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"Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz gewährt keinen Bestandsschutz! Daher sollten Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Substanzen hergestellt, gelagert, verarbeitet oder zu Reinigungszwecken verwendet werden, Betonböden auf Dichtheit überprüfen und Schäden fachgerecht beheben lassen", rät Dr. Jörg Rathenow, Geschäftsführer der Sinnotec Innovation Consulting GmbH in Wiesbaden.