pts20070820019 Politik/Recht, Bildung/Karriere

Hans-Albert-Buss-Stiftung: Verbot von Lohnvereinbarungen auf Streikbasis

Kartelle von Arbeitsanbietern verhindern die richtige Preisfindung


Alfter bei Bonn (pts019/20.08.2007/12:40) Zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ist bekanntlich in diesen Tagen ein Streik gerichtlich verboten worden. Begründung des Nürnberger Arbeitsgerichts war, dass der Streik volkswirtschaftliche Schäden zur Folge haben würde. Die Stiftung für Deutsche und Europäische Identität findet die Begründung hoch interessant, geht jedoch noch einen Schritt weiter:

Streiks sollten generell zur Erzwingung von Lohnvereinbarungen nicht erlaubt sein und überhaupt der Abschluss von kollektiven Lohntarifverträgen untersagt werden.

Hans Albert Buss, Gründer der Stiftung, erläutert im Gespräch mit consilium publicandis - Philip Duckwitz, der Kölner Vertretung von Pressetext Nachrichtenagentur seine konsequente Position.

cp:
Sie fordern ein generelles Verbot von kollektiven Lohntarifverträgen und ein individuelles Aushandeln des Lohns zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das wäre ein völliger Bruch mit der bisherigen Praxis. Was sind Ihre Gründe?

Buss:
Das jüngste sensationelle Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts hat darauf hingewiesen: Streiks verursachen volkswirtschaftliche Schäden, die je nach Branche und Ausmaß verheerend sein können. Diese Schäden sind jedoch nicht einmal der entscheidende Punkt. Vielmehr sind Streiks deswegen grundsätzlich antimarktwirtschaftlich und schädlich, weil sie nur von Kartellen von Arbeitsanbietern geführt werden können. Kartelle verhindern jedoch immer die richtige Preisfindung. Deswegen sind sie auch in der übrigen Wirtschaft - mit Ausnahme des Arbeitsmarkts eben - generell untersagt. Was aber hier richtig ist, gilt grundsätzlich auch auf dem Arbeitsmarkt; auch hier produziert der Ausschluss von Wettbewerb Ungleichgewichte, das heißt konkret: Arbeitslosigkeit. Deswegen müssen auch Arbeitsmarktkartelle grundsätzlich untersagt werden.

cp:
Nun berufen sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zur Rechtfertigung von kollektiven Lohnvereinbarungen jedoch stets auf Artikel 9 GG, der solche Abreden angeblich erlaubt.

Buss:
Das ist richtig, aber es handelt es sich hier um einen typischen Anachronismus, weil dieser Artikel die Erfahrung einer Zeit widerspiegelt, in der es auf Arbeitgeberseite auf regionaler Ebene in der Tat zuweilen monopolartige Strukturen gab. Ein historisches Beispiel dafür ist die Stellung der Firma Krupp im Essener Raum in der Zeit um 1900 herum. Obwohl die Haltung dieses Unternehmens seinen Arbeitern gegenüber bekanntlich durchaus fürsorglich war, war doch seine Verhandlungsmacht bei Lohnvereinbarungen so groß, dass es wenigstens kurzfristig sinnvoll erschien, Arbeitern zu erlauben, sich zu Gruppen (Gewerkschaften) zusammenzuschließen und als solche kollektive Lohnvereinbarungen abzuschließen.

Mittel- und langfristig wäre dies jedoch keineswegs nötig gewesen, da Monopolgewinne - wie sie Krupp damals erzielte - in einer Marktwirtschaft stets die Entstehung von Konkurrenzunternehmen hervorzurufen pflegen und diese Konkurrenzunternehmen dann einer Firma, die ihre Löhne unter dem Marktgleichgewicht festsetzt, die Arbeiter durch Zahlung höherer Löhne abwerben und so den Exmonopolisten zwingen, seine Löhne an das höhere Niveau anzupassen.

In der heutigen Zeit, in der Kartelle und Monopole zudem auch noch gesetzlich generell verboten sind, gibt es also auch für ein nur kurzfristiges Aussetzen des Wettbe-werbs keine Rechtfertigung mehr, da unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit mehr besteht, das Lohnniveau in einem oder mehreren Unternehmen unzumutbar lang unter das Gleichgewichtsniveau zu drücken. Die Arbeiter solcher Unternehmen hätten in kürzester Zeit die Chance zu besser zahlenden Konkurrenten zu wechseln und damit evtl. den eigenen Arbeitgeber zu Lohnerhöhungen zu zwingen.

Durch Kartelle festgesetzte Löhne können also heute - wie gesagt - das Marktgleichgewicht nur noch stören und zu Arbeitslosigkeit führen. Solche Vereinbarungen müssen deshalb untersagt; Streiks dürfen als Kartellaktionen nicht mehr erlaubt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgelöst werden müssten; sie könnten vielmehr als Beratungs- sowie Rechtshilfe- und Orien-tierungsorganisation - etwa zur Informierung von Arbeitnehmern über die in einem bestimmten Raum für bestimmte Tätigkeiten gezahlten Löhne - durchaus bestehen bleiben. Insofern könnten sie dann eine durchaus nützliche marktwirtschaftliche Funktion erfüllen.

cp:
Sie können sich aber vorstellen, welch einen Aufruhr die Forderung nach individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbarenden Löhnen und nach Untersagung von Streiks als rechtswidrig bei den Gewerkschaften auslösen würde.

Buss:
Das ist richtig. Die Mehrheit unserer politischen Klasse hat es eben seit Jahrzehnten versäumt, die Öffentlichkeit auf die Schädlichkeit von Kartellen auch auf dem Ar-beitsmarkt aufmerksam zu machen und dementsprechend zu handeln, weil sie eine solche Aufklärung und besonders eine entsprechende Gesetzgebung für unpopulär und deswegen für ihre wirtschaftlich Position existenzgefährdend hielt und hält.

Damit erweist sich erneut, dass wir in Deutschland schon seit langem keine Politiker im ursprünglich positiven Sinn des Wortes mehr haben, sondern nur noch ein Politik-gewerbe, das von der Politik lebt, aber nicht mehr für die Politik, wie schon Max Weber in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts feststellen musste. Um also in Deutschland diese, wie auch die anderen dringend erforderlichen Reformen endlich in Angriff nehmen zu können, muss dieses Gewerbe schlicht ausgetrocknet werden, indem man ihm die finanzielle Grundlage entzieht. Wie dies im einzelnen geschehen kann, habe ich schon in meinen beiden ersten Pressemitteilungen versucht, darzustellen. Die Hauptsache ist, unseren Abgeordneten - ich spreche hier nicht von der Exekutive - die Möglichkeit zu nehmen, von ihren Einnahmen aus dem Mandat zu leben und damit aus finanziellen Gründen an selbigen zu kleben, was sie zu sachge-rechten Entscheidungen im Konfliktfall dann natürlich so gut wie unfähig macht.

Abgeordnete müssen wieder einen normalen Beruf haben und daraus ihr Einkommen beziehen; nur das würde sie wieder zu wirklichen Volksvertretern und von Einkünften aus der Politik unabhängig machen.

cp:
Aber, könnten es sich nicht dann nur "Reiche" leisten, in die Parlamente einzuziehen?

Buss:
Das ist keineswegs so. Unsere Parlamente sind durchaus in der Lage, die Zahl ihrer Sitzungstage so stark zu kürzen, dass jedem Abgeordneten ausreichend Zeit zum Geldverdienen bliebe. Die Detailarbeit bei der Ausarbeitung von Gesetzen muss ohnehin von der Verwaltung, also der Exekutive, vorgenommen werden. Es genügt, wenn das Parlament den Auftrag erteilt und die Richtlinien festsetzt.

Im übrigen ist es seine Hauptaufgabe, die Regierung zu kontrollieren und vor allem die Staatsausgaben in engen Grenzen zu halten. Genau das Gegenteil tut jedoch der heutige durchschnittliche Abgeordnete, dessen wirtschaftliche Existenz hauptsächlich auf den Bezug seiner Diäten beruht. Er bläht Staatsausgaben und damit auch die Staatsverschuldung auf, um die Wähler seiner Partei damit zu bestechen und so seine Wiederwahl zu sichern.

Die Stiftung bleibt also bei ihrer bereits mehrfach bekundeten grundsätzlichen Kernforderung und geht davon nicht ab:

Ein ausschließlich von Steuergeldern lebendes parlamentarisches Politikgewerbe ist eine schwere Last für jedes Land, das von einem solchen Gewerbe beherrscht wird. Es versucht aus wirtschaftlichem Eigeninteresse jede noch bestehende unabhängige privat finanzierte politische Kreativität zu ersticken, wie das jüngst in Kraft gesetzte sog. Nebeneinkünftegesetz dieses für Deutschland erneut erschreckend gezeigt hat.

In diesem Gesetz werden nämlich die ehemaligen Haupteinkünfte von Abgeordneten, die Einkünfte aus einem normalen bürgerlichen Beruf also, als suspekte "Nebeneinkünfte" diffamiert, die offenzulegen sind. Bezüge aus der Staatskasse werden dagegen als die im Grunde einzig legitimen "Haupteinkünfte" bezeichnet. Die Mehr-zahl unserer heutigen Abgeordneten betrachtet sich demnach inzwischen also längst als Staatsbedienstete, die allerdings den Vorzug genießen, ihre Gehälter selbst festsetzen zu können. Dreister geht's nimmer!

Ein solches Selbstbedienungssystem, wie es der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker einmal genannt hat, muss - wie bereits gesagt - so schnell wie möglich abgeschafft werden und durch die oben bereits genannte Regelung ersetzt werden, wonach Abgeordnete in ihren normalen bürgerlichen Beruf wieder ihr Geld verdienen und dadurch Einnahmen aus der Staatskasse nicht benötigen.

Für eine solche Regelung bittet die Stiftung erneut um Unterstützung

cp:
Was brennt z. Z. sonst noch auf den Nägeln?

Buss
Eine ganze Palette von Themen natürlich, die ich hier nicht alle aufzählen kann. Et-was scheint mir allerdings besonders dringlich zu sein: Der Vormarsch der neuen Linkspartei nämlich, die in den Meinungsumfragen z. Z. bekanntlich bei 11 % liegt, deren Wählerpotential allerdings von Forsa mit 24 % eingeschätzt wird.

Diese Partei bejubelte auf ihrem Gründungsparteitag am 16.06. d.J. die sozialistischen Despotien in Kuba und Venezuela einschließlich der Schließung eines oppositionellen Fernsehsenders in diesem Land und will sie unterstützen.

Außerdem griff sie die Pressefreiheit generell auf ihrem Parteitag an ("Privileg einiger reicher Leute"). Ferner bedachte sie die Forderung ihres Vorsitzenden, Oskar Lafontaines, zur Durchsetzung von Zielen im Bedarfsfall auch politische Streiks einzusetzen, mit Beifall.

Die beiden letzten Positionen sind eindeutig verfassungswidrig und hätten eine sofortige Verlautbarung der Bundesregierung nach sich ziehen müssen, dass ein Verbotsantrag gegen die Linkspartei geprüft werde. Darüber hinaus hätte bei dieser Gelegenheit wieder das Thema Wahlrechtsreform - Mehrheitswahlrecht als Stabilitätsanker und als Mittel zur Vermeidung von extremistischen Parteien - auf den Tisch kommen müssen.

Das deutsche Politikgewerbe jedoch rührte sich nicht wie meistens, wenn schnelles und mutiges Handeln im nationalen Interesse gefordert ist.

Dazu und zu anderen Punkten demnächst mehr.

Pressekontakt und Anfragen zur Stiftung:

Hans Albert Buss Stiftung
Gemeinnützige Stiftung zur Förderung
der Deutschen und Europäischen Identität
Hans Albert Buss
Am Domplatz 57
53347 Alfter
E-mail: hansalbertbuss@t-online.de
http://www.buss-stiftung.de

(Ende)
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Ansprechpartner: Hans-Albert Buss
Tel.: +49 2222 65447
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