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pts20260810018 in Leben

Zwang in der Psychiatrie: Wann folgt Österreich dem internationalen Kurswechsel?

WHO fordert Abkehr von Fixierung und Isolation: In Österreich mehr als 25.800 Zwangsunterbringungen


Wien (pts018/10.08.2026/15:20)

Fixiert, isoliert, gegen den eigenen Willen festgehalten oder behandelt: Was jahrzehntelang als unvermeidbarer Bestandteil psychiatrischer Versorgung galt, gerät international zunehmend unter menschenrechtlichen Druck. Die WHO spricht sich für eine Abkehr von Zwangsmaßnahmen aus, die UN-Behindertenrechtskonvention stellt Selbstbestimmung und Gleichberechtigung in den Mittelpunkt. Doch in Österreich wurden 2025 knapp über 25.800 Unterbringungen gegen oder ohne den Willen der Betroffenen registriert – rund ein Viertel der Betroffenen wurde mit Gurten am Bett fixiert. Die Frage wird damit immer dringlicher: Wie viel Zwang verträgt eine moderne Psychiatrie?

Die internationale Diskussion über Zwang in der Psychiatrie hat eine neue Dimension erreicht. Fixierungen, Isolation, unfreiwillige Unterbringung und Behandlung ohne Zustimmung werden zunehmend nicht mehr nur als medizinische oder organisatorische Fragen betrachtet, sondern vor allem als Fragen fundamentaler Menschenrechte.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO machte im April 2025 deutlich, dass Länder begonnen haben, sich von Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Versorgung abzuwenden. Gewaltsame Fixierung oder Isolation könne schwere körperliche Verletzungen verursachen und im Extremfall sogar tödliche Folgen haben. Menschen, die solche Maßnahmen erlebt haben, berichten laut WHO häufig von Traumatisierungen, einem beeinträchtigten Genesungsprozess und verlorenem Vertrauen in psychiatrische Einrichtungen. Die WHO bezeichnet Fixierung und Isolation darüber hinaus als nicht therapeutisch und verweist auf menschenrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.

Bereits 2013 hatte der damalige UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez, Staaten aufgefordert, nicht einvernehmliche medizinische Interventionen gegenüber Menschen mit Behinderungen grundsätzlich zu verbieten. Dabei nahm er ausdrücklich auch psychiatrische Zwangsbehandlungen in den Blick. Die Diskussion berührt damit unmittelbar das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Österreich: Mehr als 25.800 Unterbringungen im Jahr 2025

Gerade für Österreich ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung. Nach aktuellen Zahlen der Patientenanwaltschaft von VertretungsNetz wurden 2025 knapp über 25.800 Unterbringungen gemeldet – drei Prozent mehr als im Jahr davor. Betroffen waren 16.917 Menschen. Im Durchschnitt befinden sich laut Patientenanwaltschaft täglich rund 770 Personen gegen oder ohne ihren Willen auf psychiatrischen Stationen.

Besonders bemerkenswert sind die Zahlen zu zusätzlichen Freiheitsbeschränkungen: Rund 35 Prozent der Patientinnen und Patienten waren 2025 auf einen bestimmten Bereich oder innerhalb eines Raumes beschränkt. Etwa ein Viertel wurde mit Gurten am Bett fixiert. Auch bei Minderjährigen nahm der Anteil weitergehender Beschränkungen zu und lag 2025 bei 28 Prozent.

Gleichzeitig zeigen große regionale Unterschiede innerhalb Österreichs, dass Zwang offenbar keineswegs überall im gleichen Ausmaß eingesetzt werden muss. Auch VertretungsNetz zieht daraus Konsequenzen. Fachbereichsleiter Bernhard Rappert betont, viele Zwangsmaßnahmen könnten durch ausreichendes Personal, professionelle Deeskalation und geeignete bauliche Strukturen vermieden werden.

Wenn aus "Behandlung" das Gefühl des Ausgeliefertseins wird

Was Statistiken nur schwer vermitteln können, zeigen Erfahrungsberichte Betroffener. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) untersuchte Erfahrungen von Menschen, die unfreiwillig untergebracht oder behandelt worden waren. Die Berichte stammen aus verschiedenen europäischen Ländern und zeigen, wie unterschiedlich psychiatrische Maßnahmen aus Sicht der Betroffenen erlebt werden.

Ein Befragter schilderte die vermeintliche Wahl zwischen Zustimmung und längerem Zwangsaufenthalt mit den Worten: "Ich entschied mich für das geringere Übel." Eine andere Betroffene fasste ihre Erfahrung noch drastischer zusammen: "Ich fühlte mich ihnen gnadenlos ausgeliefert."

Andere Befragte berichteten von Medikamenten oder Injektionen, über die zuvor kaum gesprochen worden sei, sowie vom Gefühl, bei Entscheidungen über die eigene Behandlung keine Stimme gehabt zu haben. Gleichzeitig dokumentiert die FRA auch positive Erfahrungen mit psychiatrischer Versorgung – vor allem dort, wo Behandlung freiwillig erfolgte, Informationen gegeben wurden und die Betroffenen in Entscheidungen einbezogen waren.

Damit wird ein entscheidender Unterschied sichtbar: Die Diskussion richtet sich nicht gegen psychiatrische Hilfe an sich. Im Zentrum steht vielmehr die Frage, ob Hilfe gegen den erklärten Willen eines Menschen und mit körperlichem oder institutionellem Zwang erfolgen darf – und welche Alternativen geschaffen werden können.

Österreich hat bereits erste Schritte gesetzt

Österreich hat in den vergangenen Jahren Reformen vorgenommen. Seit Juli 2023 gilt eine umfassende Novelle des Unterbringungsgesetzes, mit der die Rechte und die Selbstbestimmung psychiatrischer Patientinnen und Patienten gestärkt werden sollten. Unter anderem können medizinische Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen vorab gerichtlich überprüft werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte bereits zuvor: Das Gesundheitsministerium stellte 2014 fest, dass psychiatrische Intensivbetten beziehungsweise sogenannte Netzbetten nicht mehr europäischen Standards entsprechen. Seit 1. Juli 2015 dürfen sie in Österreich nicht mehr eingesetzt werden. Damit wurde eine jahrzehntelang praktizierte Form der Freiheitsbeschränkung abgeschafft.

Diese Entwicklung verdeutlicht: Was einmal als notwendiger Bestandteil psychiatrischer Praxis betrachtet wurde, kann durch veränderte Standards und Alternativen überwunden werden.

Von der "Fürsorge" zur Selbstbestimmung

Auch die EU-Grundrechteagentur beschreibt einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Die UN-Behindertenrechtskonvention stehe für den Übergang von einem fürsorgeorientierten Modell hin zu einem Ansatz, der auf Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Inklusion beruht. Unfreiwillige Unterbringung und Behandlung greifen nach Einschätzung der FRA in elementare Rechte ein – darunter Freiheit, körperliche Unversehrtheit und den Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Damit steht auch Österreich vor einer grundsätzlichen gesundheitspolitischen Frage: Soll es künftig vor allem darum gehen, Zwang möglichst genau zu regeln – oder darum, Strukturen aufzubauen, die ihn weitgehend überflüssig machen?

Die WHO nennt dafür konkrete Ansatzpunkte: bessere Kommunikation zwischen Patientinnen, Patienten und Personal, eine psychiatrische Versorgung, die auf Rechten und freiwilliger Zusammenarbeit basiert, sowie Systeme, in denen Krisen möglichst früh aufgefangen werden. Auch österreichische Patientenvertreter fordern mehr Personal, professionelle Deeskalation und geeignete räumliche Bedingungen.

Das Ziel einer modernen Psychiatrie müsste daher klar sein: Hilfe, die den Menschen nicht entmündigt. Behandlung, die auf Zustimmung und Dialog setzt. Und ein Versorgungssystem, in dem Fixierung, Isolation und andere Formen von Zwang nicht als Normalität, sondern als Problem verstanden werden, das Schritt für Schritt überwunden werden muss.

Ausstellung in Wien beleuchtet die Schattenseiten der Psychiatrie: Die Ausstellung "Psychiatrie – Tod statt Hilfe" dokumentiert vom 12. bis 15. August 2026 von der WHO und UN kritisierte Praktiken. Sie zeigt historische Entwicklungen, umstrittene Behandlungsmethoden und Berichte von Betroffenen, Elektroschocks, Zwangsmaßnahmen, Psychochirurgie und den erhöhten Einsatz von Psychopharmaka: Eine multimediale Ausstellung am Wiener Josefsplatz erhebt schwere Vorwürfe gegen psychiatrische Praktiken und fordert eine offene Debatte über Menschenrechte, Patientenschutz und Alternativen.

Was geschieht, wenn eine Behandlung gegen den Willen eines Menschen durchgeführt wird? Wo endet notwendige Hilfe – und wo beginnen Zwang, Kontrolle und die Verletzung grundlegender Rechte?

Diesen Fragen widmet sich die Ausstellung "Psychiatrie – Tod statt Hilfe", die von 12. bis 15. August 2026 im Palais Palffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien, zu sehen ist.
Veranstalter ist die Bürgerkommission für Menschenrechte, international bekannt als Citizens Commission on Human Rights, kurz CCHR.

Ort: Palais Palffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien

Zeit: Die Ausstellung ist vom 12.August bis inklusive 15. August von 10 bis 20 Uhr geöffnet.

Die interaktive und visuell eindringliche Präsentation zeichnet ein kritisches Bild der Geschichte der Psychiatrie und stellt zugleich die Frage, welche umstrittenen Praktiken bis heute fortbestehen. In insgesamt 14 Dokumentationen kommen Ärzte, Akademiker, Rechtsanwälte, Menschenrechtsexperten, Künstler und Menschen zu Wort, die nach eigenen Angaben psychiatrische Übergriffe erlebt haben.

Thematisiert werden unter anderem Elektroschockbehandlungen, heute als Elektrokrampftherapie bezeichnet, politische Folter, Psychochirurgie, Freiheitsbeschränkungen in psychiatrischen Einrichtungen sowie mögliche schwerwiegende Folgen psychotroper Medikamente.

Quellenbasis:

WHO Europa, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), UN-Sonderberichterstatter über Folter, österreichisches Unterbringungsgesetz sowie aktuelle Daten der Patientenanwaltschaft VertretungsNetz 2025/2026.

UNO verurteilt jegliche Zwangsbehandlung der Psychiatrie als Folter: https://share.google/YVIA5U7zbE3MNtR7l

Die Länder wenden sich von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie ab.

Unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung: https://share.google/xxhbB1GHZfqtISy6K

Wohltätiger Zwang" in der Psychiatrie?: https://share.google/rcZZ6fnK4aXtDPeE5

www.scientology.tv/de/series/cchr-documentaries/

Für mehr Fragen:
www.cchr.at
www.kvpm.de
www.cchr.org

(Ende)
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