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pte20190729027 in Business

"Like Button": EuGH nimmt Websites in die Pflicht

Explizite Einwilligung der Nutzer durch Betreiber laut aktuellem Urteil zwingend erforderlich


Luxemburg (pte027/29.07.2019/13:30)

Webseiten mit einem integrierten "Like Button" von Facebook, der die IP-Adresse von Usern überträgt, benötigen vorab eine Einwilligung des Nutzers. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://curia.europa.eu . Die Richter nehmen mit ihrer heute, Montag, getroffenen Entscheidung folglich die Betreiber von Webseiten mit in die Pflicht, wobei es hierbei jedoch lediglich um die Erhebung sowie Übertragung der Daten geht. Denn die folgende Verarbeitung dieser Infos fällt alleinig in den Verantwortungsbereich von Facebook. Auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins sind von der EuGH-Entscheidung betroffen.

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