So nicht!

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Chemikalien greifen unzureichend geschützte Betonoberflächen an und hinterlassen neben unansehnlichen Verfärbungen auch deutlich sichtbare Schäden. An Böden, auf denen Reinigungsmittel, biozid oder toxisch wirkende Substanzen gelagert oder umgeschlagen werden, sind daher ebenso strenge Gewässerschutzanforderungen zu stellen wie an die Anlage selbst.