Verurteilung wegen fehlender Rauchmelder

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Der Besitzer eines Zinshauses wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er nicht auf die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in seiner Immobilie achtete und es nach dem Ausbruch eines Brandes zu zwei Todesopfern kam. Die Anklage auf fahrlässige Tötung hätte wahrscheinlich durch eine ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung verhindert werden können. Das Team aus zertifizierten Objektsicherheits-Experten überprüft und dokumentiert in ganz Österreich Immobilien. www.gebäudedokumentation.at