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pts20260510001 in Leben

Minderjähriger über 100 Stunden fixiert, mit Hochdosis-Neuroleptika behandelt, Elektroschocks angedroht

Ausstellung "Psychiatrie: Tod statt Hilfe" dokumentiert von der WHO und UN kritisierte Praktiken


Düsseldorf/Stuttgart (pts001/10.05.2026/08:30)

In deutschen psychiatrischen Einrichtungen berichten Betroffene und Angehörige von Behandlungen, bei denen Minderjährige mit für Kinder nicht zugelassenen Neuroleptika in sehr hoher Dosierung medikamentiert, über viele Stunden fixiert und mit Elektroschockbehandlungen konfrontiert worden sein sollen – teils gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen. Parallel dazu weisen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das UN‑Hochkommissariat für Menschenrechte in ihren Leitlinien darauf hin, dass Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ohne freie und informierte Zustimmung die körperliche und geistige Unversehrtheit verletzen und als Misshandlung oder Folter eingestuft werden könne. Die internationale Wanderausstellung "Psychiatrie: Tod statt Hilfe" greift diese Kritik auf und dokumentiert entsprechende Schilderungen von Betroffenen.

Eine Mutter berichtet, ihr damals 15‑jähriger Sohn David (Name geändert) sei im Jahr 2023 mit richterlicher Genehmigung insgesamt 107 Stunden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik fixiert worden. Ein Jahr später verstarb der Jugendliche nach einer schweren Erkrankung; nach derzeitigem Kenntnisstand lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang mit der psychiatrischen Behandlung nicht belegen. Die Polizei ermittelt in dem Fall.

Eine internationale Ausstellung mit dem Titel"Psychiatrie: Tod statt Hilfe" endete am 18. April in Düsseldorf nach sieben Tagen mit 664 Besuchern. Beworben wurde sie unter anderem mit 1.000 Plakaten sowie über digitale Werbedisplays in der Innenstadt. Im Mittelpunkt standen dokumentierte Schilderungen, die viele Besucher nach Angaben der Veranstalter fassungslos zurückließen.

Eine Mutter schilderte, ihr minderjähriger autistischer Sohn habe in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung ein stark wirksames Psychopharmakon erhalten, das nach ihrer Darstellung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen keine Zulassung besitzt. Sie beschreibt ihren Sohn als friedliebenden Jungen ohne aggressive Vorgeschichte und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen: "Das Leben meines Sohnes wurde durch psychiatrische Übergriffe zerstört."

Im weiteren Verlauf sei der Junge an Krebs erkrankt und Ende 2024 verstorben. Die Mutter hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, der Misshandlung Schutzbefohlener sowie der Körperverletzung im Zusammenhang mit der 7‑Punkt‑Fixierung ihres Sohnes erstattet.

Ein weiterer Fall wurde während der Ausstellung von ehrenamtlichen Helfern der KVPM gemeinsam mit der heute 26‑jährigen Betroffenen "Sarah H." (Name geändert) dokumentiert. Nach ihrer Darstellung hat sie Strafanzeige gegen den damaligen Chefarzt einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung wegen des Verdachts der Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen gestellt.

Den von der Betroffenen vorgelegten Patienten Unterlagen zufolge wurde das damals 14‑jährige Mädchen im Jahr 2014 mit einem Neuroleptikum behandelt, das in Deutschland für unter 18‑Jährige nicht zugelassen ist. Die dokumentierte Dosierung lag bei täglich 1.100 mg – deutlich über der für Erwachsene angegebenen Höchstdosis – zuzüglich einer sogenannten Bedarfsmedikation, bei der je nach Verhalten weitere Mengen verabreicht worden sein sollen. Diese Angaben wurden anhand der medizinischen Unterlagen überprüft. Polizeibeamte haben sich nach Einsicht in die Unterlagen ebenfalls betroffen gezeigt.

Parallel zu diesen Einzelfällen wird international über den Einsatz psychiatrischer Zwangsmaßnahmen und Elektrokonvulsionstherapie (EKT) diskutiert. WHO und UN‑Hochkommissariat für Menschenrechte empfehlen in ihrer Leitlinie, EKT bei Kindern nicht anzuwenden und gesetzlich zu untersagen. Zugleich wird hervorgehoben, dass EKT ohne freie und informierte Zustimmung die körperliche und geistige Unversehrtheit verletzen und als Misshandlung oder Folter eingestuft werden könne.

Ein deutscher Psychiater stellt sich demonstrativ gegen diese Positionen: Der Mannheimer Psychiater Prof. Alexander Sartorius verteidigt die Elektrokonvulsionstherapie öffentlich und greift die WHO in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 1. April 2026 scharf an. Sartorius gehört zu den bekanntesten Befürwortern der Elektroschocktherapie in Deutschland. Er unterstützt ausdrücklich auch den Einsatz von Elektroschocks an Kindern. In einem Interview der psychiatrischen Fachzeitschrift "Eppendorfer" antwortete er 2018 auf die Frage, ob man jemanden gegen seinen Willen behandeln würde: "Das haben wir schon gemacht" – bezogen auf ein minderjähriges Mädchen.

Für viele Besucher der Ausstellung wurde hier nach Darstellung der Veranstalter ein grundlegender Konflikt sichtbar: Während internationale Organisationen vor bestimmten Praktiken warnen, werden diese in Deutschland weiterhin als therapeutische Maßnahmen vertreten und praktiziert.

Auch aus dem Inneren des psychiatrischen Systems werden kritische Stimmen berichtet. Eine Krankenschwester erklärte nach dem Besuch der Ausstellung, sie könne ihren Beruf aus Gewissensgründen nicht mehr in einer psychiatrischen Einrichtung ausüben.

Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch einen Bericht aus einem Düsseldorfer Altenheim: Eine dort tätige Nonne gab an, dass nach ihrer Beobachtung nahezu alle der über 150 Bewohner täglich ein bis drei Psychopharmaka erhalten – unter anderem wegen angeblicher Aggressivität. Vor Ort wurde sie nach Angaben der KVPM darauf hingewiesen, dass viele dieser Mittel laut Beipackzettel selbst Aggressionen und Gewaltausbrüche auslösen können.

Aktueller Fall: Zwangsmaßnahmen und in Aussicht gestellte Elektroschockbehandlung in Nordrhein‑Westfalen

Ein weiterer aktueller Fall, der im Kontext der Ausstellung an die KVPM herangetragen wurde, betrifft eine Patientin in einer psychiatrischen Einrichtung in Nordrhein‑Westfalen. Nach den der KVPM vorliegenden Unterlagen und den eigenen Angaben der Betroffenen wurde gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen und auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses eine Behandlung mit starken Psychopharmaka durchgeführt. Für den Fall der Verweigerung berichtet sie von körperlichen Fixierungen und weiteren Zwangsmaßnahmen.

Die Patientin hat der KVPM den richterlichen Beschluss zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich nach Darstellung der KVPM, dass sie vom behandelnden Psychiater als krankheitsuneinsichtig eingestuft wurde und der Beschluss ausdrücklich die Dosis der Neuroleptika benennt, mit denen sie behandelt werden darf.

Weiter berichtet die Patientin, ihr seien Elektrokonvulsionstherapien (EKT) in Aussicht gestellt worden; hierzu soll eine gerichtliche Anhörung angesetzt sein. Nach ihren Angaben wurde ihr dies bislang nur in einem ärztlichen Gespräch mündlich eröffnet.

Die Betroffene bestreitet, eine Eigen‑ oder Fremdgefährdung darzustellen, und beschreibt sich selbst als im Alltag der Einrichtung orientiert und strukturiert. Zugleich schildert sie erhebliche Nebenwirkungen zurückliegender Behandlungen, darunter eine ausgeprägte Aggressionsbereitschaft unter Neuroleptika.

Nach Auffassung der KVPM zeigt dieser Fall, wie weitreichend Eingriffe in die Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Patienten in der Psychiatrie reichen können – bis hin zu der Androhung hoch umstrittener Maßnahmen wie Elektroschocks und massiver Medikation auch gegen den erklärten Willen der Betroffenen.

Die internationale Wanderausstellung "Psychiatrie: Tod statt Hilfe" zeigte in Düsseldorf am Wehrhahn auf 14 großformatigen Tafeln und in Filmen mit über 160 Experten und Betroffenen eine Chronologie psychiatrischer Praktiken, die seit Jahren international kritisiert werden – von Fixierungen und Elektroschocks bis hin zu Todesfällen. Während über Einsparungen bei Gesprächstherapien diskutiert wird, fließen nach Darstellung der KVPM weiterhin jährlich Milliardenbeträge für Psychopharmaka in das psychiatrische System und erhebliche Mittel in Elektroschockbehandlungen.

Nach Auffassung von KVPM Deutschland führen die beschriebenen psychiatrischen Methoden häufig zu dauerhaften körperlichen und psychischen Schäden und sind ein zentraler Faktor für verlängerte Klinikaufenthalte, Rückfälle und neue, durch Psychopharmaka induzierte Störungen.

Das Fazit der Veranstalter fällt deutlich aus: Die dokumentierten Schilderungen zeigen aus ihrer Sicht Zustände, die mit einem modernen Rechtsstaats nicht vereinbar sind. "Wir verlangen die Umsetzung der internationalen WHO/UN‑Leitlinie `'Mental Health, Menschenrechte und Gesetzgebung' in Deutschland und damit die Abschaffung von Zwangspraktiken in der Psychiatrie."

Wenn eine 14‑Jährige nach vorliegenden Unterlagen mit einem für Kinder nicht zugelassenen Neuroleptikum in Höchstdosis behandelt wird, wenn öffentlich eingeräumt wird, dass Elektroschockbehandlungen gegen den Widerstand Minderjähriger durchgeführt wurden, und wenn sich eine Frau aktuell in einer psychiatrischen Einrichtung in Nordrhein‑Westfalen nach eigenen Angaben davor fürchten muss, gegen ihren Willen mit Elektroschocks behandelt zu werden, obwohl WHO und UN betonen, dass EKT ohne Zustimmung die körperliche und geistige Unversehrtheit verletzt und als Misshandlung oder Folter eingestuft werden kann, stellt sich eine grundlegende Frage:

Wie können solche Praktiken in Deutschland weiterhin Realität sein – in einer Demokratie, die den Menschenrechten und dem besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet ist?

Nach Auffassung der Veranstalter ist Schweigen oder Relativieren keine Option mehr. Die Ausstellung wird in Deutschland und weltweit fortgeführt. Aktuell wird sie bis zum 16. Mai 2026 in der Innenstadt von Stuttgart, in einem Zelt, auf dem Pariser Platz gezeigt. Der Eintritt ist wie immer frei.

Die Vorstände der KVPM Deutschland stehen für Interviews zur Verfügung.

(Ende)
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