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Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz: Je nach Schwere des Verschuldens kann die Versicherung die Entschädigung kürzen. AXA hingegen verzichtet in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allerdings ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.