OGH-Entscheidung schützt Firmenvermögen

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Ein aktueller OGH-Entscheid legt klar, dass bei einer Scheidungs-Aufteilung des Vermögens das Gewicht und der Umfang des Beitrages jedes Ehegatten zur ehelichen Errungenschaft zu berücksichtigen sind. Wenn vor Eheschließung Firmenvermögen oder Stiftungen bestanden, werden diese keinesfalls im üblichen Verhältnis 1:1 geteilt. RA Mag. Schulz rät dringend dazu, vor einem Scheidungsprozess anwaltlichen Rat einzuholen. Infos im Web unter www.scheidungsanwalt-wien.at oder per Telefon: 01/523 26 74.