pte19980127011 in Business
* RTL darf keine Rechtsberatung geben *
Urteil verbietet Interventionen ("Prangerdrohung") durch Redaktion
Köln (pte) (pte011/27.01.1998/13:02)
Ein Fernsehsender darf nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts einzelnen Zuschauern in seinen Sendungen keine Rechtsberatung erteilen. Daß die Redaktion der RTL-Sendung "Wir kämpfen für Sie" sich für eine in finanzielle Schwierigkeiten geratene Frau bei deren Bank eingesetzt hatte, bewertete eine Zivilkammer des Gerichts als unzulässige Rechtsberatung.
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