pte19980127011 in Business
* RTL darf keine Rechtsberatung geben *
Urteil verbietet Interventionen ("Prangerdrohung") durch Redaktion
Köln (pte) (pte011/27.01.1998/13:02)
Ein Fernsehsender darf nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts einzelnen Zuschauern in seinen Sendungen keine Rechtsberatung erteilen. Daß die Redaktion der RTL-Sendung "Wir kämpfen für Sie" sich für eine in finanzielle Schwierigkeiten geratene Frau bei deren Bank eingesetzt hatte, bewertete eine Zivilkammer des Gerichts als unzulässige Rechtsberatung.In dieser Sendung war berichtet worden, daß auf Initiative der Redaktion die Bank die Frau aus dem Kreditvertrag entließ und der ehemalige Lebensgefährte weitere Sicherheiten zur Verfügung stellte.
Das hatte das Gericht als "eine unzweifelhaft unter das Rechtsberatungsgesetz fallende Tätigkeit" gewertet, die der Sender nicht ausüben dürfe. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang von "Prangerandrohung", die durch den TV-Bericht erreicht worden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* SAT.1 mit rund 140 Millionen Werbeeinahmen *
Mit einem Quotentriumph ist für SAT.1 "Der König von St. Pauli" zu Ende gegangen. 11,4 Millionen die sechste und letzte Folge, im Durchschnitt aller Sendungen waren es 10,21 Millionen.
SAT.1-Verkaufschef bezifferte bisher die Werbeeinnahmen für diese Serie auf 182 Millionen Schilling brutto. Zieht man davon Rabatte für Werbeagenturen und Großkunden ab, dann dürften rund 140 Millionen Schilling den 161 Millionen Schilling Produktionskosten gegenüberstehen. Da die Serie im laufenden Jahr wiederholt wird, kann man von einem Gewinn für SAT.1 bei dieser Produktion ausgehen.
Imagegewinn
Auch bei der Quoten-Monatsrechnung ist damit zu rechnen, daß dieser Sender in der Januarabrechnung sich wieder positiv darstellt. Neben den Zahlen steht auch ein sich auf die Bilanz auswirkender Imagegewinn. Bei den jungen Zuschauern überflügelte die letzte "König"-Folge mit einer Einschaltquote von 35,4 Prozent sogar den bisherigen SAT.1-Rekordhalter "Das Mädchen Rosemarie" (33,3 Prozent). (Ende)
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