pte20010110074 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Ferrero verliert Rechtsstreit um kinder.at

Süßwarenfirma laut Handelsgericht nicht klagsberechtigt


Wien (pte074/10.01.2001/17:16) Der Ende vergangenen Jahres von der Süßwarenfirma Ferrero Österreich http://www.kinderueberraschung.at gegen die Internetcompany MediaClan http://www.mediaclan.at eingebrachte Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Domain "kinder.at" ist abgewiesen worden. Dies teilt MediaClan unter http://www.kinder.at mit. Grund ist, dass Ferrero den Nachweis, wirklich klagsberechtigt zu sein, nicht erbrachte. "Wir werden das Verfahren fortsetzen", so Ferrero-Anwalt Hans Georg Zeiner im Gespräch mit pressetext.austria.

Laut Zeiner ist Ferrero beim Handelsgericht Wien aus rein formalen Gründen gescheitert. "Wir haben kein Wort aus dem allgemeinen Sprachgebrauch geraubt, sondern es ist unser Unternehmenskennzeichen." Dies habe vor Jahren auch das Patentamt anerkannt und das Wort "Kinder" Ferrero zuerkannt. Der Produzent möchte verhindern, so Zeiner, dass auf dieser Seite Werbung von Mitbewerbern wie Danone oder Nestle geschaltet werden könnte. Darum gehörten auch fast sämtliche weltweite Domains, die "Kinder" oder einen Produktnamen des Herstellers enthalten, Ferrero. Auch um die Rechte an den Urls kinder.de und kinder.ch sei man bemüht.

(Ende)
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