pte20100928014 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Online-Gema bringt Wirtschaft auf die Palme

VDZ kritisiert BDI-Polemik und fordert Leistungsschutzrecht


Zeitungen: Verleger fordern Abgabe für Nutzung von Online-Content (Foto: pixelio.de, tommyS)
Zeitungen: Verleger fordern Abgabe für Nutzung von Online-Content (Foto: pixelio.de, tommyS)

Berlin/Düsseldorf (pte014/28.09.2010/11:40) Das von den deutschen Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht für die Nutzung von Internet-Inhalten sorgt weiterhin für Streit. In einer Erklärung von 24 Wirtschaftsverbänden, darunter auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) http://bdi.de , heißt es: "Ein Leistungsschutzrecht für Online-Presseverlage ist in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen." Axel-Springer-Manager Christoph Keese hält dagegen. 200 Mio. Euro, die deutsche Verlage online verdienen, seien ein 100stel der Einnahmen mit Print.

Content-Vergütung sinnvoll

"In der freien Marktwirtschaft sollte es selbstverständlich sein, dass die gewerbliche Nutzung von Online-Inhalten auch vergütet wird", so Peter Klotzki, Sprecher des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) http://vdz.de , auf Nachfrage von pressetext. "Interessengeleitete Polemik bringt uns derzeit jedoch nicht weiter." Sowohl der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) http://bdzv.de als auch der VDZ wollen nicht mehr als das, was die Film-, Tonträger-, Datenbankhersteller und Konzertveranstalter schon seit Jahrzehnten haben.

Die derzeitige Gesetzesvorlage der Verleger befürwortet Lizenzverträge, die zwischen einer Verwertungsgesellschaft und Unternehmen abgeschlossen werden sollen, wenn diese Online-Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften gewerblich nutzen wollen. Gegen die Abgabenlast im Ausmaß von einer Mrd. Euro läuft die Industrie Sturm. Laut dem BDI ist eine Online-Gema ordnungspolitisch inakzeptabel. Anbietern im Web stehe es frei, Zugang zu beschränken oder Content gegen Bezahlung online zu stellen. Die Abgabe gefährde zudem die Innovationskraft.

Gute Chancen für Gesetzesvorlage

"Von Milliarden haben wir nie gesprochen", sagt Klotzki im pressetext-Gespräch. Außerdem handelt es sich nicht um eine wie vom BDI zur "bewussten Irreführung der Öffentlichkeit" in die Debatte eingebrachte "Online-Presseabgabe", erklärt der VDZ-Sprecher. Die Tag für Tag von den Verlagen für die Industrie produzierten digitalen Inhalte dürften nicht kostenlos sein. Denn bisher wird Online-Content überwiegend durch Print querfinanziert. Langfristig hat das Finanzierungsmodell aber keine Zukunft. Am konstruktiven Dialog ist der VDZ interessiert.

Die Chancen, dass der Forderungskatalog der Verleger erfüllt wird, stehen trotz des Protestes der Wirtschaft gut. Erst Anfang vergangener Woche sprach sich das Bundesjustizministerium für ein Leistungsschutzrecht aus. "Wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann ist das unfair und ungerecht", zitiert das Handelsblatt FDP-Staatssekretär Max Stadler. Das Ministerium orientiert sich bei dem Gesetz an Radios sowie Veranstaltern. Sie zahlen Geld an die Gema, was Musikern und Rechteinhaber zugute kommt.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
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