pts20081216026 Medizin/Wellness, Politik/Recht

"Was hat Herr Bosbach gegen meine Patientenverfügung?"

Offener Brief eines Juristen über Gesetzgebung und Mündigkeit


Dresden (pts026/16.12.2008/12:33) Ist es notwendig, eine Patientenverfügung von einem Notar oder Hausarzt abzeichnen zu lassen, um sie rechtswirksam zu machen? JUDr. Heinrich Meyer-Götz sieht hier Gesprächsbedarf. In einem offenen Brief an den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) schreibt er:

"Meine Patientenverfügung wurde von mir nach den Kriterien des Bundesgerichtshofes verfasst und ist ein wesentlicher Bestandteil meines grundgesetzlich geschützten Rechtes auf Selbstbestimmung. Ich bin ein erwachsener, berufserfahrener Mensch und weiß, was ich geschrieben habe. Warum soll ich mit dieser Patientenverfügung zum Notar oder meinem Hausarzt gehen müssen, damit dieses Verfügungsdokument rechtswirksam wird. Warum wollen Sie mich unmündig halten?

Natürlich darf ich nicht gezwungen werden eine Patientenverfügung zu verfassen. Wenn ich mich krankheitsbedingt jedoch mit dem behandelnden Krankenhausarzt nicht mehr verständigen kann, erwarte ich, dass entsprechend meiner schriftlichen Patientenverfügung verfahren wird.

Ich erwarte, dass gerade Sie als christlicher Abgeordneter meinen Patientenwunsch verstehen, wenn ich mich dem "Ratschluss Gottes" anvertraue und erwarte Ihre Unterstützung. Wenn Sie mir jedoch mein Selbstbestimmungsrecht nehmen wollen, werde ich vor dem Bundesverfassungsgericht für mein Grundrecht kämpfen. Lassen Sie uns deshalb über diese konkrete Verfügung sprechen und darüber, warum Sie diese Formulierungen ablehnen."

In Erinnerung an das schwere Sterben seiner Eltern, der Vater hatte ein Raucherbein und starb elendig an Kehlkopfkrebs, die Mutter erlitt drei Blutstürze und verstarb nach 30-jähriger Leidenszeit an der Böckschen Krankheit, hat Meyer-Götz seine Patientenverfügung verfasst. Der Kern seiner Verfügung lautet:

"Sofern ich außerstande bin, meinen Willen zu äußern, verfüge ich, nachdem ich mich über die medizinische Situation und die rechtliche Beurteilung eingehend informiert habe, dass die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen, insbesondere von Operationen, künstlicher Beatmung und Ernährung einschließlich der Magensonde und Aufrechterhaltung der Gehirntätigkeit unterbleiben soll, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben:

Dass ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, bei dem jede lebenserhaltende Therapie das Sterben oder das Leiden ohne Aussicht auf Besserung verlängern würde. Dass ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins in einem Koma liege. Dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Dauerschädigung des Gehirns eintritt. Dass es zu einem nicht behandelbaren, dauernden Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers kommt.

Behandlung und Pflege sollen in diesen Fällen auf die Linderung von Schmerzen, Unruhe und Angst gerichtet sein, selbst wenn durch die notwendige Schmerzbehandlung eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist. Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in meiner vertrauten Umgebung."

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