pts20040116018 Technologie/Digitalisierung, Handel/Dienstleistungen

Elektronische Rechnungen erlaubt

Wirtschaft spart Zeit und Kosten


Salzburg, Wien (pts018/16.01.2004/11:45) Seit dem 23.12.2003 ist aufgrund einer Durchführungsverordnung des Bundesministers für Finanzen zum Umsatzsteuergesetz unter gewissen Voraussetzungen die komplette elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen möglich. Der Rechnungsversand per E-Mail erfreut sich schon lange großer Beliebtheit. Doch nur wenigen Unternehmen war das damit verbundene Risiko bekannt. Mag. Peter Harlander, IT- und Rechtsexperte der Fachgruppe für Unternehmensberatung und Informationstechnologie (FG UBIT) in der Wirtschaftskammer Salzburg: "Elektronische Rechnungen entsprachen bis vor kurzem nicht den Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes und berechtigten daher nicht zum Vorsteuerabzug. Zum Glück haben aber die Empfänger elektronisch empfangene Rechnungen in der Regel für die Buchhaltung ausgedruckt. Dadurch war es für die Finanzbehörden später nicht mehr ersichtlich, dass die Rechnungen eigentlich elektronisch erstellt und übermittelt worden sind. Dies änderte aber nichts an der Rechtswidrigkeit des Vorganges, es ist einfach nur nicht aufgefallen."

Die Durchführungsverordnung des Finanzministers sieht vor, dass elektronische Rechnungen entweder mit einer elektronischen Signatur versehen oder mittels bestimmter EDI-Techniken (Electronic Data Interchange) übermittelt werden müssen. Mag. Harlander: "Die neue Regelung ist sehr begrüßenswert. Die Ersparnis des Postweges kann die Zeit bis zum Zahlungseingang mindestens um zwei Tage, bei Problemen im Postamt bis zu einer Woche oder mehr verkürzen. Die Verordnung bringt aber auch Schwierigkeiten. Problematisch ist insbesondere der Umstand, dass das österreichische Signaturgesetz nur personenbezogene Zertifikate kennt. Für große Unternehmen kann dies ein Hindernis bei der Einführung von elektronischen Rechnungen darstellen. Auch der Umgang mit elektronischen Signaturen ist selbst für geübte PC-Benutzer noch absolutes Neuland."

Von der neuen Regelung betroffen sind nicht nur Unternehmer, die Rechnungen elektronisch verschicken möchten, sondern auch alle anderen, die diese Rechnungen empfangen und archivieren müssen. Genaue Information ist also jedenfalls anzuraten. Die Sparte Information und Consulting (IC) der Wirtschaftskammer Salzburg veranstaltet zum Thema "Elektronische Rechnung" am 19.2.2004 um 16:00 eine kostenlose Informationsveranstaltung im WIFI Salzburg, Saal 1. Mag. Peter Harlander, GF der harlander ITM GmbH und Rechtsanwaltsanwärter bei Rechtsanwalt Dr. Herbert Harlander, sowie Thiemo Sammern, GF der Lexiter Technologie Beratungs GmbH, erklären in einer auch für Rechts- und Techniklaien verständlichen Form die neue Rechtslage und Möglichkeiten zur praktischen Einführung von elektronischen Rechnungen im Unternehmen.

(Ende)
Aussender: ikp - Kommunikationsplanung und Öffentlichkeitsarbeit GmbH
Ansprechpartner: Mag. Peter Harlander, harlander ITM GmbH
Tel.: 0662 / 62 80 80
E-Mail: office@harlander-itm.com
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