pte19971220002 in Business
* EuGH entscheidet über TV-Werberegelungen *
Zulässige Werbeunterbrechungen bei Spielfilmen umstritten
Mainz (pte) (pte002/20.12.1997/17:50)
Im Rechtsstreit zwischen ARD und Pro Sieben über die Festlegung der Anzahl von zulässigen Werbeunterbrechungen hat das Oberlandesgericht Stuttgart das Berufungsverfahren an den Europaeischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Jetzt muß der EuGH klären, ob bei der Berechnung der Spielfilmlänge das Bruttoprinzip oder das Nettoprinzip anzuwenden ist. Die deutschen Privatsender wenden seit Jahren das Bruttoprinzip an, das zur Spielfilmlaenge An-, Abmoderation und Werbeinseln hinzurechnet. (horizont)
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