business

AUSSENDER



Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: <A HREF=mailto:gisela.kirchler@bmags.gv.at>gisela.kirchler@bmags.gv


FRüHERE MELDUNGEN

pts19980319014 in Business

Wortlaut Bundesministerin Hostasch: "Bekämpfung der Schwarzarbeit"


Wien (pts014/19.03.1998/17:38)

Ziel der Bundesregierung ist es, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu ordnungsgemäßen Entgelt- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Die Verletzung von Abgabenvorschriften im Bereich der Sozialversicherung, von Entgeltvorschriften, gewerblichen Vorschriften und von Beschäftigungsbe-schränkungen für ausländische Staatsbürger ist daher kein Kavaliersdelikt und kostet die korrekten Unternehmer und Arbeitnehmer jährlich Milliardenbeträge.

Am 4. November 1997 beauftragte die Bundesregierung die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Programmes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einzusetzen.

Definition von Schwarzarbeit
In diesem Bericht wird unter Schwarzarbeit grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden, die ohne erforderliche Berechtigung (nach der Gewerbeordnung oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) oder ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Krankenkasse ausgeübt wird, die sich also nicht als echte Nachbarschaftshilfe darstellt.

Schätzungen über das Volumen der Wertschöpfung der Schwarzarbeit in Österreich bewegen sich zwischen 86 Mrd. ATS (ÖSTAT) und 233 Mrd. ATS (UNI Linz). Der überwiegende Teil der Schwarzarbeit fällt in den Bereichen Bau und Gastronomie an. Die negativen Beschäftigungseffekte sind von Branche zu Branche verschieden.

Die Folgen illegaler Beschäftigung sind im wesentlichen:

· Fehlende ordnungsgemäße Entgelt- und Arbeitsbedingungen
· Schmälerung einer ausreichenden Finanzierungsbasis zur Erfüllung staatlicher Aufgaben
· Wettbewerbsnachteile für korrekte Unternehmen
· Verringerung des Arbeitsplatzpotentials und Gefährdung bestehender Arbeitsplätze
· Schädigung des Vertrauens der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und in die Verwaltung.

Besonders schwerwiegend sind die Nachteile bei organisierter illegaler Beschäftigung. Gegenmaßnahmen gegen diese Erscheinungen müssen daher vorrangig sein.

Wegen der besonderen beschäftigungspolitischen Bedeutung der organisierten illegalen Beschäftigung ist das Ziel, diese Praktiken einzudämmen, auch Gegenstand der Vorbereitung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung.

Zielsetzungen der Aktion gegen die organisierte Schwarzarbeit
Die Aktion "Sauberer Arbeitsplatz" setzt auf drei Ebenen an, die eine merkbare Verbesserung der Anmelde- und Beschäftigungsmoral in Österreich bewirken sollen:

· Verbesserung der entsprechenden Rechtsvorschriften
· Verbesserung der diesbezüglichen Behördenorganisation und Kontrollmöglichkeiten und
· Aufklärungs- und Meinungsbildungsarbeit, der "Saubere Arbeitsplatz" (= der korrekte Arbeitsplatz) soll "in" werden"

Die Projektorganisation

Zur Umsetzung des Projekts wurden eine Arbeitsgruppe als Steuerungsgruppe und Untergruppen zu den fünf relevanten Themen
· Organisation und Koordination
· Ausländerbeschäftigung
· Sozialversicherung / Steuer- und Gewerberecht
· Allgemeine legistische Fragen
· Öffentlichkeitsarbeit
eingerichtet.

In der Arbeitsgruppe und den Untergruppen waren folgende Institutionen vertreten: die Bundesministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Finanzen, wirtschaftliche Angelegenheiten, Inneres, Justiz sowie Wissenschaft und Verkehr, die Bundesarbeitskammer, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, die Vereinigung österreichischer Industrieller, die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer und die Wirtschaftskammer Österreich.

Der Bericht der Arbeitsgruppe enthält eine Fülle von Vorschlägen und Anregungen. Einige davon müssen mit den anderen Ressorts noch auf politischer Ebene abgestimmt werden.

Positionen der Sozialministerin

Abgeleitet aus den Erfahrungen und Diskussionen verfolgt die Sozialministerin bei der Umsetzung des Programmes gegen illegale Beschäftigung folgende Ziele:

· die Schaffung einer übersichtlichen Grundsatzregelung in Form eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit;

· Definition folgender Tatbestände als illegale Beschäftigung:
Unberechtigte Gewerbeausübung; Ausländerbeschäftigung ohne entsprechende Befugnis; Beschäftigung ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung;

· die Schaffung einer möglichst einheitlichen Zuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit;

· die Sicherstellung der nötigen rechtlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur wirksamen Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (vor allem hinsichtlich Datenaustausch und Zusammenarbeitsgebot;

· die Vereinheitlichung von Verfahrensvorschriften;

· eine Aufklärungskampagne über Schwarzarbeit, in der die Nachteile der Schwarzarbeit (rechtliche, finanzielle etc.) für Schwarzarbeiter, Schwarzarbeitgeber und Volkswirtschaft der Öffentlichkeit nahegebracht werden;

· die Einführung eines jährlichen Berichtes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Die Schaffung eines Grundgesetzes, bessere Kontrollen, weniger Umgehungsmöglichkeiten und wirksamere Sanktionen sind somit die Kernpunkte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

1. Bessere Kontrollen

· Durch eine weitgehende Konzentration der Kompetenzen können die Kontrollen wesentlich effektiver gestaltet werden. Die Schaffung einer eigenen Kontrollbehörde ist nach Ansicht der Bundesministerin die beste Voraussetzung, der Schwarzarbeit wirksam zu Leibe zur rücken. Dazu muß nicht zwangsläufig eine neue Behörde eingerichtet werden. Bei Festlegung geeigneter Rahmenbedingungen ist für das Bundesministerium für Finanzen die Einbindung der Zollbehörde denkbar.

· Zur Beschleunigung der Verfahrenseinleitung und -abwicklung sind die Verwaltungsstrafverfahren zu vereinheitlichen und bei einer Behörde zusammenzufassen.

· Es soll eine Verpflichtung zum Austausch von Informationen, Daten und Prüfberichten zwischen den in Betracht kommenden Behörden und Institutionen bestehen.

· Den Gebietskrankenkassen sollen als Kontrollinstanz analog zu den Finanzbehörden (Zugang zu den Lohnkonten etc.) bzw. den Arbeitsinspektoraten Befugnisse eingeräumt und Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren gewährt werden.

· Zur besseren Sachverhaltsfeststellung des Tatbestandes der illegalen Beschäftigung ist die Verpflichtung, einen Nachweis der Identität und der Beschäftigungserlaubnis auf Betriebsstätten und Arbeitsstellen mitzuführen, eine wichtige Voraussetzung.

· Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt:

Zur praktischen Abwicklung wird die Möglichkeit einer telefonischen Übermittlung der wichtigsten Meldedaten geprüft. Vor Arbeitsantritt sollen auf diesem Weg Name, Sozialversicherungsnummer und Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. In angemessener Frist sind dann die weiteren notwendigen Daten zu übermitteln. Bis zur Einführung einer Chipkarte (mit Foto) hat der Dienstgeber Bestätigungen/Kopien über An- und Abmeldung sowie etwaige Änderungen dem Dienstnehmer zu übermitteln.

2. Beseitigung von Umgehungsmöglichkeiten

· Bundesvergabegesetz: Die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen ist auf 30 % einzuschränken. Die Weitergabe dieser 30 % an Sub-Subunternehmen soll zusätzlich eingeschränkt oder verboten werden. Bereits bei der Anbotserstellung sollen die erforderlichen Subunternehmen genannt werden.

· Die handels- und gesellschaftsrechtlichen Umgehungsmöglichkeiten (AuslBG) sind auszuschalten. Vor Eintragung in das Firmenbuch soll überprüft werden, ob keine Umgehungskonstruktionen bestehender Gesetze gegeben ist. So ist hinsichtlich der Bewilligung von Gesellschaftern eine Stellungnahme des Arbeitsmarktservice einzuholen.

· Im Rahmen der Umsetzung der Entsenderichtlinie ist eine Haftung der Generalunternehmer vorzusehen.

3. Wirksamere Sanktionen

Im Sinne wirksamer Sanktionen werden folgende Schritte vorgeschlagen:

Im Rahmen der Vergabe von Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz soll die Möglichkeit differenzierter, abgestufter Sanktionen bei Verstößen hinsichtlich illegaler Beschäftigung geschaffen werden.

· Als Basis dafür soll ein österreichweiter Unternehmenskataster, welcher die Verstöße in Form einer Punktebewertung enthält, dienen. Dieser Kataster soll auch herangezogen werden betreffend Vergabe von Subventionen.

· Wird jemand bei illegaler Beschäftigung angetroffen, so wird automatisch vermutet, daß diese Beschäftigung bereits einen Monat andauert. Diese Vermutung kann widerlegt werden (widerlegbare Rechtsvermutung).

· Bei der Strafbemessung ist die Abschöpfung des aus der illegalen Beschäftigung resultierenden wirtschaftlichen Vorteils und die Schwere des Verstoßes zu berücksichtigen.

· Nach dem Vorbild von Organmandaten sollen in noch näher zu definierenden Fällen gegenüber illegal beschäftigende Unternehmer/Bevollmächtigte sofort Sanktionen verhängt werden können. Bei schweren Vergehen sind auch Sperren von Betriebs- und Baustellen und die vorläufige Beschlagnahme von Arbeitsgeräten vorgesehen.

· Ähnlich wie in Deutschland und auch im österreichischen Kartellgesetz sollen juristische Personen und abgabepflichtige Personenvereinigungen sanktioniert werden. (Bußgeld).

· Berücksichtigung von Straftatbeständen im Strafrecht für die Organisierung von und die Teilnahme an Schlepperbanden für illegale ausländische Arbeitskräfte sowie für schwerwiegende Tatbestände der Organisierung illegaler Arbeit.

· Konsequente Verfolgung der Möglichkeiten des Entzugs der Gewerbeberechtigung bei krassen Verstößen betreffend illegaler Beschäftigung.

4. Aufklärung und Meinungsbildung

Das derzeit gängige Bewußtsein, bei der Verletzung von Abgabenvorschriften, Entgeltvorschriften oder auch Bestimmungen zur Ausländerbeschäftigung handle es sich um ein Kavaliersdelikt, soll verändert werden. Daher soll eine positive Imagebildung für korrekte Arbeitsverhältnisse, "saubere" Arbeit erfolgen.

Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

· Eine umfassende Kampagne, die die Folgen von Verletzungen bestehender Vorschriften und Umgehungskonstruktionen "gesellschaftlich anprangert" und das korrekte Verhalten als "gesellschaftlich erwünscht" hervorhebt, erscheint notwendig.

· Verbot und Sanktionen für Werbung, etwa in Inseraten, in denen Schwarzarbeit angeboten wird und die Verpflichtung der Telekom-Betreiber zur kostenlosen Auskunft über Telefonnummern.

· Auftrag an die in Betracht kommenden Ressorts/Behörden, in Fällen schwerer Vergehen Anzeigen wegen Betruges zu erstatten.

· Veröffentlichung von Straferkenntnissen im Amtlichen Teil der Wiener Zeitung. (Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: <A HREF=mailto:gisela.kirchler@bmags.gv.at>gisela.kirchler@bmags.gv
Website: www.bmags.gv.at/
|
Top