im letzten Jahr sind die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach wenigen Wochen im Amt zurückgetreten.

Hierzu fragte der Vorstand die Arbeitnehmer, ob Interesse an der gerichtlichen Bestellung und der Ausübung des Amts als Aufsichtsratsmitglied bestehe. Kein Mitarbeiter des Seilbahnbetriebs hatte hieran Interesse.

Anschließend erfolgte die Antragstellung beim Registergericht München zur Bestellung einer Kassenkraft in Mittenwald und einer Büromitarbeiterin in Heidenheim zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite.

Nachdem Herr Schöner vom Registergericht hierüber informiert wurde, hat der Markt Mittenwald Kontakt mit der Betriebsleiterin Bohne aufgenommen, um weitere Unruhe im Betrieb zu stiften.

So wurden nach unseren Informationen Mitarbeiter mehr oder weniger freiwillig genötigt, sich zu Aufsichtsratsmitgliedern von Herrn Schöner vorschlagen zu lassen bzw. diese Mitarbeiter als potentielle Aufsichtsratsmitglieder zu unterstützen.

Der Vorgang der Bestellung von Arbeitnehmern zu Aufsichtsratsmitgliedern ist ein rein innerbetrieblicher Vorgang der Arbeitnehmer.

Trotzdem lässt die Marktgemeinde Mittenwald nichts unversucht, Unruhe in den Betrieb zu tragen.

Der Vorstand hat von dem Antrag auf Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern vom Gericht erfahren und nicht von der Betriebsleiterin Bohne der Karwendelbahn.

Weder die Betriebsleiterin Bohne, die dieses ganze Thema zusammen mit Herrn Schöner initiiert hat, noch die stellvertretenden Betriebsleiter hatten den Mut, dem Vorstand ihre Vorschläge zu präsentieren.

Offensichtlich sollte hinter dem Rücken des Vorstands in Zusammenarbeit zwischen Herrn Schöner und Frau Bohne weitere Unruhe gestiftet werden und Unfrieden in die Belegschaft getragen werden.

Am 25.03.2018 hat die Betriebsleiterin Bohne dem Registergericht München mitgeteilt, dass sie die zwei vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter als Aufsichtsratsmitglieder unterstützt.

Betriebsleiterin Bohne verlässt das Unternehmen zum 30.04.2018

In der Gerichtsverhandlung am 27.03.2018 bezüglich des Abberufungsantrages gegen Herrn Schöner informierte Frau Bohne die Richter am Oberlandesgericht vorsätzlich falsch.

Ab diesem Zeitpunkt war das Vertrauensverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Betriebsleiterin Bohne vollkommen zerstört.

Daher war die Kündigung von Frau Bohne für beide Seiten eine gute Lösung.

Der Vorstand Patrick Kenntner und auch der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Wilhelm Reich hatten oft Kontakt mit Frau Birgit Bohne und waren zu Beginn der fast zweijährigen Tätigkeit guter Dinge, dass für die Karwendelbahn nun ein langfristiger Betriebsleiter gefunden werden konnte.

Aber auch hier zeigte sich schnell, dass der Bürgermeister Hornsteiner nichts unversucht lässt, Unfrieden in die Karwendelbahn AG zu bringen.

Durch die ständigen Verleumdungen und Lügen des Bürgermeisters Hornsteiner über die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG führte dies dazu, dass Zwietracht zwischen Frau Bohne und die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG gebracht wurde.

Immer wieder gab es geheime Treffen zwischen Bürgermeister Hornsteiner und Frau Birgit Bohne.

Der Bürgermeister Hornsteiner hat es durch seine Lügengeschichten über die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG also erreicht, dass die Karwendelbahn AG einmal mehr ohne Betriebsleiter dasteht.

Auch der Kündigung von dem letzten Betriebsleiter Gehrz waren Treffen im Rathaus vorausgegangen. Damals mussten die Seilbahnmitarbeiter gegen ihren Willen im Rathaus von Mittenwald antreten.

Durch die ständige Unruhe im Betrieb, die insbesondere der Bürgermeister Hornsteiner durch seine Lügengeschichten über die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG über Frau Birgit Bohne in den Betrieb gebracht hat, haben in den vergangenen zwölf Monaten einige Mitarbeiter die Karwendelbahn verlassen.

Die Strategie des Bürgermeisters Hornsteiner, die Karwendelbahn AG zu vernichten, trägt offensichtlich Früchte.

Seit Monaten arbeitet der Bürgermeister Hornsteiner daran, die Mitarbeiter zu verunsichern und hofft offensichtlich, die Großaktionärin, die Konsortium AG, dadurch unter Druck zu setzen, dass der Stillstand der Karwendelbahn AG aufgrund Personalmangels droht und dadurch diese dazu zu veranlassen, ihre Aktien an den Markt Mittenwald zu veräußern.

Fahrbetrieb für den Sommerbetrieb derzeit nicht gewährleistet

Aufgrund der Kündigungen und des niedrigen Personalbestands ist der Sommerfahrbetrieb derzeit nicht gewährleistet.

Die Karwendelbahn AG wird ab dem 31.05.2018 nur noch über vier festangestellte Mitarbeiter im Seilbahnbereich verfügen.

Für den täglichen Fahrbetrieb sind bereits vier Seilbahnmitarbeiter notwendig, sodass bei einer sieben Tage Woche der Personalbestand nicht ausreichend ist.

Aufgrund der derzeitigen Personalsituation ist derzeit davon auszugehen, dass die Karwendelbahn AG ihren Sommerbetrieb aufgrund von Personalmangel tageweise, auch bei schönem Wetter, einstellen muss.

Auch die rechtlichen Gegebenheiten müssen im Auge behalten werden, sodass auch ein Fahrbetrieb ohne Anwesenheit der stellvertretenden Betriebsleiter nicht möglich ist.

Mit den vier vorhandenen Mitarbeitern ist somit ein Betrieb der Karwendelbahn AG nur tageweise möglich.

Sollten noch Krankheits- oder Urlaubstage hinzukommen, ist ein Fahrbetrieb möglicherweise auch über mehrere Wochen nicht möglich.

Der Bürgermeister Hornsteiner hat es mit seiner Strategie, die Karwendelbahn zu vernichten, sehr weit gebracht.

Die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG suchen derzeit, einen neuen Betriebsleiter, einen stellvertretenden Betriebsleiter, einen Maschinisten sowie weitere Gondelführer in Vollzeit oder auch Teilzeit.

Konsortium AG schließt Verkauf der Anteile an den Markt Mittenwald aus.

Die Verantwortlichen der Konsortium AG haben sich darauf verständigt, dass ein Verkauf der Anteile an der Karwendelbahn AG an den Markt Mittenwald nicht stattfinden wird.

Selbst in dem unerfreulichen Fall, dass die Strategie des Bürgermeisters aufgehen sollte und die Karwendelbahn AG gezwungen ist, tageweise oder auch über längere Zeiträume zu schließen, wird es keinen Verkauf der Anteile an den Markt Mittenwald geben.

Auch die zweite Variante, auf die der Bürgermeister Hornsteiner spekuliert, die Karwendelbahn AG in die Insolvenz zu treiben und anschließend billig herauszukaufen, wird dem Bürgermeister nicht gelingen.

Die Konsortium AG wird entsprechend finanzielle Mittel der Karwendelbahn AG zur Verfügung stellen, um die Karwendelbahn AG zu stützen, für den Fall, dass die Karwendelbahn AG gezwungen ist, ihren Fahrbetrieb einzustellen.

In diesem Fall wird die Karwendelbahn AG einfach stillstehen, keinen Fahrbetrieb mehr unternehmen und abwarten, was zukünftig passiert.

Der vorsitzende Richter am OLG München hat diese Situation offensichtlich bereits durchschaut, indem er dem Bürgermeister Hornsteiner mitgeteilt hat, dass die Bahn dann steht und er trotzdem nichts erreichen wird.

Neue Zugspitzbahn sorgt für leichten Gästerückgang

Mit der Eröffnung der neuen Zugspitzbahn machte sich auch ein leichter Gästerückgang bei der Karwendelbahn AG bemerkbar.

Ob sich dieser Rückgang auch in den Sommermonaten fortsetzt, kann nur spekuliert werden.

Dieser Gästerückgang wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, bereits schon vor über einem Jahr prognostiziert.

Aus diesem Grund sollte bei der Karwendelbahn AG auch am 07.03.2017 ein neuer Vorstandsposten Marketing geschaffen und besetzt werden.

Hierzu fand eine Aufsichtsratssitzung am 07.03.2017 statt, um einen neuen Vorstand Marketing zu bestellen.

Nachdem sich Herr Schöner geweigert hat, an einer Aufsichtsratssitzung zur Bestellung des neuen Vorstands teilzunehmen, hat das für dieses Amt vorgesehene "Marketinggenie" von einer Anstellung bei der Karwendelbahn AG abgesehen.

Der Markt Mittenwald durch das Aufsichtsratsmitglied Schöner trägt auch somit maßgeblich Verantwortung dafür, dass Marketingmaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten.

Anschließend wurde ein neuer Verantwortlicher für den Bereich Marketing gesucht.

Auch hier wird die Karwendelbahn AG durch das Verhalten von Herrn Schöner geschädigt.

Ob die Marketingmaßnahmen, die zunächst auch einmal Geld kosten, sich bemerkbar machen und den bisherigen leichten Gästerückgang umkehren, wird die Zukunft zeigen.

Besonders bedanken möchten wir uns bei der Brauerei Mittenwald, die es uns ermöglicht hat, neue Gläser zu erhalten, sowie ein Karwendelbahn Bier einzuführen.

Auch möchten wir uns bei allen Vermietern und sonstigen Personen bedanken, die uns ihre Gäste empfehlen.

Die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG tun alles außerhalb der Streitigkeiten mit dem Bürgermeister Hornsteiner dafür, dass die Gäste einen unvergesslichen Tag auf dem Karwendel erleben.

Frau Christina Kosanke besteht die Prüfung als Gondelführerin

Erstmals seit vielen Jahren hat sich wieder eine Frau bei der Karwendelbahn AG als Gondelführerin beworben.

Um die Gondeln bei der Karwendelbahn AG führen zu dürfen, ist Voraussetzung, dass die Tragseilbremse um Falle eines außerplanmäßigen Stopps während der Fahrt gelöst werden kann.

Hierzu ist es erforderlich, direkt am Tragseil die Tragseilbremse zu lösen.

Neben Schwindelfreiheit und körperlichem Geschick ist natürlich auch entsprechende Kraft nötig, um die Tragseilbremse aufzustemmen.

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich seit vielen Jahren eine Frau bei uns beworben hat und die Prüfung entsprechend bestanden hat.

Frau Christina Kosanke bei der Prüfung mit zwei weiteren Seilbahnmitarbeitern

Wie bereits mitgeteilt suchen wir dringend weitere Gondelführer in Vollzeit oder Teilzeit.

Bewerbungen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Email: personal@karwendelbahn.de
Fax: 07321/34269190

Karwendelbahn AG sponsert die bayerischen Meisterschaften im Fechten

Die Karwendelbahn AG hat den TSV Oberammergau bei der Ausrichtung der bayerischen Fechtmeisterschaften entsprechend unterstützt.

Die Karwendelbahn AG ist bereit, auch weitere Sportarten finanziell zu unterstützen, soweit diese in das Marketingkonzept der Karwendelbahn AG passen.

Sollten Sie hieran Interesse haben, kommen Sie bitte auf die Karwendelbahn AG, am einfachsten per Email unter marketing@karwendelbahn.de zu.

Karwendelbahn unterstützt Kinder des Mauganest
Bürgermeister Hornsteiner lässt Unterstützung der Kinder des Mauganest kritisieren

Vor Weihnachten haben wir bereits die Grundschuldirektorin in Mittenwald angeboten unsere Bahn kostenlos mit den Grundschulkindern zu besuchen. Bisher hat die Schule das Angebot nicht angenommen. Unser Angebot hat bisher nur das Mauganest in Mittenwald angenommen. Die Kleinen dürften mit der Bahn kostenlos fahren und das Naturinformationszentrum besuchen.
Auf der Hauptversammlung der Karwendelbahn AG am 29.03.2018 kritisierte der Vertreter des Markt Mittenwalds, Herr Rechtsanwalt Kai König, diese Praxis massiv.

Über eine halbe Stunde wurde diesbezüglich in der Hauptversammlung zwischen Verwaltung und des Vertreters des Markt Mittenwalds gestritten.

Für die Karwendelbahn AG ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Markt Mittenwald die kostenlose Beförderung und Bewirtung der Kinder des Mauganest kritisiert.

Der Vertreter des Markt Mittenwalds Rechtsanwalt Kai König wollte explizit wissen, welche Kosten diesbezüglich angefallen sind, wer diese Kosten trägt und so weiter.

Die Karwendelbahn teilte daraufhin mit, dass bisher diese Kinder mit ihren Betreuern 21 Fahrten umsonst auf den Karwendel vornehmen konnten und entsprechend Pommes und Ketchup zum Mittagessen kostenlos erhalten haben.

Wie viel die Pommes mit Ketchup genau die Karwendelbahn AG gekostet haben, konnte jedoch in der Hauptversammlung nicht bis ins Detail beantwortet werden.

Die Karwendelbahn AG hält es für einen Skandal, dass der Markt Mittenwald die kostenlose Unterstützung der Kinder eines Waisenheims kritisiert.

Allein der 30-minütige Frageexzess des Vertreters des Markt Mittenwalds bezüglich der kostenlosen Beförderung der Kinder des Waisenheims hat den Markt Mittenwald mehr als 300,00 Eur gekostet.

Wer über 420.000,00 Eur in Rechtsanwälte investiert, sollte sich bezüglich der Kritik an der Unterstützung der Waisenkinder zurückhalten.

Vielleicht wäre es angebracht, wenn auch der Markt Mittenwald die Waisenkinder großzügig unterstützen würde, anstatt über 420.000,00 Eur in Anwälte zu investieren.

Dass die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG einen Bürgermeister Hornsteiner, der die Unterstützung von Waisenkindern kritisiert, nicht auf dem Berg sehen wollen, ist wohl mehr als nachvollziehbar.

Verleumdungskampagne des Bürgermeisters Hornsteiner

Der Bürgermeister Hornsteiner und sein Rechtsanwalt Kai König planen eine Verleumdungskampagne gegen die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG und planen hierzu unberechtigt Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG zu stellen.

Ziel dieser Verleumdungskampagne ist es, die Staatsanwaltschaft dazu zu bringen, gegen die Verantwortlichen der Karwendelbahn AG wegen unberechtigter Vorwürfe zu ermitteln.

Dieses Vorgehen des Bürgermeisters Hornsteiner ist strafbar gem. § 164 StGB (falsche Verdächtigung)

Wir werden nunmehr Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen dieser Verleumdungskampagne gegen den Bürgermeister Hornsteiner erstatten.

Weil Herr Dr. Suchomel, der weitere Anwalt des Markts Mittenwald, in diese Sauereien seine Finger nicht reinbekommen will, so unsere Vermutung, hat er die Hauptversammlung nachmittags verlassen, als diese Sauereien von Herrn Hornsteiner/Herrn König losgingen.

Herr König und Herr Hornsteiner sehen offensichtlich keine andere Möglichkeit mehr, die Steuerverschwendung, bei der unserer Meinung nach der strafrechtliche Bestand der Untreue erfüllt ist, zu überdecken.

In der Hauptversammlung warnte der Aufsichtsratsvorsitzende den Bürgermeister Hornsteiner ausdrücklich vor dieser Verleumdungskampagne

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG
Alpenkorpsstraße 1
82481 Mittenwald
Deutschland
Ansprechpartner: Patrick Kenntner
Tel.: +49 8823 937676-0
E-Mail: service@karwendelbahn.de
Website: www.karwendelbahn.de
ISIN(s): DE0008257601 (Aktie)
Börse(n): -
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